Sicherheit

Doomscrolling

Doomscrolling

Im Zuge der Diskussion des Social Media-Verbots für Unter-14-Jährige liest man unterschiedlichste Begriffe. Über einen dieser Begriffe wollen wir Ihnen heute mehr erzählen: das sogenannte Doomscrolling.

Wir leben in schwierigen Zeiten: Nachrichten über Klimakrise, Naturkatastrophen, politische Konflikte, Kriege, Wirtschaftskrise und trübe Zukunftsperspektiven prägen unsere Medienwelt. Jugendliche sind permanent online und dabei mit einer schier unendlichen Zahl an Beiträgen rund um diese negativen Nachrichten konfrontiert – und oft auch schlichtweg überfordert.

Eine Umfrage der EU-Kommission aus dem Jahr 2024 zeigt, dass sich mehr als 70 Prozent der Jugendlichen in Österreich täglich via Social Media über das Weltgeschehen informieren. Jede:r Dritte gab an, die Flut an negativen Meldungen als belastend oder beängstigend zu empfinden.

Was bedeutet Doomscrolling?

Doomscrolling ist eine psychologische Negativspirale, die sich aus Neugier und Besorgnis speist und dank der Funktionsweise digitaler Plattformen, die Aufmerksamkeit mit immer noch mehr Inhalten ähnlicher Art belohnen, kaum mehr zu stoppen ist.
Der Begriff setzt sich aus doom (Unheil) und scrolling zusammen. Gemeint ist das unaufhörliche, oft unkontrollierte Scrollen durch Nachrichtenfeeds, Social Media Plattformen oder News-Apps mit dem Schwerpunkt auf negativen Nachrichten.

In der Hoffnung auf Kontrolle und Beruhigung wird immer weiter gescrollt und nach noch mehr Infos gesucht. So geraten Betroffene nach und nach in einen Strudel, aus dem sie sich nicht mehr lösen können. Und angesichts des Übermaßes an Negativinput, mit dem sie in diesem Strudel konfrontiert werden, tritt das genaue Gegenteil des eigentlich beabsichtigen Effektes ein: Das Ohnmachtsgefühl wird immer größer, und Angst und Erschöpfung machen sich breit.

Doomscrolling ist ein Phänomen unserer Zeit, dessen Ursache wir nicht abstellen können. Daher brauchen unsere Kinder und Jugendlichen Wissen und Fähigkeiten, um die Negativspirale zu verstehen, zu erkennen und zu durchbrechen. Und sie müssen lernen, wann genug Information auch wirklich genug ist.

Mit lebendigem Dialog gegen die Negativspirale

Sprechen Sie mit Ihrem Enkelkind regelmäßig über aktuell bewegende Nachrichten, sowohl positive als auch negative. Einfacher Ausgangspunkt kann die Frage sein, welche Nachricht Ihr Enkelkind aktuell besonders bewegt. Oder Sie berichten einfach kurz von einer Nachricht, die Sie besonders beschäftigt, und fragen Ihr Enkelkind nach seiner Meinung.
Nicht nur dass Ihnen derart der Gesprächsstoff nie ausgeht und Sie die Welt Ihres Enkelkindes noch besser verstehen lernen – im persönlichen Austausch werden auch etwaige Doomscrolling-Belastungen sichtbar, sodass der Negativspirale gemeinsam aktiv entgegengetreten werden kann.

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Wissenswertes rund um die Rettungsgasse

Wissenswertes rund um die Rettungsgasse

Sommerzeit bedeutet auch Stauzeit auf Österreichs Autobahnen. Seit 2012 müssen Lenker:innen in diesem Fall die Rettungsgasse bilden. Aber wie macht man das richtig? Und welche Strafen drohen Blockierer:innen?

Wann muss man?

Lenker:innen von mehr-, aber auch einspurigen Fahrzeugen müssen die Rettungsgasse bilden, wenn der Verkehr auf Autobahn oder Schnellstraße ins Stocken gerät: Wenn sich ein Stau bildet und die Fahrzeuge nur noch in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind. Sie ist beizubehalten, solange der Stau anhält.

Wie funktioniert’s?

Auf 2-spurigen Autobahnen und Schnellstraßen fahren Fahrzeuge auf der linken Spur ganz an den linken Fahrbahnrand, Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren ganz nach rechts.
Bei drei oder vier Spuren fahren Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur an den linken Fahrbahnrand, alle anderen Spuren fahren nach rechts.
Für Pannenstreifen gilt generell: Ist deren Nutzung notwendig, um eine ausreichende Breite der Rettungsgasse zu gewährleisten, darf bzw. soll man sie jedenfalls nutzen. Sind sie nicht notwendig, sollte man sie möglichst freihalten.
Bei Autobahngabelungen oder -abfahrten sollte man darauf achten, dass Einsatzfahrzeuge die Richtung frei wählen können.

Wer darf sie nutzen?

Die Rettungsgasse darf nur von Einsatzfahrzeugen, also von Feuerwehr, Polizei, Rettung, sowie von Fahrzeugen des Pannendienstes und des Straßendienstes befahren werden.

Und wenn nicht?

Bildet jemand keine Rettungsgasse oder befährt diese widerrechtlich, fallen Geldstrafen bis zu 726 Euro an. Bis zu 2.180 Euro kostet es, wenn man dabei tatsächlich ein Einsatzfahrzeug blockiert.

Im Ausland unterwegs?

In Deutschland, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn gilt ebenfalls Rettungsgassenpflicht, in Italien nicht. Detaillierte Informationen zu aktuellen Vorgaben im benachbarten Ausland finden Sie auf den Webseiten der Autofahrerclubs.

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Gefahrenzone Badezimmer!

Gefahrenzone Badezimmer!

Aufgrund der besonderen Gegebenheiten kann das Badezimmer für jeden zur Falle werden: Die feuchtwarme Raumluft macht nicht nur glatte Fliesenböden rutschig, sie kann auch dazu führen, dass der Kreislauf schlappmacht. Für Menschen, die auf Gehhilfen angewiesen sind, kommen oft auch noch beengte Raumverhältnisse erschwerend hinzu.

Das ist allerdings kein Grund, das Bad zur Sperrzone zu erklären! Schon mit einfachen Maßnahmen kann man es sicherer machen und die Lebensqualität in den eigenen vier Wänden spürbar erhöhen.

Achtung: Rutschgefahr!

Nassräume tragen ihren Namen nicht zufällig. Und wo es feucht-nass ist, ist es auch rutschig.
Die glatten Oberflächen in Kombination mit Wasser oder auch Cremes und Lotionen können zu Stürzen mit teils schwerwiegenden Folgen führen.

Rutschfeste Matten in und vor Dusche und Badewanne sowie auch vor dem Waschbecken sorgen für mehr Halt. Auch Haltegriffe an wichtigen Stellen, zum Beispiel in der Dusche oder zum Wannenein- und -ausstieg, geben zusätzliche Sicherheit.
Und auch beim Kauf der Hausschuhe sollte man nicht nur auf guten Halt, sondern auch auf rutschfeste Sohlen achten.
Oft vergessen, aber für die sichere Fortbewegung von grundsätzlicher Bedeutung ist Licht. Denn nur bei guter Beleuchtung können nasse, rutschige Stellen auch erkannt werden.

Wanne oder Duschtasse?

Insbesondere der Ausstieg nach einem Bad, das eigentlich zur Entspannung gedacht war, gehört für ältere Menschen zu den gefährlichsten Aktivitäten überhaupt.
Nicht nur, dass aus liegender Position aufgestanden werden muss, ist auch noch die Umgebung rutschig, der Kreislauf vom warmen Wasser mitgenommen, und der Badewannenrand, der oft selbst im trockenen Zustand eine nur schwer überwindbare Hürde darstellt, wird plötzlich zum unüberwindbaren Hindernis.

Sichere Alternative ist eine ebenerdige Dusche, in der ein zusätzlicher Klappsitz und Haltegriffe für Sicherheit sorgen, falls es einmal zu Schwindelgefühlen kommen sollte.

Wer sich von der Badewanne nicht trennen möchte oder kann, sollte versuchen, sie mit Hilfsmitteln sicherer zu machen: von Hockern für die Wanne über Treppchen bis hin zu regelrechten kleinen Badewannenliften gibt es einiges an Helfern. Einige Hersteller bieten sogar Badewannen mit Extra-Türen für den Ein- und Ausstieg an, die günstigste Variante sind auf richtiger Höhe platzierte stabile Haltegriffe.

Und last not least sollte darauf geachtet werden, dass das Wasser bei einem Wannenbad nicht zu heiß ist, und der Aufenthalt im warmen Nass nicht zu lange dauert, um den Kreislauf nicht an bzw. über seine Belastungsgrenze zu führen.

Mehr Sicherheit auch bei kleinem Geldbeutel

Wer nur über ein kleines Budget für etwaige Umbauten verfügt, sollte sich vor der Konsultation eines Installateurs zuerst einmal bei der täglichen Körperhygiene beobachten: Wo gibt es Unsicherheiten und wie könnten sie behoben werden?

Menschen, die auf Gehhilfen angewiesen sind, profitieren zum Beispiel oft mehr von einem erhöhten Waschtisch als von einem weiteren Haltegriff. Manchmal kann es auch schon helfen, Dinge des täglichen Gebrauchs nicht im Kasten unter dem Waschbecken aufzubewahren, sondern sie in einen Hängekasten über dem Waschbecken umzusiedeln.

Ehrlich zu sich selbst sein

Oberstes Gebot und Grundlage erfolgreicher Unfallvermeidung ist allerdings der ehrliche Umgang mit den eigenen Schwächen. Ein einmaliges Straucheln mag nicht viel bedeuten, kommt es aber häufiger vor, so ist es an der Zeit, für Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen.

Hilfsmittel, wie ein Notfallarmband oder eine Notrufuhr, die Stürze erkennen und im Fall der Fälle auch gleich automatisch Hilfe anfordern, sind grundsätzlich immer eine gute Idee – nicht nur für mehr Sicherheit im Badezimmer.

Wichtig!

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Schnell erledigt!

Schnell erledigt!

Das Geschirr stapelt sich in der Spüle, der Müllsack ist kurz vorm Überquellen, und die Zimmerpflanzen lassen auch schon die Blätter hängen? Hausarbeit scheint einfach nie ein Ende zu nehmen.
Dabei braucht es gar nicht viel, um das Gefühl von Ordnung und Kontrolle zurückzugewinnen. Mit ein paar einfachen Tricks lässt sich der Haushalt beinahe nebenbei in Schwung halten.

Die 60-Sekunden-Regel

Diese Geheimwaffe gegen Aufschieberitis besagt, dass alles, was in höchstens einer Minute erledigt werden kann, sofort gemacht wird. Also kein „später“, kein „morgen“ – einfach jetzt.
Das mag banal klingen, wirkt aber tatsächlich wahre Wunder. Denn die meisten Aufgaben, die im Alltag nerven, sind in Wahrheit klein: den Tisch abwischen, das Handtuch nach dem Duschen aufhängen oder Werbematerial entsorgen.
Jede dieser Mini-Aufgaben dauert kaum länger als 60 Sekunden – aber tatsächlich erledigt summieren sie sich zu einem erstaunlich großen Effekt: Die Wohnung bleibt automatisch ordentlicher, und man spart sich das lästige Gefühl, ständig aufräumen zu müssen.

Gleich zurück damit!

Wer sich angewöhnt, Dinge nach deren Gebrauch direkt wieder an ihren Platz zu legen, erspart sich späteres Chaos. Schuhe ausgezogen? Gleich ins Regal stellen. Schere und Tixo benutzt? Zurück an ihren angestammten Platz. Solche Kleinigkeiten verhindern, dass sich Unordnung überhaupt erst bildet.

Wege & Stehzeiten nutzen

Ein weiterer wirkungsvoller Trick: Wer ohnehin von einem Zimmer ins andere geht, kann auch etwas mitnehmen, das dorthin gehört: ein Buch, eine Wasserflasche, eine Jacke. Wer die Wohnung verlässt, kann den vollen Müllsack mitnehmen. So erledigt man kleine Aufgaben ganz nebenbei.
Auch Wartezeiten sollte man konstruktiv nutzen: Während man zum Beispiel vor der Kaffeemaschine auf eine frische Ladung Koffein wartet, kann man gewaschenes Geschirr wegräumen, die Arbeitsfläche abwischen oder den Frischegrad der Obstschüssel prüfen. Diese genutzten Wartezeiten addieren sich über den Tag.

Räumst du noch oder lebst du schon?

All diese kleinen Maßnahmen sparen auf Dauer erstaunlich viel Zeit – und Nerven. Wer kleine Aufgaben regelmäßig sofort erledigt, bei dem fallen auch größere Putzaktionen, wie der anstehende Frühlingsputz, deutlich beschaulicher aus.

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Frische Bettwäsche für mehr Gesundheit

Frische Bettwäsche für mehr Gesundheit

Das Gefühl, in ein frisch bezogenes Bett zu schlüpfen, ist richtig angenehm und wohlig erfrischend. Gleichzeitig ist es allerdings auch mit einigem Aufwand verbunden.
Dieser Aufwand ist wohl auch Grund dafür, dass wir Bettwäsche im Alltag meist viel länger nutzen, als dies unserem Wohlbefinden und unserer Gesundheit guttut.

Was sich unter der Decke tut …

Feine Staubpartikel, abgelöste Hautschuppen und nächtliches Schwitzen sorgen unter der Bettdecke für ein feuchtwarmes Milieu. Mikroorganismen, wie Bakterien und Milben, lieben dieses Milieu und damit auch gebrauchte Bettwäsche. Je länger diese im Einsatz bleibt, umso besser können sie sich vermehren.
Langfristig kann das zu Allergien und Hautausschlägen führen oder auch Asthma befeuern. Gerade im Alter reagiert die Haut oft empfindlicher, und auch das Immunsystem benötigt mehr Unterstützung.

Frischekick im 2-Wochen-Rhythmus

Optimalerweise sollte Bettwäsche alle zwei Wochen gewechselt werden. Darf ein Haustier mit ins Bett, sollte dieser Zeitraum sogar noch verkürzt werden.
In Sachen Temperatur ist hingegen Entspannung angesagt: Energiesparend sterben Milben und Bakterien schon bei 40 °C in der Waschmaschine ab.

Und Bettdecke und Kopfkissen?

Bettdecke und Kopfkissen sollten ein Mal im Jahr gewaschen werden. Dabei ist es besonders wichtig, die jeweilige Waschanleitung zu befolgen.
Um die Milben und Keime nicht fröhliche Urstände feiern zu lassen, ist es allerdings wichtig, Bettdecke und Kissen regelmäßig auszulüften. Jetzt, wo die Temperaturen wieder wärmer werden, kann man sie zu diesem Zweck einfach aus dem (sauberen) Fenster oder in den Garten hängen. Im Winter sollte man sie über einen Stuhl hängen und kurz die Fenster öffnen. Während die Bettdecke „abhängt“, hat auch die Matratze Gelegenheit, gut zu trocknen.

Wichtig!

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Oh du lieber Augustin

Oh du lieber Augustin

Was der bekannten Wiener Sagengestalt 1679 während der Pestzeit passiert ist, spiegelt eine weit verbreitete Angst der Gesellschaft vergangener Jahrhunderte wider: die Angst davor, lebendig begraben zu werden.

Wer war laut Sage der liebe Augustin?

Im 18. Jahrhundert war die Angst vor dem sogenannten Scheintod in Europa besonders weit verbreitet. Viele Menschen hatten Panik davor, fälschlicherweise für tot gehalten und begraben zu werden.
Diese Angst ist durchaus nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass Mediziner lange Zeit nur durch Pulskontrolle, das Abhören des Herzens und das Wahrnehmen des Atems feststellen konnten, ob jemand noch am Leben war.
Zuverlässige Diagnosemethoden, um den Tod eindeutig von Zuständen mit schwachen Vitalfunktionen zu unterscheiden, wie etwa ein Koma oder tiefe Bewusstlosigkeit, fehlten damals noch.

Im Zeitalter der Aufklärung wurden sich Mediziner dieses Mangels immer bewusster. Sie diskutierten im Kollegenkreis über sichere Todeszeichen.

Einige fühlten sich auch dazu berufen, die Öffentlichkeit mit drastischen Mitteln vor der Gefahr des Lebendig-Begraben-Werdens zu warnen. Zu diesem Zweck veröffentlichten sie Geschichten über Scheintote, die weitgehend auf Legenden und Sagen basierten, für die Veröffentlichung aber als wissenschaftliche Fallakten präsentiert wurden.

Derart befeuert nahm die Angst der Menschen, lebendig begraben zu werden, ganz neue Formen an.
Abhängig vom Geldbeutel konnten Särge nun vorsorglich mit unterschiedlichen Sicherheitseinrichtungen ausgestattet werden: von einfachen Glocken, um sich bemerkbar zu machen, über Belüftungsrohre, falls die Glocken länger nicht gehört werden sollten, bis hin zu direkten Zugängen zu Schächten, durch die man über Leitern wieder an die Oberfläche gelangen konnte.

Neben der Entwicklung solcher Spezialfeatures für den Fall der Fälle gab es aber auch tatsächliche medizinische Fortschritte. Nach und nach wurden erste Kriterien entwickelt, um den Tod eindeutig diagnostizieren zu können, wie etwa die Totenstarre oder Verwesungsanzeichen.

Im deutschsprachigen Raum war vor allem der Mediziner Christoph Wilhelm Hufeland, Goethes Hausarzt und späterer Mitbegründer der Berliner Charité, sehr engagiert in der Forschung und Aufklärung in Sachen Scheintod. Sein Einsatz war unter anderem mitverantwortlich für die Einführung einer gesetzlichen Frist von 48 Stunden vor Durchführung der Beisetzung.

Um die Toten während dieses Zeitraums beobachten zu können, wurden sogenannte Leichenhäuser gegründet.
Auch in Österreich wurden unter Maria Theresia bzw. Joseph II. entsprechende Reformen durchgeführt. Dank Beobachtung in Aufbewahrungsräumen bis zum Ende der gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeit wurden Nahtod-Erlebnisse wie jenes des lieben Augustin immer unwahrscheinlicher.

Im 19. Jahrhundert galt das Münchner Leichenhaus als Sehenswürdigkeit und fand sogar Erwähnung im Baedeker. Gegen eine Eintrittsgebühr konnte es besucht und – inklusive der dort zwischengelagerten Toten – besichtigt werden. Ein Reisebericht Mark Twains aus dem Jahr 1882 ermöglicht schaurige Einblicke in den damaligen Touristen-Hotspot.

Dank der medizinischen Fortschritte muss sich heute anders als zu Beginn der Aufklärung niemand mehr davor fürchten, lebendig begraben zu werden.
Wer sich dennoch gerne ein paar gruselige Schauer zum Thema holen möchte, kann bei Edgar Allen Poe nachlesen. Er hat dem Scheintod in seinen Geschichten viel Platz gewidmet und hält die Legende damit literarisch bis heute am Leben.

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Was tun bei Steinschlagschäden

Was tun bei Steinschlagschäden

Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, kennt es nur zu gut: Ein harmlos scheinender Steinschlag hinterlässt plötzlich einen tiefen Krater oder gar Riss in der Windschutzscheibe.
Der Ursprung dieses Ärgers liegt darin, dass das Vorderauto Steine und Kies aufwirbelt. Diese treffen wie Projektile mit hohem Tempo auf das Glas und sorgen für unschöne Absplitterungen und Risse, die die Sicht und Sicherheit nachhaltig beeinträchtigen.

Kleine Ursache – große Gefahr?

Zunächst eine kleine Entwarnung: Das Horrorszenario der sofort in tausend Teile zerberstenden Windschutzscheibe ist ausgesprochen unwahrscheinlich. Denn moderne Frontscheiben bestehen aus Verbundglas, das im Kern durch eine Folie stabil gehalten wird. Die Scheibe ist außerdem fest im Rahmen eingeklebt, was ihr zusätzliche Stabilität verleiht.

Trotzdem sollte man Steinschlag nicht auf die leichte Schulter nehmen. Eine Absplitterung oder ein Riss in der Windschutzscheibe können ein ernstes Sicherheitsrisiko darstellen. Einerseits, weil die Sicht zum Beispiel durch Lichtreflexionen beeinträchtigt wird. Andererseits muss die Scheibe unversehrt und stabil sein, damit der Airbag im Fall eines Unfalls den Aufprall abfangen kann.
Daher und um eine Vergrößerung des Schadens zu vermeiden, sollte man die Windschutzscheibe so rasch wie möglich reparieren lassen.

Was tun, wenn‘s passiert?

Ein kühler Kopf ist im Fall der Fälle der beste Ratgeber. Bleiben Sie einfach so rasch wie möglich an einem sicheren Ort stehen. Hier können Sie, falls notwendig, den Schrecken verdauen und vor allem auch den Schaden an der Windschutzscheibe in Ruhe begutachten.

Ist nur ein kleiner Krater sichtbar, können Sie diesen mit klarem Wasser oder reinem Alkohol reinigen und mit einem fusselfreien Tuch abtrocknen.
Anschließend sollten Sie die Schadensstelle mit einem Steinschlagpflaster aus dem Autozubehör abdecken. Alternativ können Sie dafür auch Sicherheitsfolie oder einfaches Klebeband verwenden. So verringern Sie die Gefahr, dass Schmutz und Feuchtigkeit eindringen und den Schaden vergrößern.

Scheibenkleister?

Im Baumarkt oder online findet man zu einem Preis um die 30 Euro verschiedene Reparatursets, um Steinschlagschäden selbst zu reparieren.
Erlaubt ist das allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Der Krater darf nicht größer als eine 2-Euro-Münze sein und muss sich auf der Scheibenaußenseite außerhalb des direkten Sichtfelds des Fahrersitzes befinden. Das Sichtfeld umfasst ausgehend von der Lenkradmitte die Fläche von je 14,5 cm nach rechts und links sowie von oben nach unten.

Expert:innen raten von der Selbstreparatur eher ab, da die Windschutzscheibe sicherheitsrelevant ist und eine unsachgemäße Selbstreparatur Folgen für das Pickerl haben kann.

Ein Fall für die Versicherung?

Verfügt man über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, sind Glasbruchschäden am eigenen Auto üblicherweise gedeckt. Eine Selbstbeteiligung in der Teilkasko fällt meist nur bei einem Scheibentausch an, Glasreparaturen sind meist kostenlos.
Nehmen Sie daher umgehend Kontakt mit Ihrer Versicherung auf, um eine etwaige Kostenübernahme abzuklären.
Ist der Schaden gedeckt, schickt man eine Schadensmeldung an die Versicherung, am besten mit ein paar Fotos aus verschiedenen Perspektiven.

Bei Unklarheiten bezüglich der Haftung (Schotter von einer LKW-Ladefläche oder Nichteinhalten der nötigen Sorgfalt seitens des Vordermannes, …) bietet z.B. die ÖAMTC-Rechtsberatung ihren Mitgliedern unter der Tel.-Nr. 01/711 99-21530 Unterstützung.

Viele Versicherungen sehen eine Werkstattbindung vor und verweisen nach der Schadensmeldung direkt an eine Partnerwerkstatt.

Kein Fall für die Versicherung?

Autofahrerclubs wie der ÖAMTC bieten ihren Mitgliedern spezielle Windschutzscheiben-Services an.
Bei ausgewählten Stützpunkten können Fahrzeuge bei entsprechender Mitgliedschaft günstig und schnell repariert werden.

Verhindern oder vorsorgen?

Steinschlag zu verhindern, ist nicht möglich. Durch Anpassung des eigenen Fahrverhaltens kann man das Risiko aber zumindest minimieren.
So sollte man etwa bei Schotterfahrzeugen, LKWs und Baustellenfahrzeugen besonders viel Abstand halten. Auch auf Landstraßen sind die steinige Geschosse nicht selten. Hier kann langsames Fahren das Risiko verringern.

Im Fall der Fälle hilft ein kleines Steinschlagpflaster im Handschuhfach, kleinere Krater erstzuversorgen und vor Verunreinigung und Nässe zu schützen. So weitet sich der Schaden nicht noch unnötig aus.

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Streitpunkt Wohnungskaution

Streitpunkt Wohnungskaution

Erst fragt man sich, wie man sie zusammenbekommen soll, dann geht’s darum, wie man sie wieder vollständig zurückbekommen kann: Ohne Hinterlegung einer Wohnungskaution geht beim Einzug in eine neue Mietwohnung meistens gar nichts …

Und irgendwie ist es ja auch verständlich. Denn nicht alle Mieter:innen gehen mit ihrer Mietwohnung so pfleglich um, als ob sie ihr Eigentum wäre. Dass Kautionen, meist in der Höhe von drei Brutto-Monatsmieten, verlangt werden, um im Falle eines Auszugs bei Schäden oder Mietrückständen nicht jedes Mal die Gerichte bemühen zu müssen, ist durchaus nachvollziehbar.

Stellt sich nur die Frage, was Mieter:innen beachten sollten, damit sie ihr „Sicherungsgeld“ für die ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung auch sicher wieder zurückbekommen.

Danke, ganz lieb!

Lassen Sie sich den Empfang der Kaution vom Vermieter unbedingt schriftlich bestätigen. Der Vermieter ist verpflichtet, diese verzinst zu veranlagen (z.B. auf einem Sparbuch) und Ihnen umgehend nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen.
Was die Kautionshöhe betrifft, gibt es übrigens keine gesetzliche Höchstgrenze. Laut Oberstem Gerichtshof sind Kautionen in Höhe von drei bis sechs Brutto-Monatsmieten zulässig. Eine höhere Summe ist nur dann gerechtfertigt, wenn z.B. besonders wertvolle Gegenstände (Möbel, wertvolle Armaturen etc.) mit vermietet werden.

Eine Doku zur Absicherung

Dokumentieren Sie den Zustand Ihrer Wohnung sowohl bei der Neuübernahme als auch bei der Rückgabe. Einige Fotos und ein kurzes Übernahmeprotokoll, das von Ihnen und Ihrem Vermieter per Unterschrift bestätigt wird, stellen sicher, dass Sie bei Ihrem Auszug bereits vorhandene Mängel eindeutig belegen können und nicht abgelten müssen bzw. dass Ihnen nicht im Nachhinein die Verursachung von Schäden vorgeworfen wird, die es zum Zeitpunkt Ihres Auszugs noch gar nicht gegeben hat.

Normale Abnutzung inkludiert!

Gewöhnliche Abnutzung, die in Relation zur Wohndauer steht, muss der Vermieter ohne Einbehalt der Kaution akzeptieren. Dazu gehören zum Beispiel kleine Löcher in den Wänden oder leichte Kratzer im Parkett.
Auch ein nach zehn Jahren Mietdauer entsprechend abgewohnter Teppich oder leicht vergilbte Tapeten dürfen zu keinem Einbehalt der Kaution führen, da deren angenommene Lebensdauer erreicht ist. Auch im Badezimmer müssen unwesentliche Veränderungen, wie etwa Bohrlöcher in den Fliesen von der Seifen- oder Handtuchhaltermontage vom Vermieter akzeptiert werden.

Frische Farbe?

Grundsätzlich müssen Sie Ihre alte Wohnung beim Auszug nicht neu ausmalen. Selbst wenn Sie Farbe an Ihre Wände gebracht haben, müssen Sie diese nicht mit Weiß übermalen, solange die Farbe dem „Ortsgebrauch“ und der „Verkehrsüblichkeit“ entspricht, also dezent ist.

Entrümpelung kommt teuer!

Achtung bei der endgültigen Räumung Ihrer Wohnung! Wenn Sie Gegenstände zurücklassen, die Ihnen gehören, kann der Vermieter die Kosten für deren Entsorgung einbehalten.

Falls es trotz aller Bemühungen Schäden gibt, für die Sie bei der Wohnungsrückgabe nachweislich aufkommen müssen, sollten Sie genau darauf achten, wie viel Ihnen für deren Behebung von der Kaution abgezogen wird. Oft werden die Reparaturkosten nämlich unverhältnismäßig hoch angesetzt.
Sollte es trotz aller Vorsicht und Vorsorge zu Streitigkeiten kommen, können Kaution bzw. Einbehalte im sogenannten wohnrechtlichen Außerstreitverfahren überprüft werden. In den größeren Städten sind dafür unabhängige wohnrechtliche Schlichtungsstellen zuständig.

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Patientenverfügung

Patientenverfügung

Nach einem Unfall oder Schicksalsschlag geistig oder körperlich nicht mehr in der Lage zu sein, seinen Willen zu äußern – ein Albtraum für viele Menschen. Eine Patientenverfügung hilft, für den Notfall vorzusorgen.

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, in der die Ablehnung bestimmter medizinischer Behandlungen abgelehnt wird. Sie wird wirksam, sobald der Patient oder die Patientin nicht mehr urteils-, einsichts- oder äußerungsfähig ist. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen beachtlicher und verbindlicher Patientenverfügung.

Beachtliche Patientenverfügung

Mit dieser meist schriftlich festgehaltenen Willenserklärung ersucht die künftige Patientin/der künftige Patient, im Fall einer zum Tod führenden Erkrankung, Verletzung oder Bewusstlosigkeit auf künstliche lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten und alle Möglichkeiten der Schmerzlinderung zu nutzen. Eine beachtliche Patientenverfügung kann auch in mündlicher Form bestehen, wenn etwa zum behandelnden ärztlichen Personal bereits ein Vertrauensverhältnis besteht.
Beachtliche Patientenverfügungen dienen Ärzt:innen zur Entscheidungshilfe. Sie werden bemüht sein, die Patientenwünsche zu berücksichtigen, haben jedoch einen Interpretationsspielraum.
Die beachtliche Patientenverfügung eignet sich daher als grundsätzliche Vorsorge für alle Eventualitäten, bietet jedoch keine Sicherheit, dass die eigenen Wünsche auch jedenfalls umgesetzt werden.

Verbindliche Patientenverfügung

Eine verbindliche Patientenverfügung lässt dem behandelnden ärztlichen Personal keinen Spielraum in der Auslegung des Patientenwillens. Dafür erfordert die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung allerdings auch einige Formalitäten. So muss sie zum Beispiel schriftlich erfolgen und präzise Angaben darüber enthalten, welche konkreten Behandlungen in welchen Situationen verweigert werden.
Aufgrund der Tragweite der Festlegung ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine umfassende ärztliche Aufklärung über die Folgen der Verfügung erfolgen und auch dokumentiert werden muss.
Eine verbindliche Patientenverfügung wird daher in Zusammenarbeit mit einem Arzt bzw. einer Ärztin verfasst und kann nur gemeinsam mit rechtskundigen Mitarbeitenden einer Patientenvertretung, eines Erwachsenenschutzvereins, einem Notar oder einer Anwältin errichtet werden. Ihre Gültigkeit ist auf acht Jahre beschränkt.

Sinnvoll ist eine verbindliche Patientenverfügung, wenn z.B. aufgrund einer bereits vorliegenden Erkrankung das Eintreten eines bestimmten gesundheitlichen Zustands vorhersehbar ist. Da sie eine genaue Definition der Situationen, in denen sie schlagend wird, und der Behandlungen, die in diesen Situationen verweigert werden, erfordert, ist sie für Zufallsereignisse weniger geeignet.

Rechtliche Grenzen

Da Rettung oder Notarztteam im Akutfall keine Zeit haben, Patientenverfügungen zu suchen und zu studieren, wird die akute Notfallversorgung von einer Patientenverfügung nicht berührt. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen die Patientenverfügung der jeweiligen Notfallseinrichtung bereits im Vorhinein bekanntgemacht wurde.

Patientenverfügungen können jederzeit widerrufen werden. Das kann mündlich oder schriftlich erfolgen, auch schlüssige Handlungen, wie ein Kopfschütteln auf eine konkrete Frage bezogen, gilt als Widerruf.

Auch im Rahmen einer Patientenverfügung kann die Grundversorgung mit Nahrung und Flüssigkeit nicht abgelehnt werden, nur medizinische Maßnahmen zum Zweck der Ernährung, also z.B. das Setzen einer Ernährungssonde. Ebenfalls nicht zulässig ist der Wunsch auf Sterbehilfe.

Was regelt die Sterbeverfügung?

Mit Niki Glattauers Tod ist die Möglichkeit des assistierten Suizids in die mediale Aufmerksamkeit gerückt. Diese ist von einer Patientenverfügung unabhängig. Hier die wichtigsten Fakten:

  • Seit 1.1.2022 erlaubt das Sterbeverfügungsgesetz volljährigen, entscheidungsfähigen Personen, ihr Leben unter gewissen Voraussetzungen und unter Einhaltung strenger rechtlicher Vorschriften mit Unterstützung zu beenden.
  • Voraussetzung für einen assistierten Suizid ist, dass die sterbewillige Person eine unheilbare, zum Tod führende Erkrankung oder eine schwere, dauerhafte Krankheit mit anhaltenden, für die gesamte Lebensführung negativen Symptomen und nicht abwendbarem Leiden hat, und dass die Entscheidung frei, ohne Beeinflussung durch Andere getroffen wurde.
  • Die Sterbeverfügung muss persönlich und schriftlich bei Notar:in oder Patientenanwält:in errichtet werden und erfordert zwei unabhängige ärztliche Aufklärungsgespräche, eines davon mit eine:r Palliativmediziner:in.
  • Sterbeverfügungen werden im Sterbeverfügungsregister eingetragen und gelten für die Dauer eines Jahres. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.


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Eine ältere Frau und ein Mann sitzen auf dem Sofa im Wohnzimmer und schauen in ihre Tablets.

Digitaler Nachlass und der letzte Wille

Eine ältere Frau und ein Mann sitzen auf dem Sofa im Wohnzimmer und schauen in ihre Tablets.

Digitaler Nachlass und der letzte Wille

So gut wie jeder hat ihn, aber kaum jemand kümmert sich zu Lebzeiten darum: Ein digitaler Nachlass besteht aus Zugängen zu E-Mail-Konten, E-Banking, Profilen auf sozialen Netzwerken und allen anderen Daten, die man so auf Computer, Tablet oder Handy gespeichert hat.

Personen, die zu Lebzeiten online aktiv waren, hinterlassen jede Menge digitaler Spuren, die mit ihrem Tod nicht einfach verschwinden. Für die Erb:innen kann das zu bürokratischen Herausforderungen und zusätzlicher emotionaler Belastung führen. Denn nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren durch Notar:innen eingeleitet, um das Vermögen und die Erbberechtigten festzustellen.
Treten diese ihr Erbe an, so geht auch der digitale Nachlass der Verstorbenen auf sie über. Falls keine Vorsorge hierfür getroffen wurde, müssen sie die Online-Aktivitäten der verstorbenen Person rekonstruieren, um gegebenenfalls Verträge und Mitgliedschaften kündigen zu können.

Mit einer Passwortliste vorsorgen

Vorsorge zu Lebzeiten erleichtert nicht nur das Dasein der eigenen Erbberechtigten. Sie unterstützt einen zu Lebzeiten auch dabei, die eigenen Online-Aktivitäten besser im Griff zu haben und bei all den Accounts und Online-Mitgliedschaften, die man heute so sammelt, nicht den Überblick zu verlieren. Denn die wichtigste Vorsorgemaßnahme ist die Erstellung einer Account- bzw. Passwortliste. Das heißt, dass Passwort, die verwendete E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Nutzernamen oder Kundennummer notiert werden. Und das für jeden Account bzw. jedes Portal, auf dem man sich persönlich registriert hat.
Häufig wird einem erst bewusst, bei wie vielen verschiedenen Diensten man sich persönlich registriert hat, wenn man versucht, diese zu erfassen. Dass Onlinebanking, die digitale Signatur oder auch Finanzonline ganz oben auf der Liste stehen, ist klar, dass auch Mailadressen oder Social Media Accounts, wie etwa Facebook oder WhatsApp angeführt werden sollten, ist einem vielleicht auch noch bewusst, aber was war da sonst noch so alles …?
Um eine vollständige Übersicht zu erhalten, kann ein Blick ins E-Mail-Postfach und in den Browserverlauf helfen.

Nachdem mehrere Parteien Recht auf Einsicht ins Testament haben, sollte man die Passwortliste separat vom Testament speichern. Am besten auf einem USB-Stick. Oder man druckt sie aus und bewahrt die Druckvariante an einem sicheren, nur den Erb:innen zugänglichen Ort auf.
Halten Sie in der Passwortliste am besten auch gleich fest, welche konkreten Wünsche Sie für die verschiedenen Netzwerke bzw. Accounts haben. Manche Dienste bieten die Möglichkeit, das direkt in den Nutzereinstellungen festzuhalten, bei einigen kann man auch einen eigenen Nachlasskontakt festlegen.

Und wenn nicht vorgesorgt wurde?

Schätzungen zufolge gibt es mittlerweile weltweit Milliarden verlassener Accounts im Netz, die darauf warten, geschlossen bzw. aufgelöst zu werden. Wenn Sie sich als Hinterbliebene auf die Online-Spurensuche begeben müssen, sind Sie also wahrlich nicht allein mit dieser Aufgabe.
Ein sinnvoller Ausgangspunkt, um Online-Aktivitäten nachzuvollziehen, ist das E-Mail-Postfach der verstorbenen Person. Nicht nur bekommt man durch personalisierte Mails einen ersten Überblick über bestehende Registrierungen bzw. aktive Accounts, oft hat man über erhaltene Mails auch gleich direkt die Möglichkeit, Passwörter zurückzusetzen und Accounts zu löschen.
Hat man keinen Zugriff auf den Mail-Account der verstorbenen Person bzw. deren Passwörter, so kann man z.B. Dokumente an den Kundenservice der verschiedenen Plattformen bzw. Serviceanbieter schicken, um Löschungen jener Accounts zu beantragen, von denen man weiß.

Oft gibt es standardisierte Verfahren mit vorgefertigten Antragsformularen, die den bürokratischen Aufwand deutlich minimieren. Meist braucht man für solche Löschungen die Sterbeurkunde, einen Personalausweis der beantragenden sowie der verstorbenen Person und das Testament beziehungsweise die Einantwortungsurkunde (offizieller Nachweis der Rechtsnachfolge).

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