Sicherheit

Eine ältere Frau und ein Mann sitzen auf dem Sofa im Wohnzimmer und schauen in ihre Tablets.

Digitaler Nachlass und der letzte Wille

Eine ältere Frau und ein Mann sitzen auf dem Sofa im Wohnzimmer und schauen in ihre Tablets.

Digitaler Nachlass und der letzte Wille

So gut wie jeder hat ihn, aber kaum jemand kümmert sich zu Lebzeiten darum: Ein digitaler Nachlass besteht aus Zugängen zu E-Mail-Konten, E-Banking, Profilen auf sozialen Netzwerken und allen anderen Daten, die man so auf Computer, Tablet oder Handy gespeichert hat.

Personen, die zu Lebzeiten online aktiv waren, hinterlassen jede Menge digitaler Spuren, die mit ihrem Tod nicht einfach verschwinden. Für die Erb:innen kann das zu bürokratischen Herausforderungen und zusätzlicher emotionaler Belastung führen. Denn nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren durch Notar:innen eingeleitet, um das Vermögen und die Erbberechtigten festzustellen.
Treten diese ihr Erbe an, so geht auch der digitale Nachlass der Verstorbenen auf sie über. Falls keine Vorsorge hierfür getroffen wurde, müssen sie die Online-Aktivitäten der verstorbenen Person rekonstruieren, um gegebenenfalls Verträge und Mitgliedschaften kündigen zu können.

Mit einer Passwortliste vorsorgen

Vorsorge zu Lebzeiten erleichtert nicht nur das Dasein der eigenen Erbberechtigten. Sie unterstützt einen zu Lebzeiten auch dabei, die eigenen Online-Aktivitäten besser im Griff zu haben und bei all den Accounts und Online-Mitgliedschaften, die man heute so sammelt, nicht den Überblick zu verlieren. Denn die wichtigste Vorsorgemaßnahme ist die Erstellung einer Account- bzw. Passwortliste. Das heißt, dass Passwort, die verwendete E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Nutzernamen oder Kundennummer notiert werden. Und das für jeden Account bzw. jedes Portal, auf dem man sich persönlich registriert hat.
Häufig wird einem erst bewusst, bei wie vielen verschiedenen Diensten man sich persönlich registriert hat, wenn man versucht, diese zu erfassen. Dass Onlinebanking, die digitale Signatur oder auch Finanzonline ganz oben auf der Liste stehen, ist klar, dass auch Mailadressen oder Social Media Accounts, wie etwa Facebook oder WhatsApp angeführt werden sollten, ist einem vielleicht auch noch bewusst, aber was war da sonst noch so alles …?
Um eine vollständige Übersicht zu erhalten, kann ein Blick ins E-Mail-Postfach und in den Browserverlauf helfen.

Nachdem mehrere Parteien Recht auf Einsicht ins Testament haben, sollte man die Passwortliste separat vom Testament speichern. Am besten auf einem USB-Stick. Oder man druckt sie aus und bewahrt die Druckvariante an einem sicheren, nur den Erb:innen zugänglichen Ort auf.
Halten Sie in der Passwortliste am besten auch gleich fest, welche konkreten Wünsche Sie für die verschiedenen Netzwerke bzw. Accounts haben. Manche Dienste bieten die Möglichkeit, das direkt in den Nutzereinstellungen festzuhalten, bei einigen kann man auch einen eigenen Nachlasskontakt festlegen.

Und wenn nicht vorgesorgt wurde?

Schätzungen zufolge gibt es mittlerweile weltweit Milliarden verlassener Accounts im Netz, die darauf warten, geschlossen bzw. aufgelöst zu werden. Wenn Sie sich als Hinterbliebene auf die Online-Spurensuche begeben müssen, sind Sie also wahrlich nicht allein mit dieser Aufgabe.
Ein sinnvoller Ausgangspunkt, um Online-Aktivitäten nachzuvollziehen, ist das E-Mail-Postfach der verstorbenen Person. Nicht nur bekommt man durch personalisierte Mails einen ersten Überblick über bestehende Registrierungen bzw. aktive Accounts, oft hat man über erhaltene Mails auch gleich direkt die Möglichkeit, Passwörter zurückzusetzen und Accounts zu löschen.
Hat man keinen Zugriff auf den Mail-Account der verstorbenen Person bzw. deren Passwörter, so kann man z.B. Dokumente an den Kundenservice der verschiedenen Plattformen bzw. Serviceanbieter schicken, um Löschungen jener Accounts zu beantragen, von denen man weiß.

Oft gibt es standardisierte Verfahren mit vorgefertigten Antragsformularen, die den bürokratischen Aufwand deutlich minimieren. Meist braucht man für solche Löschungen die Sterbeurkunde, einen Personalausweis der beantragenden sowie der verstorbenen Person und das Testament beziehungsweise die Einantwortungsurkunde (offizieller Nachweis der Rechtsnachfolge).

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Parkschaden?!

Ein Auto mit einem Blechschaden am rechten vorderen Scheinwerfer.

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Es passiert schneller, als man denkt: Ein bisschen bei der Länge des Autos verschätzt oder kurz unaufmerksam, und schon ist der Schaden passiert! Wer nicht auch noch eine hohe Geldstrafe wegen Fahrerflucht zahlen möchte, sollte Parkschäden ohne unnötigen Aufschub der nächsten Polizeiinspektion melden.

Was tun im Fall der Fälle?

Dockt man beim Parkversuch an ein anderes Fahrzeug an, muss man anhalten, den Schaden überprüfen und gegebenenfalls auch die Kontaktdaten austauschen, um den Schaden abzuwickeln.
Ist der Geschädigte nicht vor Ort, was bei den meisten Parkschäden der Fall ist, sind Sie als Verursacher verpflichtet, die Polizei zu informieren. Dokumentieren Sie den Schaden am besten mit Ihrer Handykamera und melden Sie diesen bei der nächsten Polizeistation. Wer nur einen Zettel hinterlässt, begeht rechtlich gesehen Fahrerflucht. Und bei Fahrerflucht drohen Anzeige und hohe Geldstrafe.

Und was tun als Geschädigter?

Sie kommen zu Ihrem geparkten Fahrzeug und sehen, dass jemand es beschädigt hat? Dokumentieren Sie den Schaden mit Ihrer Handykamera und melden Sie ihn bei der nächsten Polizeistation. Denn auch bei entsprechendem Versicherungsschutz ist eine offizielle Anzeige des Parkschadens Voraussetzung für die Versicherungsleistung.

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Großaufnahme einer Hand die einen Notfallknopf hält.

Technik, die mitdenkt

Großaufnahme einer Hand die einen Notfallknopf hält.

Technik, die mitdenkt

Im Alltag kann schnelle Hilfe lebenswichtig sein – moderne Notrufsysteme und smarte Alltagshelfer bieten einfache und effektive Unterstützung, um zu Hause Sicherheit und Selbstständigkeit zu bewahren.

Hilfe direkt am Handgelenk

Schnell kann es passieren, dass man von einem Moment auf den nächsten Hilfe benötigt. Ein einfacher Weg, Hilfe anzufordern, ist ein sogenanntes Rufhilfegerät. Dieses trägt man am Handgelenk oder auch um den Hals. Drückt man im Notfall auf den Alarmknopf, so wird man direkt mit der Notrufzentrale verbunden. Auch wenn man nicht in der Lage ist zu sprechen, kennt die Notrufzentrale die für die Hilfeleistung nötigen Daten und kann entsprechend handeln. Zusätzlich kann man auch eine Kontaktperson angeben, die direkt nach der Notrufzentrale informiert wird. Etwaige Zusatzfunktionen, wie zum Beispiel Sturzerkennung, helfen, den Alltag noch sicherer zu gestalten.
Angeboten wird dieser Service vom Samariterbund, der Caritas und vielen anderen Anbietern. Abhängig vom Notrufgerät und dem Leistungsumfang des Notrufsystems fallen unterschiedlich hohe einmalige sowie laufende Kosten an.

Weitere smarte Helfer

Neben Notrufgeräten werden auch andere technische Hilfsmittel immer
beliebter.

So erleichtert etwa ein Schlüsselsafe Einsatzkräften im Notfall den Zugang in die Wohnung. Dasselbe gilt auch für elektronische Türöffner. Mit diesen kann man die Eingangstür von einem anderen Ort in der Wohnung aus öffnen und den Einsatzkräften den Zugang ermöglichen.
Eigene Falldetektoren und Inaktivitätsmelder sind ebenfalls sehr beliebt. Erstere müssen am Körper getragen werden und melden einen Sturz weiter. Inaktivitätsmelder werden entweder am Körper getragen oder an Objekten, wie dem Kühlschrank, befestigt. Wird dann zum Beispiel die Kühlschranktür für einen ungewöhnlich langen Zeitraum nicht geöffnet, so erfolgt ein automatischer Notruf.
Hilfe bei Bedrohung durch Dritte liefert eine sogenannte Überfalltaste. Mit ihr kann man im Fall eines Einbruchs einen stillen Alarm senden.

Digitale Haushaltshilfen

Nicht nur zur Erhöhung der Sicherheit in den eigenen vier Wänden gibt es technische Hilfsmittel. Auch die Hausarbeit kann man sich erleichtern. So sind etwa Saug- und Wischroboter mittlerweile ein weit verbreiteter, beliebter Ersatz für Staubsauger und Wischmopp. Sie fahren eigenständig durch die Räume und saugen und putzen. Dank eingebauter Sensoren scheitern neuere Modelle auch immer seltener an Hindernissen.

Wer noch tiefer in die digitale Welt eintauchen möchte, kann sich ein sogenanntes „sprachgestütztes Assistenzsystem“ zulegen. Diese werden von Google oder Amazon angeboten.

Aktivieren kann man sie durch kurze Sätze bzw. Befehle. Je nach Befehl, den man dem Gerät erteilt, kann es zum Beispiel Personen anrufen, Musik abspielen oder auch einfach nur Fragen beantworten, wie etwa jene nach der aktuellen Wetterprognose. Aus vielen Haushalten sind diese persönlichen Assistenten heute kaum mehr wegzudenken.

Technische Geräte mit Sprachsteuerung

Schlüsselsafe, elektronischer Türöffner, Falldetektor, Inaktivitätsmelder und noch eine Überfalltaste? All diese Möglichkeiten kombiniert scheinen vielleicht ein wenig viel. Wer sich aber die passenden herauspickt, kann sich den eigenen Alltag um einiges erleichtern und auch an Sicherheit gewinnen.

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Header-Artikel: Wärmeregler einer Heizung

Gasausstieg mit grüner Energie

Header-Artikel: Wärmeregler einer Heizung

Gasausstieg mit grüner Energie

Der Krieg in der Ukraine macht betroffen und erfüllt uns mit Sorgen. Eine solche Sorge ist die europäische und auch österreichische Abhängigkeit vom russischen Gas.

Momentan steigen die Gaspreise deutlich und treiben die Heizkosten in die Höhe. Aus heutiger Sicht (Stand: April 2022) muss ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Verbrauch von 15.000 kWh mit einer Mehrbelastung von 200,- bis 300,- Euro im Jahr rechnen.

Der Gesetzgeber könnte hier also durchaus gegensteuern, da nur ca. 45 % des Rechnungsbetrages auf die Steigerung des Gaspreises zurückzuführen sind. Das würde zwar den Preisanstieg dämpfen, an der Verfügbarkeit würde es allerdings nichts ändern. Zusammen mit der stetig voranschreitenden Klimakrise wirkt die Zukunft für viele ein wenig bedrohlich. Doch es gibt Hoffnung! Dank unserer Tipps können Sie aktiv werden, um Ihren Gasverbrauch zu Hause zu reduzieren und „grüner“ zu gestalten.

Selbst wenn für MieterInnen und WohneigentümerInnen die Möglichkeiten relativ überschaubar sind, können doch Impulse in eine zukunftsweisende Richtung gesetzt werden.

Gesparte Energie ist die beste Energie

Deswegen steht das Einsparen von Energie an erster Stelle. Mit Hilfe von thermischer Sanierung – also Gebäudedämmung, Fensterdichtungen und effizienten Heizsystemen – kann eine Menge gespart werden. Leider sind die meisten dieser Maßnahmen jedoch (immer noch) recht teuer.

Beim Kochen und Backen kann prinzipiell auf E-Herde umgestiegen werden, vorausgesetzt die erforderlichen Starkstrom-Leitungen sind vorhanden. Zwar gibt es E-Herde, die mit normalem Strom betrieben werden, doch deren Leistung ist mit Gas- oder Starkstrom-Herden nicht vergleichbar.

Gasheizungen umrüsten

Hand dreht an einem Heizregler

Wo ein Leitungsnetz vorhanden ist, bleibt Gas eine nachhaltige Energiequelle – vor allem, weil die Möglichkeit besteht, auf vollkommen klimaneutrale Alternativen umzusteigen. Da die nötigen Installationen bereits vorhanden sind, halten sich die Kosten dafür ebenfalls im Rahmen.
In erster Linie werden Gasheizungen in städtischen Ballungsräumen und im direkten Umland betrieben. Hier wird in Neubaugebieten der Anschluss an die Fernwärme angestrebt. Es muss zwar trotzdem Gas zugeführt werden, aber vielfach wird eben auch Abfall verbrannt. So sinkt der Gasverbrauch erheblich – und auch dieser kann durch Biogas oder grünen Wasserstoff ersetzt werden.

Der Staat zahlt mit

Gerade jetzt ist die beste Zeit um sich als Hauseigentümer mit Energienachhaltigkeit und grüner Energie auseinander zu setzen. Lässt sich der Umstieg auf ein neues Heizsystem erst einmal in Euro ausdrücken, schrecken viele Menschen unweigerlich zurück. Doch nicht jeder Preis ist tatsächlich so hoch, wie er aussieht. Um Anreize für die Anschaffung von umweltfreundlichen Heizungen zu schaffen, greift die öffentliche Hand tief in die Tasche. So werden auch für Private in ganz Österreich eine Reihe von Förderungen für die nachhaltige Energieoptimierung angeboten.

Subventioniert werden mit der Sanierungsoffensive „Raus aus Strom und Gas“ der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks- Allesbrenner und Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso inkludiert.

Zusätzlich werden bei einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems die dafür anfallenden Mehrkosten extra gefördert. Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann zusätzlich ein Solarbonus vergeben werden.

Somit sind moderne, umweltfreundliche Systeme mit dem (Geld)Segen des Staates oftmals finanzierbar. Auf lange Sicht lohnt sich die Investition auf jeden Fall – gerade angesichts der momentanen Gas- und Ölpreise. Geht man von den aktuellen Prognosen für Preissteigerungen von Öl und Gas aus, rentiert sich eine Modernisierung bereits nach wenigen Jahren.

Klug geheizt

Wer heutzutage ein frisch fertiggestelltes Haus besichtigt, reagiert oft verblüfft:
Es fällt einem sofort das Fehlen von Heizkörpern auf. Hat der Bauherr geschlafen? Nein, denn neue Techniken in der Wärmedämmung und der Niedrigenergiebauweise erlauben den flächendeckenden Einsatz von Bodenheizungen und eine Wärmepumpe versorgt das gesamte Haus. Davon können alte Gemäuer nur träumen, jedoch kann eine Kombination von umweltfreundlichen Heizungen sowohl der Umwelt als auch (längerfristig) der Geldbörse etwas Gutes tun. Die atmosphärischen Qualitäten eines Kamins sind ohnehin unbestreitbar – gerade an kalten Winterabenden erzeugen die Feuerstellen eine einzigartige Stimmung.
In jedem Fall ist sorgsame Planung der Schlüssel für eine erfolgreiche Modernisierung einer Heizung. Sich zu informieren, kostet nichts – und schon so mancher Hausbesitzer war überrascht, wie viel Wärme er „verschenkt“.

Wärmepumpen

Tipp
Einen Überblick über die aktuellen nachhaltigen, förderungswürdigen Vorhaben gibt es im Internet unter www.energyagency.at/fakten/foerderungen

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Ein älteres Paar sitzt auf ihren Fahrrädern und lächelt in die Kamera.

Nicht ohne meinen Helm!

Ein älteres Paar sitzt auf ihren Fahrrädern und lächelt in die Kamera.

Nicht ohne meinen Helm!

Jedes Jahr verletzen sich rund 40.000 RadfahrerInnen auf Österreichs Straßen. Bei rund 20 % dieser Verletzungen handelt es sich um Kopfverletzungen, die durch das ordnungsgemäße Tragen eines Radhelms vermieden hätten werden können. Trotz dieser alarmierenden Zahlen sind derzeit 9 von 10 heimischen RadfahrerInnen ohne schützenden Helm unterwegs.

Eine neue Selbstverständlichkeit?

Bei Kindern ist er mittlerweile selbstverständlich, bei Erwachsenen wird er allerdings nach wie vor noch als lästiges Übel empfunden, das man gerne weglässt: der Fahrradhelm. Auch von Gesetzesseite her besteht ab dem 12. Geburtstag keine Verpflichtung mehr zum Tragen eines Helms, obwohl dessen Schutzfunktion feststeht.

Der richtige Sitz

Damit ein Helm im Fall der Fälle auch wirklich schützt, muss er gut sitzen. Achten Sie daher schon beim Helmkauf darauf, dass die Innenpolsterung gut am Kopf anliegt und nicht drückt. In der täglichen Verwendung sollte darauf geachtet werden, dass der Helm fest sitzt und nicht hin- und herrutscht. Ziehen Sie den Helmgurt zu diesem Zweck so weit als möglich an, um den Helm in seiner Position zu fixieren. Dabei sollte kein unangenehmes Druckgefühl entstehen.

Um zu überprüfen, ob Ihr Helm auch wirklich sitzt, gibt es drei Tricks:

  • Setzen Sie den Helm gerade auf und schauen Sie in den Spiegel. Der Helm sitzt richtig, wenn er zwei Fingerbreit über den Augenbrauen und gerade auf dem Kopf sitzt.
  • Achten Sie bei den seitlichen Gurten darauf, dass die Clips unterhalb und vor dem Ohr sitzen und die Bänder nicht an den Ohren reiben.
  • Zwischen Kinnriemen und Kinn sollten ein bis zwei Fingerbreit Abstand sein. Die Überlänge sollte mit einem Gummiring fixiert werden, damit diese nicht im Wind flattert.

Pflege und Aufbewahrung

Um die Lebensdauer des Fahrradhelms zu maximieren, sind die richtige Lagerung und eine schonende Reinigung wichtig. Grundsätzlich sollte man Helme lichtgeschützt bei Raumtemperatur und im besten Fall vor Staub und Schmutz geschützt (beispielsweise in einem Stoff beutel) lagern.
Für einen besonders frischen Helm kann man die innenliegenden Pölster in einem Waschsäckchen bei einem Schongang mit 30 °C in der Waschmaschine waschen. Bevor sie wieder eingesetzt werden, müssen sie vollständig getrocknet sein. Die Helmschale kann mit einem Tuch, Wasser und etwas Spülmittel auf Vordermann gebracht werden.

MIPS-Technologie

MIPS steht für Multi-Directional Impact Protection System und ist eine zusätzliche Schutzschicht im Helm, die die Rotationskräfte bei einem schrägen Aufprall (= multi-directional impact) auf den Kopf reduziert. Diese Kräfte können zu Gehirnerschütterungen oder schwereren Hirnverletzungen führen. Das System besteht aus einer reibungsarmen Schicht, die sich innerhalb des Helms leicht bewegen kann, um die Energie vom Kopf abzuleiten.

Und sonst noch?

Ein passender Helm allein schützt natürlich nicht vor Unfall und Verletzung.
Überprüfen Sie schon vor Beginn der Radfahrsaison, ob Licht und Bremsen Ihres Fahrrads funktionieren, und kontrollieren Sie den Reifendruck. Beim Fahren sollten Sie auf einen selbstbewussten, aber umsichtigen Fahrstil achten – halten Sie zu anderen Fahrzeugen und auch zum Gehsteigrand oder zu Schienenkörpern entsprechenden Abstand.
Lassen Sie sich nicht als störendes Verkehrshindernis verunsichern und an den Rand drängen, sondern agieren Sie als gleichberechtigter, umsichtiger Verkehrsteilnehmer. So schützen Sie sich und andere.

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Ihre Wohnungstür – Einladung für Einbrecher?

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Ihre Wohnungstür – Einladung für Einbrecher?

Das Ziel von Einbrechern ist es, schnell Beute zu machen. Schlecht gesicherte Haustüren sind nicht nur kein Hindernis für sie, sondern sogar Einladung. Anders ist es bei Türen, die nach Herausforderungen aussehen. Diese werden eher in Frieden gelassen.

Das Absichern der Eingangstür ist die wichtigste Maßnahme, um sich und sein Eigentum vor ungebetenen Gästen zu schützen. Je aufwändiger die entsprechenden technischen Sicherheitsvorrichtungen sind, desto schwieriger ist es, die Tür zu öffnen. So mancher potenzielle Einbrecher schreckt vor diesen Anstrengungen und der dafür benötigten Zeit zurück.

  • Der richtige Zylinder am richtigen Platz
    Jedes Türschloss hat einen Zylinder, im besten Fall einen Sicherheitszylinder. Dieser sollte nicht herausstehen und zur Gänze von einem Sicherheitsbeschlag geschützt sein.
  • Türen werden gemäß dem Widerstand, den sie unliebsamen Gästen entgegensetzen, in sechs Gruppen (Resistance Class=RC) geteilt. Für Normalverbraucher werden von der Kriminalpolizei Türen der Widerstandsklasse 3 empfohlen. Diese beschäftigen einen Einbrecher meist länger, als er sich Zeit nehmen will.
  • Weitere Sicherungsmaßnahmen
    Die Montage eines fest im Mauerwerk verankerten Balkenriegelschlosses über die gesamte Breite der Wohnungstür gibt zusätzliche Sicherheit.
    Ebenfalls anzuraten ist die Montage von Sicherheitsketten oder -bügeln. Sie ermöglichen es, die Tür nur einen Spalt zu öffnen und fixieren diese gleichzeitig, sodass ungebetenen Besuchern ein sprichwörtlicher Riegel vorgeschoben wird. Optimal nutzbar sind solche Sicherheitsketten und -bügel, wenn sie mit einem Weitwinkelspion kombiniert werden. Dieser verschafft den notwendigen Überblick über den Bereich vor der Eingangstür.
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Rentnerpaar zieht in ein neues Zuhause und packt Kisten ein.

Planung ist der halbe Umzug

Rentnerpaar zieht in ein neues Zuhause und packt Kisten ein.

Planung ist der halbe Umzug

Der Umzug in eine Seniorenwohneinrichtung ist neben dem emotionalen Stress auch mit viel organisatorischem Aufwand verbunden.
Damit letzterer einem nicht über den Kopf wächst und den Stress noch zusätzlich erhöht, lohnt es sich, die verschiedenen To-dos und Behördenwege im Voraus zu planen.

Erste Schritte

Zunächst einmal ist es wichtig, dass der Platz im zukünftigen Zuhause sowohl finanziell als auch organisatorisch gesichert ist. Erst danach sollte der bestehende Mietvertrag fristgerecht gekündigt werden.

Sie haben Anspruch auf Rückzahlung einer Kaution?
Schlagen Sie die genauen Vereinbarungen im Mietvertrag nach. Wurde der Originalzustand stark verändert, kann hier noch einiges an Arbeit anfallen. Kostenlose Beratung erhalten Sie u.a. bei der Mietervereinigung, der Arbeiterkammer und dem VKI.

Falls es finanziell eng werden sollte, kann zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragt werden. Um herauszufinden, ob man Anspruch darauf hat, informiert man sich am besten direkt bei den Betreibern der Seniorenwohneinrichtung.

Ist die Kündigung des aktuellen Mietvertrages erfolgt, können Sie per Enddatum des Mietvertrages auch bereits laufende Verträge kündigen, die sich auf die bisherige Wohnung beziehen, z.B. die Energielieferverträge. Achten Sie dabei darauf, dass nicht mit sofortigem bzw. nächstmöglichem Datum gekündigt wird, sondern die Leistung bis zum letzten Tag ihres Mietvertrages bestehen bleibt.

Klären Sie außerdem vorab mit dem Betreiber der Seniorenwohneinrichtung, in die Sie ziehen, um welche Vertragsabschlüsse für die neue Wohnung Sie sich selbst kümmern müssen: von Energielieferverträgen bis hin zur Haushaltsversicherung. Auch laufende Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sollten Sie überprüfen und gegebenenfalls kündigen oder über die neue Lieferanschrift informieren.

Vor dem Umzug entrümpeln

Damit man nichts umsiedelt, was am Ende gar keinen Platz hat oder soundso nicht mehr gebraucht wird, sollte man rechtzeitig mit dem Ausmisten beginnen. Auf Internetportalen, wie „Willhaben“ oder „Vinted“, können Möbel und Kleidung inseriert werden. So kann man etwas dazuverdienen und anderen eine Freude machen.

Nicht mehr verkauf- oder verschenkbare Gegenstände können zum nächsten öffentlichen Müllplatz gebracht werden. In Wien können Privatpersonen beispielsweise täglich kostenfrei einen Kubikmeter Abfall abliefern. In manchen Gemeinden wird Sperrmüll auch durch Privatfirmen entsorgt. Es ist also ratsam, sich bei Ihrer Gemeinde zu erkundigen, wann eventuelle Sammeltermine stattfinden bzw. welche alternativen Möglichkeiten zur Entsorgung bestehen und welche Kosten dafür jeweils anfallen.

Sie wollen weder selbst unter die Händler gehen, noch sich um die Entsorgung von Sperrmüll kümmern? Vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Besichtigungstermin mit einer Entrümpelungsfirma. Seriöse Firmen stellen erst nach einem solchen Termin ein verbindliches Preisangebot, das schlussendlich auch hält und am Tag der Entrümpelung nicht beliebig nach oben erhöht wird.

Umzug mit Profis?

Ein gutes Umzugsunternehmen erscheint zwar auf den ersten Blick vielleicht teuer, kann dafür aber am Ende des Tages nicht nur Nerven schonen, sondern auch Mehrkosten ersparen.

Die Wirtschaftskammer hat eine Checkliste erstellt, mit der man die Seriosität der Unternehmen prüfen kann.
Zusätzlich können Sie im Internet nach Unternehmensbewertungen suchen. Achtung aber: Nicht jede Bewertung ist „echt“. Grundsätzlich ist eine gesunde Portion an Vorsicht geboten.

Behördenwege nach dem Umzug

Umzug erfolgreich abgeschlossen? Nun stehen neben der Information von Familie, FreundInnen und Bekannten auch noch einige organisatorische Schritte an.
Die behördliche Ummeldung muss innerhalb von drei Tagen nach dem Umzug vorgenommen werden. Diese erfolgt beim für den neuen Wohnsitz zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat. Wenn Sie über einen ID-Austria-Zugang verfügen, können Sie die Ummeldung auch einfach digital durchführen. Wenn Sie dann noch etwaige Verträge ab- bzw. umgemeldet haben, können Sie in Ihrem neuen Zuhause endgültig ankommen

Checkliste für Ihren Umzug:

  • Nachsendeauftrag bei der Post einrichten
  • Finanzamt informieren
  • Krankenkasse informieren
  • Versicherungsunternehmen in Kenntnis setzen
  • Vereine, Kundenkartenanbieter, Automobilclub, Bücherclub etc. informieren
  • Glaubensgemeinschaften (z.B. Kirchenbeitragsstelle) benachrichtigen, falls erforderlich
  • Kfz-Abmeldung und Zulassung am neuen Wohnort, falls erforderlich
  • Parkerlaubnis für den neuen Wohnort beantragen, falls erforderlich
  • ORF-Beitrags Service gegebenenfalls kündigen oder ummelden
  • Haustiere ummelden
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    Achtung! Die digitalen Betrüger sind „seriös“ geworden. „Ihre offene Forderung mit der Nummer 23874 wurde trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen.…

  • Autofahren mit Behinderung

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    Was tun, wenn körperliche Beeinträchtigungen die individuelle Mobilität einschränken? Mobilität ermöglicht nicht nur die selbständige Bewältigung des Alltages, sondern auch…

  • Barrierefreies Wohnen

    Barrierefreies Wohnen

    Was nützt die schönste Wohnung oder das tollste Haus, wenn man sich nicht mehr ungehindert darin bewegen kann? Bei Barrierefreiheit…

  • Spare, dann hast du in der Not!

    Spare, dann hast du in der Not!

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Header_Artikel: ältere Frau schaut betrübt auf das Foto eines Verstorbenen

Anspruch auf Witwenpension?

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Anspruch auf Witwenpension?

Unser Leben wird aktuell jedes Monat teurer. Die Lebenshaltungskosten steigen stetig, die Einkommen nicht bzw. bei weitem nicht im selben Ausmaß. Für viele Paare wäre das tägliche Überleben mit nur einem Einkommen bzw. einer Pension nicht mehr zu finanzieren.
Stirbt der geliebte Partner, so kommt in diesen Fällen zum unglaublich großen persönlichen Verlust noch der existenz- bedrohliche Verlust eines Einkommens dazu. Die Witwen- bzw. Witwerpension (im weiteren Text vereinfachend „Witwenpension“ genannt), soll diesen finanziellen Verlust ausgleichen helfen.

Voraussetzung: aufrechte Partnerschaft

Um Anspruch auf Witwenpension zu haben, muss eine aufrechte Partnerschaft bestanden haben. Eingetragene Partnerschaften sind Ehen gleichgestellt, bei nicht eingetragenen Lebensgemeinschaften besteht kein Anspruch.

Achtung: Wartezeit

Die Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit ist die für einen Pensionsanspruch erforderliche Mindestanzahl an Beitrags- bzw. Versicherungsmonaten.
Hat der/die Verstorbene bereits selbst eine Pension bezogen, gilt die Wartezeit als erfüllt. Das ist auch der Fall, wenn der/die Verstorbene zwar noch nicht in Pension war, aber mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung bzw. der freiwilligen Versicherung oder 300 Versicherungsmonate angesammelt hatte. Stirbt jemand vor seinem 50. Geburtstag, so muss er in den letzten zehn Jahren mindestens 60 Versicherungsmonate angesammelt haben. Ab einem Sterbedatum nach dem 65. Geburtstag müssen innerhalb der letzten 30 Jahre 180 Versicherungsmonate angefallen sein.
Stirbt jemand nach dem 50. aber vor dem 65. Geburtstag, so gilt eine Übergangsregelung: für jedes weitere Monat ist ein weiteres Versicherungsmonat erforderlich, allerdings wird der Zeitraum, in dem dieses Versicherungsmonat gesammelt werden musste, nicht nur um ein Monat nach vorne, sondern auch nach hinten verlängert.

Sicherung des Anspruchs

Witwenrente wird nicht automatisch gewährt: die Anspruchsberechtigten müssen einen Antrag stellen. Wurde bereits eine Pension bezogen, muss der Antrag beim Pensionsversicherungsträger gestellt werden, ansonsten dort, wo der Verstorbene in den vergangenen 15 Jahren versichert war.
Grundsätzlich reicht ein formloses Schreiben, Formulare und Dokumente können nachgereicht werden. Dem Formular sind Nachweise über Einkünfte des Verstorbenen und des Hinterbliebenen sowie Sterbeurkunde, Heirats- oder Partnerschaftsurkunde und die Staatsbürgerschaftsnachweise beizulegen.

Einschränkungen?

Auf die Dauer von 30 Monaten ist der Anspruch auf Witwenpension beschränkt,

  • wenn der/die Hinterbliebene zum Todeszeitpunkt des Partners noch keine 35 Jahre alt gewesen ist. (Ausnahmefall: mindestens 10 Jahre Ehedauer)
  • wenn der/die Verstorbene bei der Eheschließung bereits Pensionist oder älter als 65 Jahre (Männer) bzw. 60 Jahre (Frauen) war.

Wurde ein Kind in der Ehe geboren bzw. ist die Witwe zum Todeszeitpunkt schwanger, so gelten diese Beschränkungen nicht. Falls der/die Verstorbene bereits Pension bezogen hat, gelten abhängig vom Altersunterschied der Partner folgende Vorgaben zur Erreichung eines unbefristeten Pensionsanspruchs:

AltersunterschiedMindestdauer Ehe
bis zu 20 Jahre3 Jahre
20 bis 25 Jahre5 Jahre
Mehr als 25 Jahre10 Jahre

War der/die Verstorbene bereits älter als 65 Jahre (Mann) bzw. 60 Jahre (Frau) und hat noch keine Pension bezogen, so besteht bereits nach 2 Jahren Ehe oder eingetragener Partnerschaft unbefristeter Pensionsanspruch, falls der/die Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes des Partners das 35. Lebensjahr bereits vollendet hatte.

Bei einer neuen Verehelichung oder Verpartnerung wird der unbefristete Pensionsanspruch mittels einer einmaligen Abfertigung in Höhe der 35-fachen Witwenpension abgegolten.

Höhe und Auszahlung

Die Höhe der Witwenpension wird aus dem Verhältnis der Einkommen beider Partner berechnet. Berechnungsgrundlage sind die Bruttoeinkommen der letzten zwei Jahre. Maximal kann sie 60 % der Pension der/des Verstorbenen betragen. Ausgezahlt wird die Pension jeweils am 1. des Folgemonats.

Bei Unklarheiten nach einem Todesfall sollte man direkt mit der Pensionsversicherung Kontakt aufnehmen unter www.pv.at oder telefonisch unter 050 303.

Weitere Infos finden Sie auf:
www.arbeiterkammer.at
www.oesterreich.gv.at

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Header-Artikel: Eine Kreditkarte ist auf einem Angelhaken.

Vorsicht: Phishing-Betrüger werden immer raffinierter!

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Vorsicht: Phishing-Betrüger werden immer raffinierter!

Achtung! Die digitalen Betrüger sind „seriös“ geworden.

„Ihre offene Forderung mit der Nummer 23874 wurde trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen. Daher wird der Gerichtsvollzieher am 27.10.2023 vorsorglich Ihren Hausrat pfänden. Sie können das Pfändungsverfahren vermeiden, indem Sie den vollen Betrag sofort über diesen Zahlungslink bezahlen …!“ Absender: Finanzamt?
Mails und SMS dieser Art gehören mittlerweile zu in Österreich gängigen „Phishing“-Fällen.

„Phishing“ bedeutet, Nutzer durch Tricks dazu zu bringen, persönliche Daten wie Online-Banking-Passwörter preiszugeben. Dies geschieht oft durch betrügerische E-Mails oder Nachrichten, die zum Anklicken von Links oder Öffnen von Dateianhängen auffordern.

Die Cyberkriminellen werden immer gewiefter, sie haben gelernt, zu täuschen und zu tarnen. Oft verwenden sie Namen großer Unternehmen, täuschend echte Logos von Onlineanbietern, Banken, Kreditkartenfirmen oder Behörden sowie Absenderadressen, die offiziellen Mailadressen ähneln. Erschwerend kommt hinzu, dass bei den Zielpersonen Stress und dringender Handlungsdruck erzeugt wird, indem etwa die Sperre eines Accounts oder eine kostspielige Fristversäumnis angedroht wird.

Tipps gegen Phishing

In den Anfangszeiten von Online-Betrug waren Grammatik- und Rechtschreibfehler typische Warnsignale. Heute wird es immer schwieriger, die Echtheit von Nachrichten einzuschätzen. Umso wichtiger ist es, sich immer vor Augen zu halten, dass seriöse Banken, Kreditkarteninstitute oder Behörden nicht per Mail dazu auffordern, persönliche Daten bekannt zu geben.

  • Sie sind nicht sicher, ob eine Nachricht echt ist? Klicken Sie auf keine Links und öffnen Sie keine Anhänge, auch nicht, um nähere Informationen zu erhalten. Antworten Sie außerdem nie direkt auf verdächtige Nachrichten, sondern verschieben Sie diese in Ihren Spam-Ordner. Kontaktieren Sie anschließend direkt Ihren eigentlichen Anbieter bzw. eine offizielle Servicestelle!
  • Übermitteln Sie niemals vertrauliche Daten (Login-Daten etc.) per E-Mail, über Links, die Ihnen mitgeschickt werden, oder wenn angebliche Servicemitarbeiter Sie am Handy oder Festnetzanschluss anrufen.
  • Nützen Sie wenn möglich die Zwei-Wege-Authentifizierung, damit Betrüger selbst bei Passwortraub keinen Zugriff auf Ihren Account haben.
  • Installieren Sie Anti-Viren-Programme und Firewall auf Ihrem PC und Ihren Mobilgeräten und aktualisieren Sie diese laufend.

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Header-Artikel: Mann mit Rollstuhl steigt in ein Auto.

Autofahren mit Behinderung

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Autofahren mit Behinderung

Was tun, wenn körperliche Beeinträchtigungen die individuelle Mobilität einschränken?

Mobilität ermöglicht nicht nur die selbständige Bewältigung des Alltages, sondern auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der Führerschein ist für viele Menschen mit unfall-, erkrankungs- oder altersbedingten körperlichen Einschränkungen ein wichtiger Schlüssel zum Erhalt der persönlichen Mobilität und Unabhängigkeit.

Welche Auflagen und Vorschriften gibt es?

Eine ärztliche Untersuchung ist im Regelfall Grundvoraussetzung zum Beibehalt bzw. Erwerb des Führerscheins. Ergebnis dieser Untersuchung kann z.B. sein, dass jemand nur unter Einhaltung bestimmter Vorgaben zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet ist, etwa nur bei Benutzung von Körperersatzstücken oder Behelfen, wie Brillen, Sitzpolstern etc. Auch regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen können eine Auflage sein. Untersuchungsergebnis kann auch sein, dass nur Fahrzeuge mit bestimmten, klar definierten Merkmalen verwendet werden dürfen. In diesem Fall spricht man von einer bedingten Eignung.

Ist jemand laut ärztlichem Gutachten nur zum Lenken eines bestimmten Kraftfahrzeugs geeignet, so lautet die Bezeichnung „beschränkt geeignet“. In diesem Fall kann nur dieses Fahrzeug gefahren werden. Daher werden das amtliche Kennzeichen und die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs auch in den Führerschein eingetragen.

Welches Auto passt?

Die Wahl des richtigen Kraftfahrzeugs ist von persönlichen Bedürfnissen (Sitzhöhe, Anzahl und Größe der Türen etc.) sowie von den behördlich vorgeschriebenen, der Art der Körperbehinderung angemessenen Vorgaben abhängig.

Einige Hersteller bieten bereits werkseitig Modelle mit gewissen Adaptierungen an. Je nach Art und Grad der Behinderung können allerdings auch bei diesen Umbauten oder Ergänzungen notwendig sein. So kann beispielsweise der Widerstand einer herkömmlichen Servolenkung für manche Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung unüberwindbar sein.

Fahrzeuge, die durch nachträglich angebrachte Ein- und Vorrichtungen geeignet sind, die Körperbehinderung der lenkenden Person auszugleichen, werden offiziell als Ausgleichskraftfahrzeuge bezeichnet. Alle Umbauten müssen der zuständigen Behörde gemeldet und von dieser genehmigt werden. Die eingebauten Zusatzeinrichtungen werden außerdem im Zulassungsschein vermerkt.

Für den Neukauf bzw. die Adaptierung eines Fahrzeugs besteht unter gewissen Voraussetzungen
die Möglichkeit, beim Sozialministerium einen Zuschuss zu beantragen.
Nähere Informationen gibt es auf www.sozialministeriumservice.at.

Muss der Führerschein regelmäßig erneuert werden?

Das ärztliche Gutachten bei Führerscheinerwerb gibt Auskunft darüber, ob bzw. in welchen Abständen eine regelmäßige amtsärztliche Nachuntersuchung erforderlich ist. Kann bei der amtsärztlichen Untersuchung keine Entscheidung getroffen werden, wird eine Beobachtungsfahrt durchgeführt: eine 30 bis 45 Minuten dauernde Fahrt im Beisein eines Amtsarztes und eines technischen Sachverständigen. Beobachtet werden dabei die Beherrschung des Fahrzeugs, das verkehrsangepasste, mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer umsichtige Fahren sowie die Kompensation gesundheitlicher Mängel.

Erleichterungen im Straßenverkehr & finanzielle Unterstützung

Können Menschen ihre dauerhaften Einschränkungen mit einem Ausweisdokument, etwa einem Behindertenpass, nachweisen, so können unter bestimmten Voraussetzungen auch verschiedene Vorteile in Anspruch genommen werden. Zu

  • Parkausweis für Begünstigungen beim Halten und Parken
  • Behindertenparkplatz
  • Zuschuss oder zinsloses Darlehen für Anschaffung und Umbau eines Kraftfahrzeugs
  • Befreiung von motorbezogener Versicherungssteuer bzw. Kraftfahrzeugsteuer
  • Steuerfreibetrag
  • Kostenlose digitale Autobahnvignette
  • Befreiung von Parkgebühren
  • Ermäßigung bei Mautgebühren
  • Zuschuss oder Übernahme der
  • Gesamtkosten der Führerscheinausbildung

Nähere Infos auf: www.oesterreich.gv.at

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