Sicherheit

Was tun bei Steinschlagschäden

Was tun bei Steinschlagschäden

Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, kennt es nur zu gut: Ein harmlos scheinender Steinschlag hinterlässt plötzlich einen tiefen Krater oder gar Riss in der Windschutzscheibe.
Der Ursprung dieses Ärgers liegt darin, dass das Vorderauto Steine und Kies aufwirbelt. Diese treffen wie Projektile mit hohem Tempo auf das Glas und sorgen für unschöne Absplitterungen und Risse, die die Sicht und Sicherheit nachhaltig beeinträchtigen.

Kleine Ursache – große Gefahr?

Zunächst eine kleine Entwarnung: Das Horrorszenario der sofort in tausend Teile zerberstenden Windschutzscheibe ist ausgesprochen unwahrscheinlich. Denn moderne Frontscheiben bestehen aus Verbundglas, das im Kern durch eine Folie stabil gehalten wird. Die Scheibe ist außerdem fest im Rahmen eingeklebt, was ihr zusätzliche Stabilität verleiht.

Trotzdem sollte man Steinschlag nicht auf die leichte Schulter nehmen. Eine Absplitterung oder ein Riss in der Windschutzscheibe können ein ernstes Sicherheitsrisiko darstellen. Einerseits, weil die Sicht zum Beispiel durch Lichtreflexionen beeinträchtigt wird. Andererseits muss die Scheibe unversehrt und stabil sein, damit der Airbag im Fall eines Unfalls den Aufprall abfangen kann.
Daher und um eine Vergrößerung des Schadens zu vermeiden, sollte man die Windschutzscheibe so rasch wie möglich reparieren lassen.

Was tun, wenn‘s passiert?

Ein kühler Kopf ist im Fall der Fälle der beste Ratgeber. Bleiben Sie einfach so rasch wie möglich an einem sicheren Ort stehen. Hier können Sie, falls notwendig, den Schrecken verdauen und vor allem auch den Schaden an der Windschutzscheibe in Ruhe begutachten.

Ist nur ein kleiner Krater sichtbar, können Sie diesen mit klarem Wasser oder reinem Alkohol reinigen und mit einem fusselfreien Tuch abtrocknen.
Anschließend sollten Sie die Schadensstelle mit einem Steinschlagpflaster aus dem Autozubehör abdecken. Alternativ können Sie dafür auch Sicherheitsfolie oder einfaches Klebeband verwenden. So verringern Sie die Gefahr, dass Schmutz und Feuchtigkeit eindringen und den Schaden vergrößern.

Scheibenkleister?

Im Baumarkt oder online findet man zu einem Preis um die 30 Euro verschiedene Reparatursets, um Steinschlagschäden selbst zu reparieren.
Erlaubt ist das allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Der Krater darf nicht größer als eine 2-Euro-Münze sein und muss sich auf der Scheibenaußenseite außerhalb des direkten Sichtfelds des Fahrersitzes befinden. Das Sichtfeld umfasst ausgehend von der Lenkradmitte die Fläche von je 14,5 cm nach rechts und links sowie von oben nach unten.

Expert:innen raten von der Selbstreparatur eher ab, da die Windschutzscheibe sicherheitsrelevant ist und eine unsachgemäße Selbstreparatur Folgen für das Pickerl haben kann.

Ein Fall für die Versicherung?

Verfügt man über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, sind Glasbruchschäden am eigenen Auto üblicherweise gedeckt. Eine Selbstbeteiligung in der Teilkasko fällt meist nur bei einem Scheibentausch an, Glasreparaturen sind meist kostenlos.
Nehmen Sie daher umgehend Kontakt mit Ihrer Versicherung auf, um eine etwaige Kostenübernahme abzuklären.
Ist der Schaden gedeckt, schickt man eine Schadensmeldung an die Versicherung, am besten mit ein paar Fotos aus verschiedenen Perspektiven.

Bei Unklarheiten bezüglich der Haftung (Schotter von einer LKW-Ladefläche oder Nichteinhalten der nötigen Sorgfalt seitens des Vordermannes, …) bietet z.B. die ÖAMTC-Rechtsberatung ihren Mitgliedern unter der Tel.-Nr. 01/711 99-21530 Unterstützung.

Viele Versicherungen sehen eine Werkstattbindung vor und verweisen nach der Schadensmeldung direkt an eine Partnerwerkstatt.

Kein Fall für die Versicherung?

Autofahrerclubs wie der ÖAMTC bieten ihren Mitgliedern spezielle Windschutzscheiben-Services an.
Bei ausgewählten Stützpunkten können Fahrzeuge bei entsprechender Mitgliedschaft günstig und schnell repariert werden.

Verhindern oder vorsorgen?

Steinschlag zu verhindern, ist nicht möglich. Durch Anpassung des eigenen Fahrverhaltens kann man das Risiko aber zumindest minimieren.
So sollte man etwa bei Schotterfahrzeugen, LKWs und Baustellenfahrzeugen besonders viel Abstand halten. Auch auf Landstraßen sind die steinige Geschosse nicht selten. Hier kann langsames Fahren das Risiko verringern.

Im Fall der Fälle hilft ein kleines Steinschlagpflaster im Handschuhfach, kleinere Krater erstzuversorgen und vor Verunreinigung und Nässe zu schützen. So weitet sich der Schaden nicht noch unnötig aus.

Was tun bei Steinschlagschäden Read More »

Streitpunkt Wohnungskaution

Streitpunkt Wohnungskaution

Erst fragt man sich, wie man sie zusammenbekommen soll, dann geht’s darum, wie man sie wieder vollständig zurückbekommen kann: Ohne Hinterlegung einer Wohnungskaution geht beim Einzug in eine neue Mietwohnung meistens gar nichts …

Und irgendwie ist es ja auch verständlich. Denn nicht alle Mieter:innen gehen mit ihrer Mietwohnung so pfleglich um, als ob sie ihr Eigentum wäre. Dass Kautionen, meist in der Höhe von drei Brutto-Monatsmieten, verlangt werden, um im Falle eines Auszugs bei Schäden oder Mietrückständen nicht jedes Mal die Gerichte bemühen zu müssen, ist durchaus nachvollziehbar.

Stellt sich nur die Frage, was Mieter:innen beachten sollten, damit sie ihr „Sicherungsgeld“ für die ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung auch sicher wieder zurückbekommen.

Danke, ganz lieb!

Lassen Sie sich den Empfang der Kaution vom Vermieter unbedingt schriftlich bestätigen. Der Vermieter ist verpflichtet, diese verzinst zu veranlagen (z.B. auf einem Sparbuch) und Ihnen umgehend nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen.
Was die Kautionshöhe betrifft, gibt es übrigens keine gesetzliche Höchstgrenze. Laut Oberstem Gerichtshof sind Kautionen in Höhe von drei bis sechs Brutto-Monatsmieten zulässig. Eine höhere Summe ist nur dann gerechtfertigt, wenn z.B. besonders wertvolle Gegenstände (Möbel, wertvolle Armaturen etc.) mit vermietet werden.

Eine Doku zur Absicherung

Dokumentieren Sie den Zustand Ihrer Wohnung sowohl bei der Neuübernahme als auch bei der Rückgabe. Einige Fotos und ein kurzes Übernahmeprotokoll, das von Ihnen und Ihrem Vermieter per Unterschrift bestätigt wird, stellen sicher, dass Sie bei Ihrem Auszug bereits vorhandene Mängel eindeutig belegen können und nicht abgelten müssen bzw. dass Ihnen nicht im Nachhinein die Verursachung von Schäden vorgeworfen wird, die es zum Zeitpunkt Ihres Auszugs noch gar nicht gegeben hat.

Normale Abnutzung inkludiert!

Gewöhnliche Abnutzung, die in Relation zur Wohndauer steht, muss der Vermieter ohne Einbehalt der Kaution akzeptieren. Dazu gehören zum Beispiel kleine Löcher in den Wänden oder leichte Kratzer im Parkett.
Auch ein nach zehn Jahren Mietdauer entsprechend abgewohnter Teppich oder leicht vergilbte Tapeten dürfen zu keinem Einbehalt der Kaution führen, da deren angenommene Lebensdauer erreicht ist. Auch im Badezimmer müssen unwesentliche Veränderungen, wie etwa Bohrlöcher in den Fliesen von der Seifen- oder Handtuchhaltermontage vom Vermieter akzeptiert werden.

Frische Farbe?

Grundsätzlich müssen Sie Ihre alte Wohnung beim Auszug nicht neu ausmalen. Selbst wenn Sie Farbe an Ihre Wände gebracht haben, müssen Sie diese nicht mit Weiß übermalen, solange die Farbe dem „Ortsgebrauch“ und der „Verkehrsüblichkeit“ entspricht, also dezent ist.

Entrümpelung kommt teuer!

Achtung bei der endgültigen Räumung Ihrer Wohnung! Wenn Sie Gegenstände zurücklassen, die Ihnen gehören, kann der Vermieter die Kosten für deren Entsorgung einbehalten.

Falls es trotz aller Bemühungen Schäden gibt, für die Sie bei der Wohnungsrückgabe nachweislich aufkommen müssen, sollten Sie genau darauf achten, wie viel Ihnen für deren Behebung von der Kaution abgezogen wird. Oft werden die Reparaturkosten nämlich unverhältnismäßig hoch angesetzt.
Sollte es trotz aller Vorsicht und Vorsorge zu Streitigkeiten kommen, können Kaution bzw. Einbehalte im sogenannten wohnrechtlichen Außerstreitverfahren überprüft werden. In den größeren Städten sind dafür unabhängige wohnrechtliche Schlichtungsstellen zuständig.

Streitpunkt Wohnungskaution Read More »

Patientenverfügung

Patientenverfügung

Nach einem Unfall oder Schicksalsschlag geistig oder körperlich nicht mehr in der Lage zu sein, seinen Willen zu äußern – ein Albtraum für viele Menschen. Eine Patientenverfügung hilft, für den Notfall vorzusorgen.

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, in der die Ablehnung bestimmter medizinischer Behandlungen abgelehnt wird. Sie wird wirksam, sobald der Patient oder die Patientin nicht mehr urteils-, einsichts- oder äußerungsfähig ist. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen beachtlicher und verbindlicher Patientenverfügung.

Beachtliche Patientenverfügung

Mit dieser meist schriftlich festgehaltenen Willenserklärung ersucht die künftige Patientin/der künftige Patient, im Fall einer zum Tod führenden Erkrankung, Verletzung oder Bewusstlosigkeit auf künstliche lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten und alle Möglichkeiten der Schmerzlinderung zu nutzen. Eine beachtliche Patientenverfügung kann auch in mündlicher Form bestehen, wenn etwa zum behandelnden ärztlichen Personal bereits ein Vertrauensverhältnis besteht.
Beachtliche Patientenverfügungen dienen Ärzt:innen zur Entscheidungshilfe. Sie werden bemüht sein, die Patientenwünsche zu berücksichtigen, haben jedoch einen Interpretationsspielraum.
Die beachtliche Patientenverfügung eignet sich daher als grundsätzliche Vorsorge für alle Eventualitäten, bietet jedoch keine Sicherheit, dass die eigenen Wünsche auch jedenfalls umgesetzt werden.

Verbindliche Patientenverfügung

Eine verbindliche Patientenverfügung lässt dem behandelnden ärztlichen Personal keinen Spielraum in der Auslegung des Patientenwillens. Dafür erfordert die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung allerdings auch einige Formalitäten. So muss sie zum Beispiel schriftlich erfolgen und präzise Angaben darüber enthalten, welche konkreten Behandlungen in welchen Situationen verweigert werden.
Aufgrund der Tragweite der Festlegung ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine umfassende ärztliche Aufklärung über die Folgen der Verfügung erfolgen und auch dokumentiert werden muss.
Eine verbindliche Patientenverfügung wird daher in Zusammenarbeit mit einem Arzt bzw. einer Ärztin verfasst und kann nur gemeinsam mit rechtskundigen Mitarbeitenden einer Patientenvertretung, eines Erwachsenenschutzvereins, einem Notar oder einer Anwältin errichtet werden. Ihre Gültigkeit ist auf acht Jahre beschränkt.

Sinnvoll ist eine verbindliche Patientenverfügung, wenn z.B. aufgrund einer bereits vorliegenden Erkrankung das Eintreten eines bestimmten gesundheitlichen Zustands vorhersehbar ist. Da sie eine genaue Definition der Situationen, in denen sie schlagend wird, und der Behandlungen, die in diesen Situationen verweigert werden, erfordert, ist sie für Zufallsereignisse weniger geeignet.

Rechtliche Grenzen

Da Rettung oder Notarztteam im Akutfall keine Zeit haben, Patientenverfügungen zu suchen und zu studieren, wird die akute Notfallversorgung von einer Patientenverfügung nicht berührt. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen die Patientenverfügung der jeweiligen Notfallseinrichtung bereits im Vorhinein bekanntgemacht wurde.

Patientenverfügungen können jederzeit widerrufen werden. Das kann mündlich oder schriftlich erfolgen, auch schlüssige Handlungen, wie ein Kopfschütteln auf eine konkrete Frage bezogen, gilt als Widerruf.

Auch im Rahmen einer Patientenverfügung kann die Grundversorgung mit Nahrung und Flüssigkeit nicht abgelehnt werden, nur medizinische Maßnahmen zum Zweck der Ernährung, also z.B. das Setzen einer Ernährungssonde. Ebenfalls nicht zulässig ist der Wunsch auf Sterbehilfe.

Was regelt die Sterbeverfügung?

Mit Niki Glattauers Tod ist die Möglichkeit des assistierten Suizids in die mediale Aufmerksamkeit gerückt. Diese ist von einer Patientenverfügung unabhängig. Hier die wichtigsten Fakten:

  • Seit 1.1.2022 erlaubt das Sterbeverfügungsgesetz volljährigen, entscheidungsfähigen Personen, ihr Leben unter gewissen Voraussetzungen und unter Einhaltung strenger rechtlicher Vorschriften mit Unterstützung zu beenden.
  • Voraussetzung für einen assistierten Suizid ist, dass die sterbewillige Person eine unheilbare, zum Tod führende Erkrankung oder eine schwere, dauerhafte Krankheit mit anhaltenden, für die gesamte Lebensführung negativen Symptomen und nicht abwendbarem Leiden hat, und dass die Entscheidung frei, ohne Beeinflussung durch Andere getroffen wurde.
  • Die Sterbeverfügung muss persönlich und schriftlich bei Notar:in oder Patientenanwält:in errichtet werden und erfordert zwei unabhängige ärztliche Aufklärungsgespräche, eines davon mit eine:r Palliativmediziner:in.
  • Sterbeverfügungen werden im Sterbeverfügungsregister eingetragen und gelten für die Dauer eines Jahres. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.


Patientenverfügung Read More »

Eine ältere Frau und ein Mann sitzen auf dem Sofa im Wohnzimmer und schauen in ihre Tablets.

Digitaler Nachlass und der letzte Wille

Eine ältere Frau und ein Mann sitzen auf dem Sofa im Wohnzimmer und schauen in ihre Tablets.

Digitaler Nachlass und der letzte Wille

So gut wie jeder hat ihn, aber kaum jemand kümmert sich zu Lebzeiten darum: Ein digitaler Nachlass besteht aus Zugängen zu E-Mail-Konten, E-Banking, Profilen auf sozialen Netzwerken und allen anderen Daten, die man so auf Computer, Tablet oder Handy gespeichert hat.

Personen, die zu Lebzeiten online aktiv waren, hinterlassen jede Menge digitaler Spuren, die mit ihrem Tod nicht einfach verschwinden. Für die Erb:innen kann das zu bürokratischen Herausforderungen und zusätzlicher emotionaler Belastung führen. Denn nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren durch Notar:innen eingeleitet, um das Vermögen und die Erbberechtigten festzustellen.
Treten diese ihr Erbe an, so geht auch der digitale Nachlass der Verstorbenen auf sie über. Falls keine Vorsorge hierfür getroffen wurde, müssen sie die Online-Aktivitäten der verstorbenen Person rekonstruieren, um gegebenenfalls Verträge und Mitgliedschaften kündigen zu können.

Mit einer Passwortliste vorsorgen

Vorsorge zu Lebzeiten erleichtert nicht nur das Dasein der eigenen Erbberechtigten. Sie unterstützt einen zu Lebzeiten auch dabei, die eigenen Online-Aktivitäten besser im Griff zu haben und bei all den Accounts und Online-Mitgliedschaften, die man heute so sammelt, nicht den Überblick zu verlieren. Denn die wichtigste Vorsorgemaßnahme ist die Erstellung einer Account- bzw. Passwortliste. Das heißt, dass Passwort, die verwendete E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Nutzernamen oder Kundennummer notiert werden. Und das für jeden Account bzw. jedes Portal, auf dem man sich persönlich registriert hat.
Häufig wird einem erst bewusst, bei wie vielen verschiedenen Diensten man sich persönlich registriert hat, wenn man versucht, diese zu erfassen. Dass Onlinebanking, die digitale Signatur oder auch Finanzonline ganz oben auf der Liste stehen, ist klar, dass auch Mailadressen oder Social Media Accounts, wie etwa Facebook oder WhatsApp angeführt werden sollten, ist einem vielleicht auch noch bewusst, aber was war da sonst noch so alles …?
Um eine vollständige Übersicht zu erhalten, kann ein Blick ins E-Mail-Postfach und in den Browserverlauf helfen.

Nachdem mehrere Parteien Recht auf Einsicht ins Testament haben, sollte man die Passwortliste separat vom Testament speichern. Am besten auf einem USB-Stick. Oder man druckt sie aus und bewahrt die Druckvariante an einem sicheren, nur den Erb:innen zugänglichen Ort auf.
Halten Sie in der Passwortliste am besten auch gleich fest, welche konkreten Wünsche Sie für die verschiedenen Netzwerke bzw. Accounts haben. Manche Dienste bieten die Möglichkeit, das direkt in den Nutzereinstellungen festzuhalten, bei einigen kann man auch einen eigenen Nachlasskontakt festlegen.

Und wenn nicht vorgesorgt wurde?

Schätzungen zufolge gibt es mittlerweile weltweit Milliarden verlassener Accounts im Netz, die darauf warten, geschlossen bzw. aufgelöst zu werden. Wenn Sie sich als Hinterbliebene auf die Online-Spurensuche begeben müssen, sind Sie also wahrlich nicht allein mit dieser Aufgabe.
Ein sinnvoller Ausgangspunkt, um Online-Aktivitäten nachzuvollziehen, ist das E-Mail-Postfach der verstorbenen Person. Nicht nur bekommt man durch personalisierte Mails einen ersten Überblick über bestehende Registrierungen bzw. aktive Accounts, oft hat man über erhaltene Mails auch gleich direkt die Möglichkeit, Passwörter zurückzusetzen und Accounts zu löschen.
Hat man keinen Zugriff auf den Mail-Account der verstorbenen Person bzw. deren Passwörter, so kann man z.B. Dokumente an den Kundenservice der verschiedenen Plattformen bzw. Serviceanbieter schicken, um Löschungen jener Accounts zu beantragen, von denen man weiß.

Oft gibt es standardisierte Verfahren mit vorgefertigten Antragsformularen, die den bürokratischen Aufwand deutlich minimieren. Meist braucht man für solche Löschungen die Sterbeurkunde, einen Personalausweis der beantragenden sowie der verstorbenen Person und das Testament beziehungsweise die Einantwortungsurkunde (offizieller Nachweis der Rechtsnachfolge).

Digitaler Nachlass und der letzte Wille Read More »

Ein Auto mit einem Blechschaden am rechten vorderen Scheinwerfer.

Parkschaden?!

Ein Auto mit einem Blechschaden am rechten vorderen Scheinwerfer.

Parkschaden?!

Es passiert schneller, als man denkt: Ein bisschen bei der Länge des Autos verschätzt oder kurz unaufmerksam, und schon ist der Schaden passiert! Wer nicht auch noch eine hohe Geldstrafe wegen Fahrerflucht zahlen möchte, sollte Parkschäden ohne unnötigen Aufschub der nächsten Polizeiinspektion melden.

Was tun im Fall der Fälle?

Dockt man beim Parkversuch an ein anderes Fahrzeug an, muss man anhalten, den Schaden überprüfen und gegebenenfalls auch die Kontaktdaten austauschen, um den Schaden abzuwickeln.
Ist der Geschädigte nicht vor Ort, was bei den meisten Parkschäden der Fall ist, sind Sie als Verursacher verpflichtet, die Polizei zu informieren. Dokumentieren Sie den Schaden am besten mit Ihrer Handykamera und melden Sie diesen bei der nächsten Polizeistation. Wer nur einen Zettel hinterlässt, begeht rechtlich gesehen Fahrerflucht. Und bei Fahrerflucht drohen Anzeige und hohe Geldstrafe.

Und was tun als Geschädigter?

Sie kommen zu Ihrem geparkten Fahrzeug und sehen, dass jemand es beschädigt hat? Dokumentieren Sie den Schaden mit Ihrer Handykamera und melden Sie ihn bei der nächsten Polizeistation. Denn auch bei entsprechendem Versicherungsschutz ist eine offizielle Anzeige des Parkschadens Voraussetzung für die Versicherungsleistung.

Parkschaden?! Read More »

Großaufnahme einer Hand die einen Notfallknopf hält.

Technik, die mitdenkt

Großaufnahme einer Hand die einen Notfallknopf hält.

Technik, die mitdenkt

Im Alltag kann schnelle Hilfe lebenswichtig sein – moderne Notrufsysteme und smarte Alltagshelfer bieten einfache und effektive Unterstützung, um zu Hause Sicherheit und Selbstständigkeit zu bewahren.

Hilfe direkt am Handgelenk

Schnell kann es passieren, dass man von einem Moment auf den nächsten Hilfe benötigt. Ein einfacher Weg, Hilfe anzufordern, ist ein sogenanntes Rufhilfegerät. Dieses trägt man am Handgelenk oder auch um den Hals. Drückt man im Notfall auf den Alarmknopf, so wird man direkt mit der Notrufzentrale verbunden. Auch wenn man nicht in der Lage ist zu sprechen, kennt die Notrufzentrale die für die Hilfeleistung nötigen Daten und kann entsprechend handeln. Zusätzlich kann man auch eine Kontaktperson angeben, die direkt nach der Notrufzentrale informiert wird. Etwaige Zusatzfunktionen, wie zum Beispiel Sturzerkennung, helfen, den Alltag noch sicherer zu gestalten.
Angeboten wird dieser Service vom Samariterbund, der Caritas und vielen anderen Anbietern. Abhängig vom Notrufgerät und dem Leistungsumfang des Notrufsystems fallen unterschiedlich hohe einmalige sowie laufende Kosten an.

Weitere smarte Helfer

Neben Notrufgeräten werden auch andere technische Hilfsmittel immer
beliebter.

So erleichtert etwa ein Schlüsselsafe Einsatzkräften im Notfall den Zugang in die Wohnung. Dasselbe gilt auch für elektronische Türöffner. Mit diesen kann man die Eingangstür von einem anderen Ort in der Wohnung aus öffnen und den Einsatzkräften den Zugang ermöglichen.
Eigene Falldetektoren und Inaktivitätsmelder sind ebenfalls sehr beliebt. Erstere müssen am Körper getragen werden und melden einen Sturz weiter. Inaktivitätsmelder werden entweder am Körper getragen oder an Objekten, wie dem Kühlschrank, befestigt. Wird dann zum Beispiel die Kühlschranktür für einen ungewöhnlich langen Zeitraum nicht geöffnet, so erfolgt ein automatischer Notruf.
Hilfe bei Bedrohung durch Dritte liefert eine sogenannte Überfalltaste. Mit ihr kann man im Fall eines Einbruchs einen stillen Alarm senden.

Digitale Haushaltshilfen

Nicht nur zur Erhöhung der Sicherheit in den eigenen vier Wänden gibt es technische Hilfsmittel. Auch die Hausarbeit kann man sich erleichtern. So sind etwa Saug- und Wischroboter mittlerweile ein weit verbreiteter, beliebter Ersatz für Staubsauger und Wischmopp. Sie fahren eigenständig durch die Räume und saugen und putzen. Dank eingebauter Sensoren scheitern neuere Modelle auch immer seltener an Hindernissen.

Wer noch tiefer in die digitale Welt eintauchen möchte, kann sich ein sogenanntes „sprachgestütztes Assistenzsystem“ zulegen. Diese werden von Google oder Amazon angeboten.

Aktivieren kann man sie durch kurze Sätze bzw. Befehle. Je nach Befehl, den man dem Gerät erteilt, kann es zum Beispiel Personen anrufen, Musik abspielen oder auch einfach nur Fragen beantworten, wie etwa jene nach der aktuellen Wetterprognose. Aus vielen Haushalten sind diese persönlichen Assistenten heute kaum mehr wegzudenken.

Technische Geräte mit Sprachsteuerung

Schlüsselsafe, elektronischer Türöffner, Falldetektor, Inaktivitätsmelder und noch eine Überfalltaste? All diese Möglichkeiten kombiniert scheinen vielleicht ein wenig viel. Wer sich aber die passenden herauspickt, kann sich den eigenen Alltag um einiges erleichtern und auch an Sicherheit gewinnen.

Technik, die mitdenkt Read More »

Header-Artikel: Wärmeregler einer Heizung

Gasausstieg mit grüner Energie

Header-Artikel: Wärmeregler einer Heizung

Gasausstieg mit grüner Energie

Der Krieg in der Ukraine macht betroffen und erfüllt uns mit Sorgen. Eine solche Sorge ist die europäische und auch österreichische Abhängigkeit vom russischen Gas.

Momentan steigen die Gaspreise deutlich und treiben die Heizkosten in die Höhe. Aus heutiger Sicht (Stand: April 2022) muss ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Verbrauch von 15.000 kWh mit einer Mehrbelastung von 200,- bis 300,- Euro im Jahr rechnen.

Der Gesetzgeber könnte hier also durchaus gegensteuern, da nur ca. 45 % des Rechnungsbetrages auf die Steigerung des Gaspreises zurückzuführen sind. Das würde zwar den Preisanstieg dämpfen, an der Verfügbarkeit würde es allerdings nichts ändern. Zusammen mit der stetig voranschreitenden Klimakrise wirkt die Zukunft für viele ein wenig bedrohlich. Doch es gibt Hoffnung! Dank unserer Tipps können Sie aktiv werden, um Ihren Gasverbrauch zu Hause zu reduzieren und „grüner“ zu gestalten.

Selbst wenn für MieterInnen und WohneigentümerInnen die Möglichkeiten relativ überschaubar sind, können doch Impulse in eine zukunftsweisende Richtung gesetzt werden.

Gesparte Energie ist die beste Energie

Deswegen steht das Einsparen von Energie an erster Stelle. Mit Hilfe von thermischer Sanierung – also Gebäudedämmung, Fensterdichtungen und effizienten Heizsystemen – kann eine Menge gespart werden. Leider sind die meisten dieser Maßnahmen jedoch (immer noch) recht teuer.

Beim Kochen und Backen kann prinzipiell auf E-Herde umgestiegen werden, vorausgesetzt die erforderlichen Starkstrom-Leitungen sind vorhanden. Zwar gibt es E-Herde, die mit normalem Strom betrieben werden, doch deren Leistung ist mit Gas- oder Starkstrom-Herden nicht vergleichbar.

Gasheizungen umrüsten

Hand dreht an einem Heizregler

Wo ein Leitungsnetz vorhanden ist, bleibt Gas eine nachhaltige Energiequelle – vor allem, weil die Möglichkeit besteht, auf vollkommen klimaneutrale Alternativen umzusteigen. Da die nötigen Installationen bereits vorhanden sind, halten sich die Kosten dafür ebenfalls im Rahmen.
In erster Linie werden Gasheizungen in städtischen Ballungsräumen und im direkten Umland betrieben. Hier wird in Neubaugebieten der Anschluss an die Fernwärme angestrebt. Es muss zwar trotzdem Gas zugeführt werden, aber vielfach wird eben auch Abfall verbrannt. So sinkt der Gasverbrauch erheblich – und auch dieser kann durch Biogas oder grünen Wasserstoff ersetzt werden.

Der Staat zahlt mit

Gerade jetzt ist die beste Zeit um sich als Hauseigentümer mit Energienachhaltigkeit und grüner Energie auseinander zu setzen. Lässt sich der Umstieg auf ein neues Heizsystem erst einmal in Euro ausdrücken, schrecken viele Menschen unweigerlich zurück. Doch nicht jeder Preis ist tatsächlich so hoch, wie er aussieht. Um Anreize für die Anschaffung von umweltfreundlichen Heizungen zu schaffen, greift die öffentliche Hand tief in die Tasche. So werden auch für Private in ganz Österreich eine Reihe von Förderungen für die nachhaltige Energieoptimierung angeboten.

Subventioniert werden mit der Sanierungsoffensive „Raus aus Strom und Gas“ der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks- Allesbrenner und Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso inkludiert.

Zusätzlich werden bei einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems die dafür anfallenden Mehrkosten extra gefördert. Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann zusätzlich ein Solarbonus vergeben werden.

Somit sind moderne, umweltfreundliche Systeme mit dem (Geld)Segen des Staates oftmals finanzierbar. Auf lange Sicht lohnt sich die Investition auf jeden Fall – gerade angesichts der momentanen Gas- und Ölpreise. Geht man von den aktuellen Prognosen für Preissteigerungen von Öl und Gas aus, rentiert sich eine Modernisierung bereits nach wenigen Jahren.

Klug geheizt

Wer heutzutage ein frisch fertiggestelltes Haus besichtigt, reagiert oft verblüfft:
Es fällt einem sofort das Fehlen von Heizkörpern auf. Hat der Bauherr geschlafen? Nein, denn neue Techniken in der Wärmedämmung und der Niedrigenergiebauweise erlauben den flächendeckenden Einsatz von Bodenheizungen und eine Wärmepumpe versorgt das gesamte Haus. Davon können alte Gemäuer nur träumen, jedoch kann eine Kombination von umweltfreundlichen Heizungen sowohl der Umwelt als auch (längerfristig) der Geldbörse etwas Gutes tun. Die atmosphärischen Qualitäten eines Kamins sind ohnehin unbestreitbar – gerade an kalten Winterabenden erzeugen die Feuerstellen eine einzigartige Stimmung.
In jedem Fall ist sorgsame Planung der Schlüssel für eine erfolgreiche Modernisierung einer Heizung. Sich zu informieren, kostet nichts – und schon so mancher Hausbesitzer war überrascht, wie viel Wärme er „verschenkt“.

Wärmepumpen

Tipp
Einen Überblick über die aktuellen nachhaltigen, förderungswürdigen Vorhaben gibt es im Internet unter www.energyagency.at/fakten/foerderungen

Gasausstieg mit grüner Energie Read More »

Ein älteres Paar sitzt auf ihren Fahrrädern und lächelt in die Kamera.

Nicht ohne meinen Helm!

Ein älteres Paar sitzt auf ihren Fahrrädern und lächelt in die Kamera.

Nicht ohne meinen Helm!

Jedes Jahr verletzen sich rund 40.000 RadfahrerInnen auf Österreichs Straßen. Bei rund 20 % dieser Verletzungen handelt es sich um Kopfverletzungen, die durch das ordnungsgemäße Tragen eines Radhelms vermieden hätten werden können. Trotz dieser alarmierenden Zahlen sind derzeit 9 von 10 heimischen RadfahrerInnen ohne schützenden Helm unterwegs.

Eine neue Selbstverständlichkeit?

Bei Kindern ist er mittlerweile selbstverständlich, bei Erwachsenen wird er allerdings nach wie vor noch als lästiges Übel empfunden, das man gerne weglässt: der Fahrradhelm. Auch von Gesetzesseite her besteht ab dem 12. Geburtstag keine Verpflichtung mehr zum Tragen eines Helms, obwohl dessen Schutzfunktion feststeht.

Der richtige Sitz

Damit ein Helm im Fall der Fälle auch wirklich schützt, muss er gut sitzen. Achten Sie daher schon beim Helmkauf darauf, dass die Innenpolsterung gut am Kopf anliegt und nicht drückt. In der täglichen Verwendung sollte darauf geachtet werden, dass der Helm fest sitzt und nicht hin- und herrutscht. Ziehen Sie den Helmgurt zu diesem Zweck so weit als möglich an, um den Helm in seiner Position zu fixieren. Dabei sollte kein unangenehmes Druckgefühl entstehen.

Um zu überprüfen, ob Ihr Helm auch wirklich sitzt, gibt es drei Tricks:

  • Setzen Sie den Helm gerade auf und schauen Sie in den Spiegel. Der Helm sitzt richtig, wenn er zwei Fingerbreit über den Augenbrauen und gerade auf dem Kopf sitzt.
  • Achten Sie bei den seitlichen Gurten darauf, dass die Clips unterhalb und vor dem Ohr sitzen und die Bänder nicht an den Ohren reiben.
  • Zwischen Kinnriemen und Kinn sollten ein bis zwei Fingerbreit Abstand sein. Die Überlänge sollte mit einem Gummiring fixiert werden, damit diese nicht im Wind flattert.

Pflege und Aufbewahrung

Um die Lebensdauer des Fahrradhelms zu maximieren, sind die richtige Lagerung und eine schonende Reinigung wichtig. Grundsätzlich sollte man Helme lichtgeschützt bei Raumtemperatur und im besten Fall vor Staub und Schmutz geschützt (beispielsweise in einem Stoff beutel) lagern.
Für einen besonders frischen Helm kann man die innenliegenden Pölster in einem Waschsäckchen bei einem Schongang mit 30 °C in der Waschmaschine waschen. Bevor sie wieder eingesetzt werden, müssen sie vollständig getrocknet sein. Die Helmschale kann mit einem Tuch, Wasser und etwas Spülmittel auf Vordermann gebracht werden.

MIPS-Technologie

MIPS steht für Multi-Directional Impact Protection System und ist eine zusätzliche Schutzschicht im Helm, die die Rotationskräfte bei einem schrägen Aufprall (= multi-directional impact) auf den Kopf reduziert. Diese Kräfte können zu Gehirnerschütterungen oder schwereren Hirnverletzungen führen. Das System besteht aus einer reibungsarmen Schicht, die sich innerhalb des Helms leicht bewegen kann, um die Energie vom Kopf abzuleiten.

Und sonst noch?

Ein passender Helm allein schützt natürlich nicht vor Unfall und Verletzung.
Überprüfen Sie schon vor Beginn der Radfahrsaison, ob Licht und Bremsen Ihres Fahrrads funktionieren, und kontrollieren Sie den Reifendruck. Beim Fahren sollten Sie auf einen selbstbewussten, aber umsichtigen Fahrstil achten – halten Sie zu anderen Fahrzeugen und auch zum Gehsteigrand oder zu Schienenkörpern entsprechenden Abstand.
Lassen Sie sich nicht als störendes Verkehrshindernis verunsichern und an den Rand drängen, sondern agieren Sie als gleichberechtigter, umsichtiger Verkehrsteilnehmer. So schützen Sie sich und andere.

Nicht ohne meinen Helm! Read More »

Header-Artikel: Ein Dieb mit Sturmhaube hält ein Brecheisen in der Hand, um ein Glasfenster einzuschlagen.

Ihre Wohnungstür – Einladung für Einbrecher?

Header-Artikel: Ein Dieb mit Sturmhaube hält ein Brecheisen in der Hand, um ein Glasfenster einzuschlagen.

Ihre Wohnungstür – Einladung für Einbrecher?

Das Ziel von Einbrechern ist es, schnell Beute zu machen. Schlecht gesicherte Haustüren sind nicht nur kein Hindernis für sie, sondern sogar Einladung. Anders ist es bei Türen, die nach Herausforderungen aussehen. Diese werden eher in Frieden gelassen.

Das Absichern der Eingangstür ist die wichtigste Maßnahme, um sich und sein Eigentum vor ungebetenen Gästen zu schützen. Je aufwändiger die entsprechenden technischen Sicherheitsvorrichtungen sind, desto schwieriger ist es, die Tür zu öffnen. So mancher potenzielle Einbrecher schreckt vor diesen Anstrengungen und der dafür benötigten Zeit zurück.

  • Der richtige Zylinder am richtigen Platz
    Jedes Türschloss hat einen Zylinder, im besten Fall einen Sicherheitszylinder. Dieser sollte nicht herausstehen und zur Gänze von einem Sicherheitsbeschlag geschützt sein.
  • Türen werden gemäß dem Widerstand, den sie unliebsamen Gästen entgegensetzen, in sechs Gruppen (Resistance Class=RC) geteilt. Für Normalverbraucher werden von der Kriminalpolizei Türen der Widerstandsklasse 3 empfohlen. Diese beschäftigen einen Einbrecher meist länger, als er sich Zeit nehmen will.
  • Weitere Sicherungsmaßnahmen
    Die Montage eines fest im Mauerwerk verankerten Balkenriegelschlosses über die gesamte Breite der Wohnungstür gibt zusätzliche Sicherheit.
    Ebenfalls anzuraten ist die Montage von Sicherheitsketten oder -bügeln. Sie ermöglichen es, die Tür nur einen Spalt zu öffnen und fixieren diese gleichzeitig, sodass ungebetenen Besuchern ein sprichwörtlicher Riegel vorgeschoben wird. Optimal nutzbar sind solche Sicherheitsketten und -bügel, wenn sie mit einem Weitwinkelspion kombiniert werden. Dieser verschafft den notwendigen Überblick über den Bereich vor der Eingangstür.

Ihre Wohnungstür – Einladung für Einbrecher? Read More »

Rentnerpaar zieht in ein neues Zuhause und packt Kisten ein.

Planung ist der halbe Umzug

Rentnerpaar zieht in ein neues Zuhause und packt Kisten ein.

Planung ist der halbe Umzug

Der Umzug in eine Seniorenwohneinrichtung ist neben dem emotionalen Stress auch mit viel organisatorischem Aufwand verbunden.
Damit letzterer einem nicht über den Kopf wächst und den Stress noch zusätzlich erhöht, lohnt es sich, die verschiedenen To-dos und Behördenwege im Voraus zu planen.

Erste Schritte

Zunächst einmal ist es wichtig, dass der Platz im zukünftigen Zuhause sowohl finanziell als auch organisatorisch gesichert ist. Erst danach sollte der bestehende Mietvertrag fristgerecht gekündigt werden.

Sie haben Anspruch auf Rückzahlung einer Kaution?
Schlagen Sie die genauen Vereinbarungen im Mietvertrag nach. Wurde der Originalzustand stark verändert, kann hier noch einiges an Arbeit anfallen. Kostenlose Beratung erhalten Sie u.a. bei der Mietervereinigung, der Arbeiterkammer und dem VKI.

Falls es finanziell eng werden sollte, kann zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragt werden. Um herauszufinden, ob man Anspruch darauf hat, informiert man sich am besten direkt bei den Betreibern der Seniorenwohneinrichtung.

Ist die Kündigung des aktuellen Mietvertrages erfolgt, können Sie per Enddatum des Mietvertrages auch bereits laufende Verträge kündigen, die sich auf die bisherige Wohnung beziehen, z.B. die Energielieferverträge. Achten Sie dabei darauf, dass nicht mit sofortigem bzw. nächstmöglichem Datum gekündigt wird, sondern die Leistung bis zum letzten Tag ihres Mietvertrages bestehen bleibt.

Klären Sie außerdem vorab mit dem Betreiber der Seniorenwohneinrichtung, in die Sie ziehen, um welche Vertragsabschlüsse für die neue Wohnung Sie sich selbst kümmern müssen: von Energielieferverträgen bis hin zur Haushaltsversicherung. Auch laufende Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sollten Sie überprüfen und gegebenenfalls kündigen oder über die neue Lieferanschrift informieren.

Vor dem Umzug entrümpeln

Damit man nichts umsiedelt, was am Ende gar keinen Platz hat oder soundso nicht mehr gebraucht wird, sollte man rechtzeitig mit dem Ausmisten beginnen. Auf Internetportalen, wie „Willhaben“ oder „Vinted“, können Möbel und Kleidung inseriert werden. So kann man etwas dazuverdienen und anderen eine Freude machen.

Nicht mehr verkauf- oder verschenkbare Gegenstände können zum nächsten öffentlichen Müllplatz gebracht werden. In Wien können Privatpersonen beispielsweise täglich kostenfrei einen Kubikmeter Abfall abliefern. In manchen Gemeinden wird Sperrmüll auch durch Privatfirmen entsorgt. Es ist also ratsam, sich bei Ihrer Gemeinde zu erkundigen, wann eventuelle Sammeltermine stattfinden bzw. welche alternativen Möglichkeiten zur Entsorgung bestehen und welche Kosten dafür jeweils anfallen.

Sie wollen weder selbst unter die Händler gehen, noch sich um die Entsorgung von Sperrmüll kümmern? Vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Besichtigungstermin mit einer Entrümpelungsfirma. Seriöse Firmen stellen erst nach einem solchen Termin ein verbindliches Preisangebot, das schlussendlich auch hält und am Tag der Entrümpelung nicht beliebig nach oben erhöht wird.

Umzug mit Profis?

Ein gutes Umzugsunternehmen erscheint zwar auf den ersten Blick vielleicht teuer, kann dafür aber am Ende des Tages nicht nur Nerven schonen, sondern auch Mehrkosten ersparen.

Die Wirtschaftskammer hat eine Checkliste erstellt, mit der man die Seriosität der Unternehmen prüfen kann.
Zusätzlich können Sie im Internet nach Unternehmensbewertungen suchen. Achtung aber: Nicht jede Bewertung ist „echt“. Grundsätzlich ist eine gesunde Portion an Vorsicht geboten.

Behördenwege nach dem Umzug

Umzug erfolgreich abgeschlossen? Nun stehen neben der Information von Familie, FreundInnen und Bekannten auch noch einige organisatorische Schritte an.
Die behördliche Ummeldung muss innerhalb von drei Tagen nach dem Umzug vorgenommen werden. Diese erfolgt beim für den neuen Wohnsitz zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat. Wenn Sie über einen ID-Austria-Zugang verfügen, können Sie die Ummeldung auch einfach digital durchführen. Wenn Sie dann noch etwaige Verträge ab- bzw. umgemeldet haben, können Sie in Ihrem neuen Zuhause endgültig ankommen

Checkliste für Ihren Umzug:

  • Nachsendeauftrag bei der Post einrichten
  • Finanzamt informieren
  • Krankenkasse informieren
  • Versicherungsunternehmen in Kenntnis setzen
  • Vereine, Kundenkartenanbieter, Automobilclub, Bücherclub etc. informieren
  • Glaubensgemeinschaften (z.B. Kirchenbeitragsstelle) benachrichtigen, falls erforderlich
  • Kfz-Abmeldung und Zulassung am neuen Wohnort, falls erforderlich
  • Parkerlaubnis für den neuen Wohnort beantragen, falls erforderlich
  • ORF-Beitrags Service gegebenenfalls kündigen oder ummelden
  • Haustiere ummelden

Planung ist der halbe Umzug Read More »

Nach oben scrollen