Mit dem grauen Farbton kann man sich ja noch irgendwie abfinden, aber wenn sich die Haare vom Kopf verabschieden, ist Schluss mit lustig. Was tun gegen die kahlen Stellen?
Bekanntlich stammt der Mensch vom Affen ab – und im Gegensatz zu seinem nahen Verwandten aus dem Tierreich hat der homo sapiens schon eine Menge Haare gelassen. Trotzdem ist es für die meisten Menschen ein schwacher Trost, gewissermaßen mit der Evolution zu gehen und nun auch noch am Kopf kahl zu werden. Denn die Haarpracht spielt für uns eine wichtige ästhetische Rolle.
Nachlassender Haarwuchs
Was gemeinhin als „Haarausfall“ bezeichnet wird, ist im Alter meist vielmehr ein nachlassender Haarneuwuchs. Dies tritt bei beiden Geschlechtern auf und führt zu einem schütter werdenden Haupthaar. Dagegen ist kein Kraut gewachsen – man kann lediglich versuchen, das Ausmaß mit einer gesunden Lebensführung und ausreichender Versorgung mit Vitaminen und Mineralstoffen zu mindern, v.a. Biotin, Zink, Hirse-Extrakte, Vitamin B und Aminosäuren kommt hier besondere Bedeutung zu.
Hormonell-erblicher Haarwuchs
Eine andere Form des Haarausfalls ist hormonell-erblich bedingt. Er betrifft typischerweise Männer und sorgt mitunter schon in den Dreißigern und Zwanzigern für kahle Köpfe. Eine Hormontherapie kann dem entgegenwirken.
Diffuser Haarausfall
Diffuser Haarausfall ist das dritte große Übel, und betrifft Frauen öfter als Männer. Die Ursache sind nämlich häufig Hormonschwankungen, weshalb Frauen nach den Wechseljahren besonders gefährdet sind. Außerdem werden Gifte und Säuren nicht mehr durch die Monatsblutung ausgeschieden, wodurch der Körper plötzlich einen merklich höheren Mineralstoffbedarf hat. Je nach den zugrunde liegenden Ursachen kann eine Hormontherapie oder eine Supplementierung mit den entsprechenden Mineralstoffen zum Stoppen des Haarausfalls erfolgsversprechend sein. Auch Stress, Infektionen oder Schilddrüsenerkrankungen, radikale Diäten sowie in einigen Medikamenten enthaltene Bestandteile kommen als Urheber in Frage. Aufgrund der Vielzahl an möglichen Ursachen für Haarausfall sollten Betroffene nicht blind rezeptfreie Wundermittelchen kaufen. Ein Arzt hilft dabei, eine zielführende Therapie zu finden.
Vegan leben: Bedeutung für Körper, Umwelt und Ernährung
Aus den Supermarktregalen sind vegane Lebensmittel mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Aber was versteht man eigentlich unter veganer Ernährung und welche Konsequenzen entstehen daraus für den eigenen Körper und die Umwelt?
Wer sich vegan ernährt, nimmt keine Produkte zu sich, die von Tieren stammen. Neben Fleisch und Fisch, die auch in der vegetarischen Ernährung nicht vorkommen, beinhaltet das auch den Verzicht auf Milch und Eier sowie alle anderen Produkte und Zutaten, die aus oder von Tieren gewonnen werden, zum Beispiel auch Honig. Als häufigste Motivation für Veganismus werden Tier- und Umweltschutz genannt.
Forscher fanden bereits 600 v. Christus im alten Griechenland Belege für Veganismus. Die „Orphiker“, eine religiöse Gruppe, die an die Wiedergeburt der Seele in menschlichen oder tierischen Körpern glaubte, verzichteten auf den Verzehr und Gebrauch tierischer Produkte.
Schützen Veganer unsere Umwelt?
Laut FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) entfallen allein auf die Massentierhaltung etwa 18 % des weltweiten jährlichen Treibhausgas-Ausstoßes. Die fortschreitende Abholzung des Regenwaldes für die Produktion von Fleisch und tierischen Produkten kommt erschwerend hinzu. Generell erfolgt beinahe die Hälfte der weltweiten Entwaldung für den Anbau von Nutzpflanzen, vor allem der Sojabohne. Dabei handelt es sich allerdings nicht um Soja für den menschlichen Verzehr, sondern um Futtersoja. Denn mehr als 80 % der globalen Sojaproduktion werden zur Fütterung von Nutztieren verwendet, insbesondere von Geflügel und Schweinen. Der Verzicht auf Fleisch und tierische Produkte ist daher tatsächlich ein aktiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
Gesund ohne alles Tierische?
Bleibt die Frage nach der Gesundheit. Wie wirkt sich vegane Ernährung auf unseren Körper aus? Der kritischste Nährstoff bei veganer Ernährung ist Vitamin B12, das fast ausschließlich in tierischen Lebensmitteln vorkommt. Hier empfiehlt die Österreichische Gesellschaft für Ernährung auch explizit die zusätzliche Einnahme eines entsprechenden Präparates sowie das Zurückgreifen auf Produkte, die damit angereichert sind. Bei anderen Nährstoffen, wie etwa den hauptsächlich in Fisch enthaltenen Omega-3-Fettsäuren, Vitamin D, Eisen und Jod, können bei unausgewogener veganer Ernährung ebenfalls Mängel entstehen. Das gilt allerdings auch bei unausgewogener „normaler“ Ernährung. Insofern gibt es eine Entwarnung für Veganismus bzw. eine Warnung für alle: Mangelerscheinungen können bei jeder nicht sorgfältig geplanten Ernährung auftreten.
Zudem belegen verschiedenste Studien gesundheitliche Vorteile der rein pflanzlichen Ernährung. Veganer haben häufig einen niedrigeren Cholesterinspiegel sowie ein geringeres Risiko für Übergewicht, Bluthochdruck, Typ-2-Diabetes, Herzkrankheiten und teilweise auch Krebs.
Mit einem ausgewogenen Ernährungsplan und der Nahrungsergänzung mit Vitamin B12 kann sich rein pflanzliche Ernährung also durchaus positiv auf die Gesundheit auswirken.
Probieren geht über studieren!
Man muss ja nicht gleich vegan werden, aber ab und zu eine Mahlzeit ohne tierische Produkte ist nicht nur gesund für unseren Organismus, sondern hilft auch, unsere Umwelt zu schützen. Und mittlerweile gibt es zahlreiche Alternativen und Rezepte, um sich auch ohne tierische Produkte eine abwechslungsreiche, schmackhafte, ausgewogene Mahlzeit zuzubereiten
Vegane gefüllte Paprika mit Couscous und Paradeissauce
Zutaten für 2 Portionen
2 Stk. rote Paprika 200 ml klare Gemüsesuppe 100 g Couscous 2 Stk. Knoblauchzehen 1 Zwiebel 2 EL Olivenöl 6 Stk. schwarze Oliven 1 Prise Salz 1 Prise Pfeffer 1 EL Basilikum (getrocknet) 1 EL Thymian (getrocknet)
Zutaten für die Paradeissauce
1 Schuss Öl 1 Zwiebel 400 g Tomaten (passiert od. in Stücken) 1 Prise Salz 1 Prise Pfeffer 1 Prise Zucker oder Süßstoff
Zubereitung
Die Paprika waschen, halbieren, Kerne und weiße Scheidewände entfernen.
Die Suppe zum Kochen bringen, den Couscous damit übergießen und 5 bis 10 Minuten stehen lassen, bis der Couscous die Flüssigkeit aufgesogen hat. Kurz abkühlen lassen und mit einer Gabel auflockern.
Knoblauch und Zwiebel schälen und klein hacken. Knoblauch mit Olivenöl, Oliven, Salz, Pfeffer, Basilikum und Thymian zum Couscous geben und vermischen.
Anschließend die halbierten Paprika mit der Couscous-Masse befüllen.
Für die Paradeissauce etwas Öl in einer Pfanne erhitzen und die Zwiebel darin anschwitzen. Die Tomaten aus der Dose dazugeben, aufkochen lassen und mit Salz, Pfeffer und Zucker abschmecken.
Eine Auflaufform (ca. 28 x 22 cm) mit Pflanzenöl ausstreichen. Die Tomatensauce in die Auflaufform gießen und die gefüllten Paprika auf die Sauce setzen.
In den Ofen geben und bei 180 °C Ober- und Unterhitze für 40 Minuten garen.
Sicher und sorgenfrei: So schützen Sie Ihr Fahrrad vor Diebstahl
Wie schütze ich meinen Drahtesel vor Dieben?
Fahrräder sind in der wärmeren Jahreszeit eine gute Alternative zu Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln. Nicht nur, dass man damit so manchem Stau entgeht, kann man sich mit dem Tritt in die Pedale auch noch fit halten und der Umwelt Gutes tun. Aber wie steht es eigentlich um die Sicherheit Ihres Fahrrades? Rund 30.000 Fahrräder werden in Österreich jährlich gestohlen, die Dunkelziffer liegt noch um einiges höher. Wurde ein Fahrrad erst einmal gestohlen, stehen die Chancen schlecht, es zurückzubekommen. Machen Sie es potenziellen Fahrraddieben daher so schwierig wie möglich!
Ist kein Fahrradständer in der Nähe, sichern Sie Ihr Fahrrad zum Beispiel an einer Straßenlaterne oder an einem anderen fix verankerten Gegenstand.
Gelegenheit macht Diebe!
Sperren Sie Ihr Fahrrad auch bei kurzem unbeaufsichtigtem Abstellen immer ab. Dünne Spiralkabel und Zahlenschlösser mit weniger als fünf Ziffern sind kein wirkliches Hindernis für Langfinger. Die größte Sicherheit bieten stabile Bügelschlösser ab 12 Millimeter Rohrstärke oder Panzerkabelschlösser. Auch die Kombination von zwei Schlössern, zum Beispiel eines einfachen Rahmenschlosses mit einem teuren Bügelschloss, lässt potenzielle Diebe nach einfacherer Beute suchen.
Keine zusätzlichen Verlockungen!
Generell geht Älterwerden mit einer schrittweisen Abnahme von Muskelkraft, Seh- und Hörvermögen einher. Auch das Gehirn verändert sich: die Dichte der Synapsen nimmt ab. Das führt dazu, dass sich die Reaktionszeit verlängert und die Fähigkeit zum Problemlösen sowie zum vorausschauenden Handeln abnehmen. Mit höherem Alter fällt auch Multitasking schwerer, die gleichzeitige Verarbeitung mehrerer Informationen. Unabhängig von den direkten Veränderungen des Körpers werden auch häufiger regelmäßig Medikamente eingenommen, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können.
Machen Sie Ihr Fahrrad nicht attraktiver als es ohnehin schon ist.
Wertgegenstände haben in Satteltaschen oder auf dem Gepäckträger nichts verloren.
Auch Fahrradcomputer oder andere wertvolle Komponenten sollten Sie immer mitnehmen, wenn Sie Ihr Rad abstellen.
Selbst das Fahrradwerkzeug sollten Sie in Sicherheit bringen. Findige Gelegenheitsdiebe nutzen dieses gerne zum Knacken des Schlosses.
Langzeitparker?
Stellen Sie Ihr Fahrrad wenn möglich in einem versperrbaren Raum ab. Auch hier sollten Sie auf zusätzliche Sicherung mit einem Fahrradschloss nicht verzichten. Wenn Sie Ihr Fahrrad über Nacht im Freien parken müssen, sollten Sie einen gut beleuchteten, möglichst stark frequentierten Standort wählen. Generell sollten Sie darauf achten, Ihren „Parkplatz“ regelmäßig zu wechseln.
Mehrere Fahrräder gemeinsam abzuschließen erhöht die Sicherheit.
Mehr Sicherheit für E-Bikes
In E-Bikes sind oft bereits Rahmenschlösser integriert. Diese lassen sich allerdings leicht knacken und ermöglichen es, das Bike einfach wegzutragen. Die größte Sicherheit bieten wie beim normalen Fahrrad stabile Bügel- oder Panzerkabelschlösser. Achten Sie auch beim E-Bike auf die Sicherung der Einzelkomponenten! Der Akku sollte selbst auch bei kürzeren Stopps abgeschlossen bzw. mitgenommen werden. Das Lichtsystem, die Pedale oder die Sattelstützen sind bei Langfingern ebenfalls beliebt. Falls Sie Ihr E-Bike über einen längeren Zeitraum parken, sollten Sie diese Teile vorbeugend abbauen und mitnehmen.
Vorsorge für den Fall der Fälle
Auch wenn Sie alle Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigen, sind Sie vor einem Diebstahl nicht gefeit. Erstellen Sie daher vorsorglich einen Steckbrief Ihres Fahrrades: Notieren Sie Marke, Rahmennummer und besondere Merkmale und machen Sie ein Foto. Anhand dieser Infos kann Ihr Rad im Fall der Fälle einfacher identifiziert werden. Natürlich können Sie auch eine Versicherung abschließen und sich so Schadenersatz für den Fall eines Diebstahls sichern. Die Jahresprämie variiert abhängig vom Wert des Fahrrades und dem Leistungsumfang der Versicherung.
Auf www.bundeskriminalamt.at finden Sie den Fahrradpass, ein Formular, das Sie für Ihren Steckbrief verwenden können.
Unterwww.oeamtc.at/thema/fahrrad/ finden Sie weitere Infos rund ums Fahrrad und was sie beim Abstellen Ihres Gefährts beachten müssen.
Fahrtauglichkeit im Alter: Verantwortung und Selbstkontrolle
In einigen europäischen Ländern, wie Norwegen oder Schweden, muss man ab 75 Jahren regelmäßig Fahrtauglichkeitsprüfungen absolvieren. Aber wie ist das eigentlich in Österreich?
Immer wieder diskutieren Medien und Politik auch in Österreich über eine regelmäßig verpflichtende Überprüfung der Fahrtauglichkeit ab einem gewissen Alter. Denn Autofahrer ab 65 Jahren verursachen zwar laut aktueller Verkehrsstatistik weniger Unfälle als jüngere Fahrer, sie legen allerdings auch deutlich weniger Kilometer zurück. Berücksichtigt man die gefahrenen Kilometer bei der Unfallratenberechnung, so steigt die Unfallrate der Autofahrer ab dem 70. Lebensjahr überproportional, ab dem 80. nimmt sie rapide zu.
Was der Gesetzgeber vorschreibt
In Österreich gibt es für Senioren mit B-Führerschein weder eine verpflichtende Fahrtauglichkeitskontrolle, noch eine verpflichtende ärztliche Begutachtung. In der Straßenverkehrsordnung ist allerdings festgehalten, dass ein Fahrzeug nur gelenkt werden darf, wenn sich der Fahrer in einer körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er sein Fahrzeug beherrschen und den Vorschriften folgen kann. Kurz: Der Lenker trägt die Verantwortung selbst.
Fahrer mit der Lenkberechtigung C oder D müssen ab 60 Jahren alle zwei Jahre ein ärztliches Gutachten machen. Dabei werden u.a. Farb- und Entfernungssehen überprüft.
Was bringt das Alter?
Generell geht Älterwerden mit einer schrittweisen Abnahme von Muskelkraft, Seh- und Hörvermögen einher. Auch das Gehirn verändert sich: die Dichte der Synapsen nimmt ab. Das führt dazu, dass sich die Reaktionszeit verlängert und die Fähigkeit zum Problemlösen sowie zum vorausschauenden Handeln abnehmen. Mit höherem Alter fällt auch Multitasking schwerer, die gleichzeitige Verarbeitung mehrerer Informationen. Unabhängig von den direkten Veränderungen des Körpers werden auch häufiger regelmäßig Medikamente eingenommen, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können.
Das Alter hat allerdings auch positive Auswirkungen. Denn ältere Autofahrer können im Regelfall auf mehr Erfahrung zurückgreifen. Und sie zeigen weniger Risikobereitschaft und haben generell ungefährlichere Fahrgewohnheiten: Laut einer Untersuchung der Schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung meiden sie das Fahren zu Hauptstoßzeiten sowie in der Nacht.
Behalten Sie das Steuer in der Hand!
Die Möglichkeit, sich frei zu bewegen, sichert Unabhängigkeit und Selbständigkeit. Diese Unabhängigkeit ist allerdings nur sicher, wenn man die eigene Fahrtüchtigkeit regelmäßig kontrolliert und bei Anzeichen der Einschränkung Profis zu Rate zieht.
2021 hat die österreichische Polizei altersunabhängig 2.454 Führerscheine wegen gesundheitlicher Nichteignung abgenommen. Bessert sich der Gesundheitszustand, kann man mit einem entsprechenden ärztlichen Gutachten den Führerschein wiedererlangen.
Autofahrerklubs bieten die Möglichkeit zum professionellen Check der eigenen Fahrtauglichkeit. Simulationsübungen am Computer kombiniert mit praktischen Testfahrten im normalen Straßenverkehr liefern die Grundlage für ein detailliertes Gutachten.
Denken Sie immer daran: Das Steuer in der Hand behält nur, wer den Kopf nicht in den Sand steckt! Sich etwaigen Einschränkungen und Problemen zu stellen, ist der erste Schritt, diese erfolgreich aus dem Weg zu räumen …
Fahrtraining ist wichtig!
Ein Mangel an Fahrpraxis wirkt sich in allen Altersgruppen problematisch aus. Im Rahmen von Fahrsicherheitstrainings wird das eigene Reaktions- und Konzentrationsvermögen auf die Probe gestellt und die Fahrtüchtigkeit nicht nur aufrechterhalten, sondern auch gezielt verbessert.
Unser Leben wird aktuell jedes Monat teurer. Die Lebenshaltungskosten steigen stetig, die Einkommen nicht bzw. bei weitem nicht im selben Ausmaß. Für viele Paare wäre das tägliche Überleben mit nur einem Einkommen bzw. einer Pension nicht mehr zu finanzieren. Stirbt der geliebte Partner, so kommt in diesen Fällen zum unglaublich großen persönlichen Verlust noch der existenz- bedrohliche Verlust eines Einkommens dazu. Die Witwen- bzw. Witwerpension (im weiteren Text vereinfachend „Witwenpension“ genannt), soll diesen finanziellen Verlust ausgleichen helfen.
Voraussetzung: aufrechte Partnerschaft
Um Anspruch auf Witwenpension zu haben, muss eine aufrechte Partnerschaft bestanden haben. Eingetragene Partnerschaften sind Ehen gleichgestellt, bei nicht eingetragenen Lebensgemeinschaften besteht kein Anspruch.
Achtung: Wartezeit
Die Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit ist die für einen Pensionsanspruch erforderliche Mindestanzahl an Beitrags- bzw. Versicherungsmonaten. Hat der/die Verstorbene bereits selbst eine Pension bezogen, gilt die Wartezeit als erfüllt. Das ist auch der Fall, wenn der/die Verstorbene zwar noch nicht in Pension war, aber mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung bzw. der freiwilligen Versicherung oder 300 Versicherungsmonate angesammelt hatte. Stirbt jemand vor seinem 50. Geburtstag, so muss er in den letzten zehn Jahren mindestens 60 Versicherungsmonate angesammelt haben. Ab einem Sterbedatum nach dem 65. Geburtstag müssen innerhalb der letzten 30 Jahre 180 Versicherungsmonate angefallen sein. Stirbt jemand nach dem 50. aber vor dem 65. Geburtstag, so gilt eine Übergangsregelung: für jedes weitere Monat ist ein weiteres Versicherungsmonat erforderlich, allerdings wird der Zeitraum, in dem dieses Versicherungsmonat gesammelt werden musste, nicht nur um ein Monat nach vorne, sondern auch nach hinten verlängert.
Sicherung des Anspruchs
Witwenrente wird nicht automatisch gewährt: die Anspruchsberechtigten müssen einen Antrag stellen. Wurde bereits eine Pension bezogen, muss der Antrag beim Pensionsversicherungsträger gestellt werden, ansonsten dort, wo der Verstorbene in den vergangenen 15 Jahren versichert war. Grundsätzlich reicht ein formloses Schreiben, Formulare und Dokumente können nachgereicht werden. Dem Formular sind Nachweise über Einkünfte des Verstorbenen und des Hinterbliebenen sowie Sterbeurkunde, Heirats- oder Partnerschaftsurkunde und die Staatsbürgerschaftsnachweise beizulegen.
Einschränkungen?
Auf die Dauer von 30 Monaten ist der Anspruch auf Witwenpension beschränkt,
wenn der/die Hinterbliebene zum Todeszeitpunkt des Partners noch keine 35 Jahre alt gewesen ist. (Ausnahmefall: mindestens 10 Jahre Ehedauer)
wenn der/die Verstorbene bei der Eheschließung bereits Pensionist oder älter als 65 Jahre (Männer) bzw. 60 Jahre (Frauen) war.
Wurde ein Kind in der Ehe geboren bzw. ist die Witwe zum Todeszeitpunkt schwanger, so gelten diese Beschränkungen nicht. Falls der/die Verstorbene bereits Pension bezogen hat, gelten abhängig vom Altersunterschied der Partner folgende Vorgaben zur Erreichung eines unbefristeten Pensionsanspruchs:
Altersunterschied
Mindestdauer Ehe
bis zu 20 Jahre
3 Jahre
20 bis 25 Jahre
5 Jahre
Mehr als 25 Jahre
10 Jahre
War der/die Verstorbene bereits älter als 65 Jahre (Mann) bzw. 60 Jahre (Frau) und hat noch keine Pension bezogen, so besteht bereits nach 2 Jahren Ehe oder eingetragener Partnerschaft unbefristeter Pensionsanspruch, falls der/die Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes des Partners das 35. Lebensjahr bereits vollendet hatte.
Bei einer neuen Verehelichung oder Verpartnerung wird der unbefristete Pensionsanspruch mittels einer einmaligen Abfertigung in Höhe der 35-fachen Witwenpension abgegolten.
Höhe und Auszahlung
Die Höhe der Witwenpension wird aus dem Verhältnis der Einkommen beider Partner berechnet. Berechnungsgrundlage sind die Bruttoeinkommen der letzten zwei Jahre. Maximal kann sie 60 % der Pension der/des Verstorbenen betragen. Ausgezahlt wird die Pension jeweils am 1. des Folgemonats.
Bei Unklarheiten nach einem Todesfall sollte man direkt mit der Pensionsversicherung Kontakt aufnehmen unter www.pv.at oder telefonisch unter 050 303.
Etwa ein Drittel der österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten lebt allein, das sind rund 576.000 Menschen. Bei aller Unabhängigkeit, die das Alleinleben mit sich bringt, besteht allerdings auch die Gefahr, sich allein zu fühlen. Umso wichtiger ist es, die eigene Wohnsituation nicht erst zum Thema zu machen, wenn konkreter Unterstützungs- bzw. Pflegebedarf besteht. Denn wer damit trotz Unzufriedenheit mit der eigenen Wohnsituation bis zur Betreuungsnotwendigkeit wartet, nimmt sich selbst die Chance auf ein erfülltes Wohnen und Leben abseits des Singlehaushalts.
Wohngemeinschaften – nicht nur etwas für Studenten!
Eine Wohngemeinschaft, kurz: WG, ist die ideale Wohnform für alle, die zwar einen Rückzugsbereich für sich haben möchten, es aber grundsätzlich genießen, im Alltag nicht allein, sondern unter Menschen zu sein. Von einer WG spricht man, wenn sich mehrere Personen, die in keinem familiären oder partnerschaftlichen Verhältnis zueinander stehen, eine Wohnung teilen. Neben den Gemeinschaftsräumen, die gemeinsam genutzt werden, das sind meist Küche, Badezimmer, Toilette und gegebenenfalls Wohnzimmer, hat jedes WG-Mitglied ein eigenes Zimmer, in das es sich zurückziehen kann. Bei der grundsätzlichen Entscheidung für eine WG gilt es, sich selbst möglichst gut in seinen Bedürfnissen einzuschätzen. Wer schnell von anderen genervt ist, sich nicht wegen Alltagsdingen mit anderen abstimmen möchte und lieber seine Ruhe hat, ist in einer WG fehl am Platz. Wer gerne mit anderen Menschen zusammen ist und auch kein Problem damit hat, sein Verhalten auf allgemein gültige Regeln bzw. die Bedürfnisse anderer abzustimmen, der sollte in einer WG kein Problem haben.
Die verschiedenen Persönlichkeiten, die sich den WG-Wohnraum teilen, machen das Leben jedes einzelnen WG-Mitglieds deutlich abwechslungsreicher, vielfältiger und bunter. Nachteil ist allerdings, dass man in einer WG sehr „eng“ miteinander ist, intime Lebensbereiche miteinander teilt und sich bei Problemen im täglichen Zusammenleben nicht wirklich aus dem Weg gehen kann. Insofern ist es nicht nur wichtig, grundsätzlich zu hinterfragen, ob man für diese Wohnform geeignet ist. Wenn man sich dafür entscheidet, muss man auch darauf achten, dass man die richtigen WG-Mitglieder findet bzw. mit diesen gut zueinander passt.
Senioren-WG
Diese Wohnform, die verschiedene Betreiber anbieten, etwa der Samariterbund, wird laut Fonds Soziales Wien in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen. Um in eine Senioren-WG einziehen zu können, muss man Pensionsbezieher sein. Einige Senioren-WGs bieten die Möglichkeit einer Betreuung an: jemanden, der gemeinsam mit den WG-Bewohnern den Alltag gestaltet, kocht und die Freizeit verbringt. Je nach Laune und Mobilität kann der Alltag alleine gestaltet oder auf entsprechendes Angebot zurückgegriffen werden. Je nach Betreiber bewegen sich die Mieten je nach Zimmergröße um die 400 bis 800 Euro.
Generationsübergreifende WG
Ein junges Konzept ist „Wohn-Buddy“ vom Unternehmen WEG. Wohnraum soll dabei nachhaltig und über Generationen hinweg genutzt werden. Über www.wohnbuddy.com vermitteln sie WGs für Jung & Alt und schaffen damit eine erschwingliche Form des Zusammenlebens. Jüngere helfen Älteren und umgekehrt. Eine Partei bietet die Zimmer an – die andere zahlt Miete und hilft im Alltag.
Ähnlich funktioniert das Projekt „Wohnen für Hilfe“. Bei diesem wird die Miete allerdings in Arbeitszeit bezahlt. 1m² Wohnfläche bedeutet 1h Arbeitszeit bzw. Hilfe im Monat. Zielgruppe des Projekts sind Student-Innen und Menschen, die Hilfe im Haus, in der Wohnung oder im Garten benötigen.
Gemeinschaftliches „Wohngrätzl“
Wem eine WG zu viel Eingriff in seine Privatsphäre ist, der findet seine Traum-Wohnsituation eventuell in generationsübergreifenden Nachbarschaften: in „Wohngrätzln“. So entstand etwa mit „Gleis 21“ ein vielfältiges Wohnprojekt im Wiener Sonnwendviertel, das Menschen verschiedener Generationen, kultureller und sozialer Hintergründe in Achtsamkeit und Wertschätzung miteinander verbindet. Das Mitbestimmungs- und -gestaltungsrecht jedes Bewohners sowie zahlreiche Begegnungsmöglichkeiten bereichern den Alltag von Jung und Alt.
Vorteile:
Man ist nicht allein.
Man teilt sich die Wohnkosten mit anderen, sodass diese im Regelfall niedriger ausfallen.
Man kann Freunde fürs Leben finden, mit denen man auch gern gemeinsam Zeit verbringt.
Man kann sich tägliche Aufgaben teilen, zum Beispiel den Einkauf.
Nachteile:
Man hat weniger Privatsphäre.
Man muss sich an Gemeinschaftsregeln halten.
Es kann zu Konflikten rund um die Aufteilung von Gemeinkosten kommen, zum Beispiel die Strom- und Heizkosten.
Die Aufteilung von Gemeinschaftsarbeiten kann sich schwierig gestalten, zum Beispiel Reinigen der Gemeinschaftsräume, Müllentsorgung, …
Bei ähnlichem Tagesrhythmus kann es zu Engpässen bei der Nutzung von Bad und Toilette kommen.
Immer mehr Paare lernen sich über Partneragenturen oder eine der zahlreichen Datingplattformen und -apps kennen, die wie Schwammerl aus dem Boden schießen. Auch viele der österreichweit rund 500.000 alleinstehenden Seniorinnen und Senioren nutzen professionelle Unterstützung, um rasch und unkompliziert neue Kontakte knüpfen zu können. Während Angebot und Nachfrage boomen, gibt es nur wenig Paare, die offen dazu stehen, die Hilfe Dritter in Anspruch genommen zu haben, um sich zu finden.
Dieses Stigma ist so alt wie die professionelle Partnervermittlung selbst und hat seinen Ursprung wohl in deren nicht wirklich unrühmlicher Geschichte …
Gewiefte Kupplerinnen in der Antike
Bereits der antike römische Dichter Ovid beschrieb in seinem Werk „Ars Amatoria“, deutsch: „Die Liebeskunst“, die Tätigkeit einer Kupplerin. In seinen Versen gab er anschaulich wieder, wie eine Kupplerin ein junges, hübsches, aber armes Mädchen in die wichtigsten Grundregeln der Partnersuche einweiht.
Was heißt denn keusch? Daß man der List Des Versuchers noch nicht begegnet ist. […] Die Schönheit ist dir wohl eine Last? Gebrauche sie doch, da du sie hast! […] Sei giftiger Honig, einschmeichelnder Trug Und denke, betrügest doch nie genug. Raubt einem die Eifersucht den Verstand, So presse Geschenke ihm aus der Hand! Bald leih dir auf ewig Gelder bar, Bald führe zum Kaufen ihn in den Bazar! Ja, das ist ein bewährtes Ding, Nur mußt du es befolgen flink […]. www.kirke.hu-berlin.de/ovid/amores/kupplerin.html
Generell war die Kupplerin beliebtes literarisches Motiv der Zeit. Schenkt man den großen Dichtern Glauben, so waren die Kupplerinnen der griechisch-römischen Antike ältere, derbe, aber auch ausgesprochen redegewandte Frauen, die junge Mädchen und auch verwitwete Frauen zu überreden versuchten, „Unzucht“ zu treiben. Im Gegenzug wurde ihnen dafür vor allem finanzieller Gewinn in Aussicht gestellt. Man könnte die Kupplerinnen der damaligen Zeit also durchaus als Zuhälterinnen bezeichnen.
Aufgeklärte Heiratsagenturen
Erst im 19. Jahrhundert, dem Zeitalter der Aufklärung, erhielt der Begriff der Kuppelei eine neue Bedeutung. Die neue Sicht auf den Menschen und dessen individuelle Freiheiten veränderte nach und nach auch die Sicht auf Partnerschaften und deren Zustandekommen. Nun wurden sogar eigene Agenturen gegründet, um bürgerlichen Heiratswilligen eine „gute Partie“ zu vermitteln. Mit ihrem zunehmenden kommerziellen Erfolg wuchs allerdings auch die Kritik an den modernen Kupplern. Wohl in vielen Fällen nicht zu Unrecht warf man ihnen vor, mit dem Aufschwung der bürgerlichen Klasse Geld zu machen, und zwar vor allem auf Kosten der Frauen. Frauen würden zur Ware degradiert. Es gehe nicht vorrangig darum, einen passenden Partner zu finden, sondern möglichst viel ihrer Mitgift zu kassieren.
Diese Kritik spiegelt sich auch in zahlreichen Karikaturen und Spottliedern wider, in denen die ausgefuchsten Kuppler und Kupplerinnen einerseits und die blauäugigen Heiratswilligen andererseits beliebte Motive waren. Der schlechte Ruf der Agenturen änderte allerdings nichts am guten Geschäft, das mit der Suche nach der Liebe zu machen war. Er bewirkte nur, dass dieses Geschäft nicht im Licht der Öffentlichkeit, sondern hinter verschlossenen Türen ausgeübt wurde.
Diskretion war eine der wichtigsten Tugenden, über die eine Vermittlungsagentur verfügen musste. So war es auch üblich, alle Unterlagen nach erfolgreicher Vermittlung zu vernichten. Das hat zur Folge, dass es zwar eine lange, sehr erfolgreiche Geschichte der Heiratsagenturen gibt, aber kaum Zeugnisse von den zahlreichen Menschen, die deren Leistung in Anspruch genommen haben.
Eines der wenigen erhaltenen Register einer Heiratsagentur aus den Jahren 1842 bis 1847 gibt einen Einblick in die tägliche Arbeit einer Heiratsagentur. Es lässt darauf schließen, warum die Diskretion durchaus auch im Sinne der Betreiber gewesen sein dürfte. Bei den Stammdatenblättern der Männer fällt auf, dass jedes mit einer anderen Handschrift ausgefüllt wurde. Das heißt, die Männer haben ihre Daten selbst eingetragen. Ganz anders die Stammdatenblätter der Frauen: Auf diesen fehlen Informationen, wie etwa Adresse oder Name, dafür ist allerdings auf jedem Blatt der Name jener Person angeführt, die den Namen der Frau an die Agentur verkauft hatte: Amme, Hausmädchen, Notar, Nachbar usw. Man kann davon ausgehen, dass mehr als die Hälfte der angeführten Frauen nicht einmal gewusst hat, dass zu ihr ein Stammdatenblatt existierte.
Jahrhundert – die Technik macht’s möglich!
Nach dem 2. Weltkrieg brach noch einmal ein regelrechter Boom in Sachen Partneragenturen aus. Anders als ihre Vorgänger legten die Agenturen nun deutlich mehr Wert auf die Qualität und Seriosität. Die Fragebögen wurden immer genauer, und man versuchte, durch Einsatz von Psychologie, Grafologie oder auch Astrologie für jeden Topf den passenden Deckel zu finden. Den größten Einschnitt in der Entwicklung der Partnervermittlung brachte der Siegeszug der IT in den 1960ern. Die neue Elektronik wurde nun erfolgreich eingesetzt, um die optimal zueinander passenden Singles zusammenzubringen. 1995 startete die erste Partnerbörse im Internet – der Vorreiter von Tinder & Co.
Macht Gelegenheit Liebe?
Nun, das mag in einigen Fällen zutreffen, es erhöht allerdings die Erfolgschancen doch beträchtlich, wenn man nicht alles dem Zufall überlässt. Sich gezielt auf die Suche nach einer neuen Liebe zu machen und dabei auch professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist keine Schande, sondern etwas, das Singles schon seit vielen Jahrhunderten erfolgreich praktizieren …
Achtung, Falle! Auf kostenfreien Plattformen ohne Seriositätskontrolle sind auch zahlreiche Betrüger unterwegs. Mit gefälschten Profilen, sogenannten „Romance Scamming“, werden potenzielle Opfer angelockt. Anschließend wird Verliebtheit vorgegaukelt, um finanzielle Zuwendungen zu erhalten.
Für viele ist der Ruhestand ein lang ersehntes Ziel, auf das sie ihr ganzes Leben hin gearbeitet haben. Endlich haben sie mehr Freizeit, um all die Dinge zu tun, die sie lieben. Doch wenn der Tag der Pensionierung endlich da ist, kann er oft überraschend und sogar beängstigend sein. Der plötzliche Übergang von einem vollen Arbeitsleben zur Freizeitgestaltung kann einen echten ‚Pensionsschock‘ auslösen.
Das liegt einerseits an der plötzlich nicht mehr vorgegebenen Tages- bzw. Wochenstruktur. Viele haben das erste Mal in ihrem Leben die Möglichkeit, ihren ganz persönlichen Rhythmus zu finden und ihm auch zu folgen. Erstmals kann man sich in der Tagesgestaltung voll und ganz auf die eigenen Wünsche konzentrieren. Hat man sich allerdings über Jahrzehnte in vorgegebenen Strukturen bewegt und darin agiert und funktioniert, so kann diese Besinnung auf die eigenen Wünsche und Bedürfnisse ganz schön kniffelig sein.
Mit Ende des Erwerbslebens fallen außerdem nicht nur jede Menge Verpflichtungen und Herausforderungen weg, sondern auch Anerkennung und Wertschätzung. Viele fühlen sich plötzlich unnütz, sehen sich nicht mehr als wertvolles Mitglied der Gesellschaft, sondern auf deren Abstellgleis. Verstärkt wird dieses Gefühl häufig noch durch den plötzlichen Wegfall der täglichen Sozialkontakte am Arbeitsplatz.
Aber hier ist die gute Nachricht: Der Ruhestand kann eine der aufregendsten Phasen des Lebens sein, wenn man die Gelegenheit nutzt, sich aktiv zu engagieren.
Bereicherung durch ehrenamtliche Arbeit
Schon Winston Churchill, ehemaliger Premierminister von Großbritannien, hat es gewusst: „Wir bestreiten unseren Lebensunterhalt mit dem, was wir bekommen, aber wir leben von dem, was wir geben.“
Wer all die Lebens- und Berufserfahrung, die er gesammelt hat, für andere einsetzen möchte, sollte ernsthaft überlegen, sich ehrenamtlich zu engagieren; entweder informell in der Nachbarschaftshilfe oder im Rahmen eines Vereins bzw. einer gemeinnützigen Hilfsinstitution wie der Caritas. Ausschlaggebend sollte sein, dass man einen Aufgabenbereich wählt, der einem besonders am Herzen liegt und Spaß macht.
Mit ehrenamtlicher Hilfe ist allen geholfen: sowohl denjenigen, die konkrete Unterstützung benötigen, als auch den Helferinnen und Helfern, die im Zuge ihrer Tätigkeit immer wieder aufs Neue erleben, dass sie alles andere als unnütz für die Gesellschaft sind. Dass sie mit all den Erfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die sie mitbringen, nach wie vor einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft leisten.
Die Entscheidung für die Freiwilligenarbeit bringt außerdem die Möglichkeit, sich neu auszuprobieren und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig hat man aber jederzeit die Möglichkeit, das Ausmaß seines Engagements selbst zu bestimmen und so etwaiger Überforderung entgegenzuwirken.
Man steht mitten im Leben, arbeitet aktiv an der Verbesserung der Lebenssituation anderer, die Unterstützung benötigen, knüpft neue soziale Kontakte und erhält dabei Anerkennung und Wertschätzung. Das erfüllt, hält aktiv und wirkt sich laut aktuellen Studien auch positiv auf die körperliche und geistige Gesundheit aus.
Vorsicht: Phishing-Betrüger werden immer raffinierter!
Achtung! Die digitalen Betrüger sind „seriös“ geworden.
„Ihre offene Forderung mit der Nummer 23874 wurde trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen. Daher wird der Gerichtsvollzieher am 27.10.2023 vorsorglich Ihren Hausrat pfänden. Sie können das Pfändungsverfahren vermeiden, indem Sie den vollen Betrag sofort über diesen Zahlungslink bezahlen …!“ Absender: Finanzamt? Mails und SMS dieser Art gehören mittlerweile zu in Österreich gängigen „Phishing“-Fällen.
„Phishing“ bedeutet, Nutzer durch Tricks dazu zu bringen, persönliche Daten wie Online-Banking-Passwörter preiszugeben. Dies geschieht oft durch betrügerische E-Mails oder Nachrichten, die zum Anklicken von Links oder Öffnen von Dateianhängen auffordern.
Die Cyberkriminellen werden immer gewiefter, sie haben gelernt, zu täuschen und zu tarnen. Oft verwenden sie Namen großer Unternehmen, täuschend echte Logos von Onlineanbietern, Banken, Kreditkartenfirmen oder Behörden sowie Absenderadressen, die offiziellen Mailadressen ähneln. Erschwerend kommt hinzu, dass bei den Zielpersonen Stress und dringender Handlungsdruck erzeugt wird, indem etwa die Sperre eines Accounts oder eine kostspielige Fristversäumnis angedroht wird.
Tipps gegen Phishing
In den Anfangszeiten von Online-Betrug waren Grammatik- und Rechtschreibfehler typische Warnsignale. Heute wird es immer schwieriger, die Echtheit von Nachrichten einzuschätzen. Umso wichtiger ist es, sich immer vor Augen zu halten, dass seriöse Banken, Kreditkarteninstitute oder Behörden nicht per Mail dazu auffordern, persönliche Daten bekannt zu geben.
Sie sind nicht sicher, ob eine Nachricht echt ist? Klicken Sie auf keine Links und öffnen Sie keine Anhänge, auch nicht, um nähere Informationen zu erhalten. Antworten Sie außerdem nie direkt auf verdächtige Nachrichten, sondern verschieben Sie diese in Ihren Spam-Ordner. Kontaktieren Sie anschließend direkt Ihren eigentlichen Anbieter bzw. eine offizielle Servicestelle!
Übermitteln Sie niemals vertrauliche Daten (Login-Daten etc.) per E-Mail, über Links, die Ihnen mitgeschickt werden, oder wenn angebliche Servicemitarbeiter Sie am Handy oder Festnetzanschluss anrufen.
Nützen Sie wenn möglich die Zwei-Wege-Authentifizierung, damit Betrüger selbst bei Passwortraub keinen Zugriff auf Ihren Account haben.
Installieren Sie Anti-Viren-Programme und Firewall auf Ihrem PC und Ihren Mobilgeräten und aktualisieren Sie diese laufend.
Wie kann man zusätzlich Geld verdienen, ohne die Pension zu schmälern?
Viele Pensionistinnen und Pensionisten fühlen sich noch fit genug, um ihr Know-how und ihre Kompetenzen auch nach Pensionseintritt weiterhin konstruktiv einzubringen. Andere suchen nach einem passenden Nebenjob, um die Pension aufzubessern. Doch was bedeutet das Weiterarbeiten für den Pensionsanspruch? Worauf muss man achten, um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen?
Alterspension & Nebenjob
Nach dem Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters von derzeit 60 Jahren bei Frauen und 65 Jahren bei Männern gibt es keine Zuverdienstgrenzen mehr. Wer eine Alterspension bezieht, kann unbegrenzt dazuverdienen, ohne damit die ihm zustehende Alterspension zu schmälern.
Ganz im Gegenteil kann der Zuverdienst sogar zu einer Pensionserhöhung führen. Dies ist der Fall, wenn das Gehalt, das man bezieht, über der Geringfügigkeitsgrenze von aktuell 500,91 Euro liegt. Ab dieser Entgelthöhe besteht eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung, die im Falle einer Alterspension die bestehenden Pensionsansprüche erhöht. Der sogenannte Höherversicherungsbetrag wird erstmals im Kalenderjahr nach Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit bei der Pensionsberechnung berücksichtigt.
Zuverdienst bei „Hacklerregelung“ und Korridorpension
Bei vorzeitiger Alterspension dank der Langzeitversicherungsregelung, die nach entsprechenden Arbeitsjahren den Pensionsbezug vor 65 Jahren bei Männern bzw. vor 60 Jahren bei Frauen ermöglicht, bzw. bei einer Korridorpension darf man nur geringfügig dazuverdienen.
Wer über die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro kommt, verliert die Pension für den gesamten Zeitraum der nicht geringfügigen Beschäftigung. Die in diesem Fall neu erworbenen Versicherungsmonate erhöhen den Pensionsanspruch bei Neuberechnung der Pension.
Geringfügig Beschäftigte haben ebenso wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Anspruch auf zwei Sonderzahlungen. Diese wirken sich nicht auf die Berechnungsbasis für die geringfügige Beschäftigung aus. Das heißt, man darf 14 Mal im Jahr 500,91 Euro verdienen.
Wichtig ist allerdings, dass die Sonderzahlungen auch als solche am Gehaltszettel ausgewiesen werden.
Zuverdienst bei Pension aus gesundheitlichen Gründen
Das ärztliche Gutachten bei Führerscheinerwerb gibt Auskunft darüber, ob bzw. in welchen Abständen eine regelmäßige amtsärztliche Nachuntersuchung erforderlich ist. Kann bei der amtsärztlichen Untersuchung keine Entscheidung getroffen werden, wird eine Beobachtungsfahrt durchgeführt: eine 30 bis 45 Minuten dauernde Fahrt im Beisein eines Amtsarztes und eines technischen Sachverständigen. Beobachtet werden dabei die Beherrschung des Fahrzeugs, das verkehrsangepasste, mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer umsichtige Fahren sowie die Kompensation gesundheitlicher Mängel.
Nach Antritt einer Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension muss die Erwerbstätigkeit erst einmal aufgegeben werden. Anschließend darf geringfügig dazuverdient werden, ohne den Pensionsanspruch zu verlieren. Liegt das Gehalt allerdings über der Geringfügigkeitsgrenze und übersteigt das monatliche Brutto-Gesamteinkommen aus Pension und Erwerbstätigkeit den Betrag von 1.357,72 Euro, so wird der die Grenze überschreitende Pensionsleistungsanteil stufenweise gekürzt: bei einem monatlichen Gesamteinkommen von 1.357,73 bis 2.036,66 Euro um 30 %, bei 2.036,67 Euro bis 2.715,43 Euro um 40 % und ab 2.715,44 Euro um 50 %.
Nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters muss die Pension in eine Alterspension umgewandelt werden. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Zuverdienstgrenze.
Achtung: Zusätzliches Einkommen zur Pension kann dazu führen, dass Sie Einkommensteuer abführen müssen! Informieren Sie sich im Vorfeld bei der Arbeiterkammer oder in einer Steuerberatungskanzlei, worauf Sie achten müssen, um im Nachhinein keine böse Überraschung zu erleben.