Autofahren mit Behinderung

Was tun, wenn körperliche Beeinträchtigungen die individuelle Mobilität einschränken?

Mobilität ermöglicht nicht nur die selbständige Bewältigung des Alltages, sondern auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der Führerschein ist für viele Menschen mit unfall-, erkrankungs- oder altersbedingten körperlichen Einschränkungen ein wichtiger Schlüssel zum Erhalt der persönlichen Mobilität und Unabhängigkeit.

Welche Auflagen und Vorschriften gibt es?

Eine ärztliche Untersuchung ist im Regelfall Grundvoraussetzung zum Beibehalt bzw. Erwerb des Führerscheins. Ergebnis dieser Untersuchung kann z.B. sein, dass jemand nur unter Einhaltung bestimmter Vorgaben zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet ist, etwa nur bei Benutzung von Körperersatzstücken oder Behelfen, wie Brillen, Sitzpolstern etc. Auch regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen können eine Auflage sein. Untersuchungsergebnis kann auch sein, dass nur Fahrzeuge mit bestimmten, klar definierten Merkmalen verwendet werden dürfen. In diesem Fall spricht man von einer bedingten Eignung.

Ist jemand laut ärztlichem Gutachten nur zum Lenken eines bestimmten Kraftfahrzeugs geeignet, so lautet die Bezeichnung „beschränkt geeignet“. In diesem Fall kann nur dieses Fahrzeug gefahren werden. Daher werden das amtliche Kennzeichen und die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs auch in den Führerschein eingetragen.

Welches Auto passt?

Die Wahl des richtigen Kraftfahrzeugs ist von persönlichen Bedürfnissen (Sitzhöhe, Anzahl und Größe der Türen etc.) sowie von den behördlich vorgeschriebenen, der Art der Körperbehinderung angemessenen Vorgaben abhängig.

Einige Hersteller bieten bereits werkseitig Modelle mit gewissen Adaptierungen an. Je nach Art und Grad der Behinderung können allerdings auch bei diesen Umbauten oder Ergänzungen notwendig sein. So kann beispielsweise der Widerstand einer herkömmlichen Servolenkung für manche Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung unüberwindbar sein.

Fahrzeuge, die durch nachträglich angebrachte Ein- und Vorrichtungen geeignet sind, die Körperbehinderung der lenkenden Person auszugleichen, werden offiziell als Ausgleichskraftfahrzeuge bezeichnet. Alle Umbauten müssen der zuständigen Behörde gemeldet und von dieser genehmigt werden. Die eingebauten Zusatzeinrichtungen werden außerdem im Zulassungsschein vermerkt.

Für den Neukauf bzw. die Adaptierung eines Fahrzeugs besteht unter gewissen Voraussetzungen
die Möglichkeit, beim Sozialministerium einen Zuschuss zu beantragen.
Nähere Informationen gibt es auf www.sozialministeriumservice.at.

Muss der Führerschein regelmäßig erneuert werden?

Das ärztliche Gutachten bei Führerscheinerwerb gibt Auskunft darüber, ob bzw. in welchen Abständen eine regelmäßige amtsärztliche Nachuntersuchung erforderlich ist. Kann bei der amtsärztlichen Untersuchung keine Entscheidung getroffen werden, wird eine Beobachtungsfahrt durchgeführt: eine 30 bis 45 Minuten dauernde Fahrt im Beisein eines Amtsarztes und eines technischen Sachverständigen. Beobachtet werden dabei die Beherrschung des Fahrzeugs, das verkehrsangepasste, mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer umsichtige Fahren sowie die Kompensation gesundheitlicher Mängel.

Erleichterungen im Straßenverkehr & finanzielle Unterstützung

Können Menschen ihre dauerhaften Einschränkungen mit einem Ausweisdokument, etwa einem Behindertenpass, nachweisen, so können unter bestimmten Voraussetzungen auch verschiedene Vorteile in Anspruch genommen werden. Zu

  • Parkausweis für Begünstigungen beim Halten und Parken
  • Behindertenparkplatz
  • Zuschuss oder zinsloses Darlehen für Anschaffung und Umbau eines Kraftfahrzeugs
  • Befreiung von motorbezogener Versicherungssteuer bzw. Kraftfahrzeugsteuer
  • Steuerfreibetrag
  • Kostenlose digitale Autobahnvignette
  • Befreiung von Parkgebühren
  • Ermäßigung bei Mautgebühren
  • Zuschuss oder Übernahme der
  • Gesamtkosten der Führerscheinausbildung

Nähere Infos auf: www.oesterreich.gv.at

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