Partnerschaft

Die virtuelle Ewigkeit

Die virtuelle Ewigkeit

In den letzten zwei Jahrzehnten haben sich durch die zunehmende Digitalisierung all unsere Lebensbereiche verändert. Auch das Sterben ist davon nicht ausgenommen, genauer gesagt Bestattungen und Trauerarbeit.

Die Planung des letzten Weges

Vieles an Amtswegen und Formalitäten lässt sich für die Hinterbliebenen mittlerweile im Internet erledigen. Organisation und Planung können so erleichtert oder sogar komplett abgegeben werden.
Es ist heutzutage sogar möglich, eine ganze Bestattung „remote“ zu planen. Genaue Informationen bieten Websites von Bestattungsunternehmen. Von der Auswahl des Trauerredners bis hin zum Leichenschmaus können so gut wie alle Aufgaben von den Online-Bestattungsdiensten übernommen werden.

Digitale Trauerfeier

Es kann nicht nur digital geplant werden, Trauerfeiern können auch komplett online abgehalten werden. Bei großen Entfernungen, Reisebeschränkungen oder persönlichen Hindernissen kann dies eine Möglichkeit sein, trotz Distanz würdevoll Abschied zu nehmen. Per Videokonferenz können Live-Musik und personalisierte Trauerreden geteilt werden. Bei entsprechender Vereinbarung mit dem Bestatter kann sogar die Beisetzung via Livestream in die ganze Welt übertragen werden. Besonders in den Zeiten von Covid-19 hat diese Möglichkeit Anklang gefunden.

Im besten Fall lässt man sich hier von dem Bestatter beraten und sucht sich aus, in welchem Maße die Trauerfeier Online geteilt werden soll.

Virtuelle Friedhöfe

Eine andere digitale Neuerung sind sogenannte „virtuelle Friedhöfe“, auf denen Hinterbliebene online Gedenkseiten erstellen können. Auf einer Internetseite werden Erinnerungen und Trauerbekundungen geteilt. Hier können Familie und Freunde, je nach Anbieter aber auch Fremde ihr Beileid bekunden und virtuelle Gedenkkerzen und Botschaften hinterlassen.

Die Online-Friedhöfe sind unabhängig von den Bestattungsunternehmen. Basis-Packages sind im Regelfall gratis, Premium-Versionen kostenpflichtig. Für die Wahl des optimalen digitalen Friedhofes kann man sich im Internet die jeweiligen Rezensionen ansehen, die auch die Seriosität des Anbieters bestätigen sollten.

Auf der persönlichen Online-Grab-Seite können Videos, Bilder und Texte geteilt werden, die an die verstorbene Person erinnern. Bei einigen Online-Friedhöfen kann man auch einen Familienstammbaum anlegen. Zusätzlich bieten diese Seiten häufig auch Materialien mit Ratschlägen zur Trauerbewältigung an. Manche Portale bieten sogar die Möglichkeit, virtuelle Grabblumen zu bestellen oder über Verlinkungen zu entsprechenden Anbietern per Boten reale Blumengrüße verschicken zu lassen.

In Wien bekommt jedes Grab auf einem der Wiener Friedhöfe kostenlos und automatisch ein „digitales Grab“. Als berechtigte Person kann man damit online die Grabstelle administrieren und einen digitalen Gedenkraum einrichten.

Ein Ort, der immer bleibt

Wieso aber begeben sich immer mehr Trauernde in die Sphären des Internets? Warum verlagern sie ihre Trauerarbeit und ihr Gedenken ins World Wide Web? Ein möglicher Grund liegt wohl in den mittlerweile zahlreichen Bestattungsmöglichkeiten, von denen die Beisetzung im Grab am nächsten Friedhof nur noch eine von vielen möglichen Varianten darstellt.
Durch Bestattungen in anderen Ländern, das Verstreuen der Asche oder etwa auch die Beisetzung in einem weit entfernten Wald, bleibt Hinterbliebenen oft nur das Internet als Konstante, als Ort, an dem sie ihrer Trauer nachgehen und ihr Ausdruck verleihen können. Hier trennt einen nur ein Mausklick vom geliebten Menschen.

Liebeslust kennt kein Alter

Liebeslust kennt kein Alter

Dass das Leben mit 66 Jahren noch lange nicht vorbei ist, hat Udo Jürgens schon mit knackigen 43 Jahren gewusst. Prominente Männer, wie Mick Jagger, der mit 80 noch jede Bühne rockt, oder Robert de Niro, der mit 80 noch einmal Vater geworden ist, sind Beweis dafür, dass Männer in den besten Jahren auch durchaus noch für Attraktivität und sexuelle Potenz stehen. Frauen werden im Gegensatz dazu gern schon mit Eintritt der Wechseljahre in die sexuelle Enthaltsamkeit entlassen.

Tatsächlich ist es umgekehrt. Während bei Männern im Alter Veränderungen im Sexualleben auftreten und Erektionsstörungen das Sexualverhalten beeinträchtigen können, bleibt das sexuelle Interesse der Frauen bis zum 35. Lebensjahr konstant und bleibt dann auf diesem Niveau für lange Zeit bestehen. Umfragen bestätigen, dass die weibliche Lust kein Ablaufdatum hat: Ein Drittel der Frauen zwischen 60 und 80 Jahren haben ein erfülltes Sexualleben, und noch mehr Frauen wünschen es sich.
Wichtiges Kriterium für die Wünsche der Frauen im reiferen Alter ist die bis hin gelebte Sexualität. Wer in jüngeren Jahren nicht gelernt hat, seine sexuellen Bedürfnisse zu erkennen und dem Partner zu kommunizieren, wird das im Alter nur mehr schwer nachholen können. Frauen, die jahrelang ein unbefriedigendes Sexualleben gehabt haben, erleben es oft einfach nur als Erleichterung, dieses mit zunehmendem Alter einstellen zu können.
Frauen mit einem befriedigenden Sexualleben leben ihre Sexualität auch im Alter aus. Denn der Wunsch nach Zärtlichkeit, Befriedigung und Sexualität sowie die Orgasmusfähigkeit nehmen mit den Jahren nicht ab. Durch den Wegfall von Störfaktoren, wie beruflichem oder familiärem Stress, nimmt die weibliche Orgasmusfähigkeit oft sogar zu.

Aufgrund der schlechteren Gewebedurchblutung kann es bei der reiferen Frau etwas länger dauern, um Erregung im Scheidenbereich hervorzurufen. Die Scheidenflüssigkeit braucht mehr „Anlaufzeit“. Dies ist allerdings alles andere als lustfeindlich. Einzige Konsequenz ist, dass dem Vorspiel eine größere Bedeutung zukommt: Der Quickie weicht dem ausdauernden Liebesspiel.

WissenschaftlerInnen betonen immer wieder: Ein erfülltes Sexualleben hält nicht nur die Lebensgeister wach, sondern ist auch für die Gesundheit förderlich. Die Dosierung dieser Medizin bleibt jeder und jedem selbst überlassen! Es gilt, keinen Zwängen zu unterwerfen und auf den eigenen Körper und die Seele zu hören. Dann steht einem lustvollen Sexualleben auc in den reiferen Lebensjahren nichts im Wege!

Geschichte der Partnervermittlung

Geschichte der Partnervermittlung

Immer mehr Paare lernen sich über Partneragenturen oder eine der zahlreichen Datingplattformen und -apps kennen, die wie Schwammerl aus dem Boden schießen.Auch viele der österreichweit rund 500.000 alleinstehenden Seniorinnen und Senioren nutzen professionelle Unterstützung, um rasch und unkompliziert neue Kontakte knüpfen zu können.
Während Angebot und Nachfrage boomen, gibt es nur wenig Paare, die offen dazu stehen, die Hilfe Dritter in Anspruch genommen zu haben, um sich zu finden.

Dieses Stigma ist so alt wie die professionelle Partnervermittlung selbst und hat seinen Ursprung wohl in deren nicht wirklich unrühmlicher Geschichte …

Gewiefte Kupplerinnen in der Antike

Bereits der antike römische Dichter Ovid beschrieb in seinem Werk „Ars Amatoria“, deutsch: „Die Liebeskunst“, die Tätigkeit einer Kupplerin. In seinen Versen gab er anschaulich wieder, wie eine Kupplerin ein junges, hübsches, aber armes Mädchen in die wichtigsten Grundregeln der Partnersuche einweiht.

Was heißt denn keusch? Daß man der List Des Versuchers noch nicht begegnet ist. […]
Die Schönheit ist dir wohl eine Last? Gebrauche sie doch, da du sie hast! […]

Sei giftiger Honig, einschmeichelnder Trug Und denke, betrügest doch nie genug. Raubt einem die Eifersucht den Verstand, So presse Geschenke ihm aus der Hand! Bald leih dir auf ewig Gelder bar,
Bald führe zum Kaufen ihn in den Bazar! Ja, das ist ein bewährtes Ding,
Nur mußt du es befolgen flink […].

www.kirke.hu-berlin.de/ovid/amores/kupplerin.html

Generell war die Kupplerin beliebtes literarisches Motiv der Zeit. Schenkt man den großen Dichtern Glauben, so waren die Kupplerinnen der griechisch-römischen Antike ältere, derbe, aber auch ausgesprochen redegewandte Frauen, die junge Mädchen und auch verwitwete Frauen zu überreden versuchten, „Unzucht“ zu treiben. Im Gegenzug wurde ihnen dafür vor allem finanzieller Gewinn in Aussicht gestellt. Man könnte die Kupplerinnen der damaligen Zeit also durchaus als Zuhälterinnen bezeichnen.

Aufgeklärte Heiratsagenturen

Erst im 19. Jahrhundert, dem Zeitalter der Aufklärung, erhielt der Begriff der Kuppelei eine neue Bedeutung. Die neue Sicht auf den Menschen und dessen individuelle Freiheiten veränderte nach und nach auch die Sicht auf Partnerschaften und deren Zustandekommen.
Nun wurden sogar eigene Agenturen gegründet, um bürgerlichen Heiratswilligen eine „gute Partie“ zu vermitteln. Mit ihrem zunehmenden kommerziellen Erfolg wuchs allerdings auch die Kritik an den modernen Kupplern. Wohl in vielen Fällen nicht zu Unrecht warf man ihnen vor, mit dem Aufschwung der bürgerlichen Klasse Geld zu machen, und zwar vor allem auf Kosten der Frauen. Frauen würden zur Ware degradiert. Es gehe nicht vorrangig darum, einen passenden Partner zu finden, sondern möglichst viel ihrer Mitgift zu kassieren.

Diese Kritik spiegelt sich auch in zahlreichen Karikaturen und Spottliedern wider, in denen die ausgefuchsten Kuppler und Kupplerinnen einerseits und die blauäugigen Heiratswilligen andererseits beliebte Motive waren.
Der schlechte Ruf der Agenturen änderte allerdings nichts am guten Geschäft, das mit der Suche nach der Liebe zu machen war. Er bewirkte nur, dass dieses Geschäft nicht im Licht der Öffentlichkeit, sondern hinter verschlossenen Türen ausgeübt wurde.

Diskretion war eine der wichtigsten Tugenden, über die eine Vermittlungsagentur verfügen musste. So war es auch üblich, alle Unterlagen nach erfolgreicher Vermittlung zu vernichten. Das hat zur Folge, dass es zwar eine lange, sehr erfolgreiche Geschichte der Heiratsagenturen gibt, aber kaum Zeugnisse von den zahlreichen Menschen, die deren Leistung in Anspruch genommen haben.

Eines der wenigen erhaltenen Register einer Heiratsagentur aus den Jahren 1842 bis 1847 gibt einen Einblick in die tägliche Arbeit einer Heiratsagentur. Es lässt darauf schließen, warum die Diskretion durchaus auch im Sinne der Betreiber gewesen sein dürfte.
Bei den Stammdatenblättern der Männer fällt auf, dass jedes mit einer anderen Handschrift ausgefüllt wurde. Das heißt, die Männer haben ihre Daten selbst eingetragen.
Ganz anders die Stammdatenblätter der Frauen: Auf diesen fehlen Informationen, wie etwa Adresse oder Name, dafür ist allerdings auf jedem Blatt der Name jener Person angeführt, die den Namen der Frau an die Agentur verkauft hatte: Amme, Hausmädchen, Notar, Nachbar usw. Man kann davon ausgehen, dass mehr als die Hälfte der angeführten Frauen nicht einmal gewusst hat, dass zu ihr ein Stammdatenblatt existierte.

Jahrhundert – die Technik macht’s möglich!

Nach dem 2. Weltkrieg brach noch einmal ein regelrechter Boom in Sachen Partneragenturen aus. Anders als ihre Vorgänger legten die Agenturen nun deutlich mehr Wert auf die Qualität und Seriosität. Die Fragebögen wurden immer genauer, und man versuchte, durch Einsatz von Psychologie, Grafologie oder auch Astrologie für jeden Topf den passenden Deckel zu finden.
Den größten Einschnitt in der Entwicklung der Partnervermittlung brachte der Siegeszug der IT in den 1960ern. Die neue Elektronik wurde nun erfolgreich eingesetzt, um die optimal zueinander passenden Singles zusammenzubringen.
1995 startete die erste Partnerbörse im Internet – der Vorreiter von Tinder & Co.

Macht Gelegenheit Liebe?

Nun, das mag in einigen Fällen zutreffen, es erhöht allerdings die Erfolgschancen doch beträchtlich, wenn man nicht alles dem Zufall überlässt.
Sich gezielt auf die Suche nach einer neuen Liebe zu machen und dabei auch professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist keine Schande, sondern etwas, das Singles schon seit vielen Jahrhunderten erfolgreich praktizieren …

Achtung, Falle!
Auf kostenfreien Plattformen ohne Seriositätskontrolle sind auch zahlreiche Betrüger unterwegs. Mit gefälschten Profilen, sogenannten „Romance Scamming“, werden potenzielle Opfer angelockt. Anschließend wird Verliebtheit vorgegaukelt, um finanzielle Zuwendungen zu erhalten.

Die letzten Wege

Die letzten Wege

Der Tod eines geliebten Menschen bringt neben Schmerz und Trauer auch noch zahlreiche organisatorische Todos, um die sich zumindest ein Hinterbliebener kümmern muss.

1. Formalakt: Totenbeschau

Ist jemand verstorben, so muss zuerst eine Totenbeschau durchgeführt werden: ein Arzt muss vor Ort offiziell den Tod feststellen, die Todesursache und den ungefähren Todeszeitpunkt bestimmen und die Anzeige des Todes, die auch die Todesbescheinigung enthält, sowie den Leichenbegleitschein ausstellen. Bei unklarer Todesursache kann die Anzeige des Todes nicht ausgestellt werden; der Leichnam wird für eine Obduktion ins nächstgelegene gerichtsmedizinische Institut oder Krankenhaus überstellt.

Tritt der Todesfall zu Hause ein, so kann man den Hausarzt oder die Rettung rufen. Bis zur Durchführung der Totenbeschau darf der Tote nicht verändert werden, also auch nicht gewaschen oder umgezogen. Nach Beendigung der Totenbeschau und Ausstellung der Anzeige des Todes sollte umgehend ein Bestattungsunternehmen verständigt werden. Dieses kümmert sich um den Abtransport des Leichnams. Bei Todesfällen im Krankenhaus, Pflegeheim, Pensionistenheim oder Hospiz wird die Totenbeschau direkt vom Institut organisiert. In der Regel meldet die jeweilige Institution den Todesfall auch beim zuständigen Standesamt. Details zur Vorgehensweise sollte man aber jedenfalls nochmals persönlich abklären.

Verträge mit Pensionisten- und Pflegeheimen enden mit Todeseintritt automatisch. Erben werden bereits bezahlte Entgelte anteilig zurückerstattet. In den meisten Pflegeanstalten gibt es eine Frist, innerhalb der die Räumlichkeiten des Verstorbenen geräumt werden müssen. Diese sollte man proaktiv erfragen und auch etwaige zusätzlich anfallende Kosten abklären.

Tritt der Tod an einem öffentlichen Ort ein, so wird der Verstorbene zur Totenbeschau in die lokale Leichenhalle gebracht. Bei unklarer Todesursache erfolgt die Überstellung in die Gerichtsmedizin oder das nächste Krankenhaus. Die nächsten Angehörigen werden von der zuständigen Sicherheitsbehörde informiert.

2. Formalakt: Anzeige des Todesfalls beim Standesamt

Spätestens am Werktag nach dem Todesfall muss dieser beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Neben dem Formular „Anzeige des Todes“ inklusive der Todesbescheinigung werden dabei folgende persönliche Dokumente des Verstorbenen benötigt:

  • amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis),
  • Geburtsurkunde,
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit oder Heimatschein,
  • etwaige Heirats- bzw. Partnerschaftsurkunde,
  • bei Geschiedenen Scheidungsurkunde bzw. -urteil.

Das Standesamt nimmt die Eintragung ins Zentrale Personenstandsregister (ZPR) vor, und das Verlassenschaftsgericht, die zuständige Gebietskrankenkasse, das Führerscheinregister und das Arbeitsmarktservice werden automatisch über den Todesfall informiert. Die Anzeige eines Todesfalles ist gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde bzw. eines Registerauszugs Tod fallen Gebühren in Höhe von insgesamt 9,30 Euro an (Stand: Oktober 2023). Erst nach Übergabe der Sterbeurkunde ans Bestattungsunternehmen kann die Bestattung erfolgen.

Das Standesamt nimmt die Eintragung ins Zentrale Personenstandsregister (ZPR) vor, und das Verlassenschaftsgericht, die zuständige Gebietskrankenkasse, das Führerscheinregister und das Arbeitsmarktservice werden automatisch über den Todesfall informiert.
Die Anzeige eines Todesfalles ist gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde bzw. eines Registerauszugs Tod fallen Gebühren in Höhe von insgesamt 9,30 Euro an (Stand: Oktober 2023).
Erst nach Übergabe der Sterbeurkunde ans Bestattungsunternehmen kann die Bestattung erfolgen.

3. Formalakt: Information weiterer Stellen über den Todesfall

Mit einer Kopie der Sterbeurkunde bzw. dem Registerauszug Tod müssen je nach persönlicher Lebenssituation noch weitere Stellen über den Todesfall informiert werden, zum Beispiel das Grundbuch, die Kfz-Zulassungsbehörde, Vermieter bzw. Mieter oder der Arbeitgeber, falls der Verstorbene noch in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis stand.
Auch Verträge, wie Strom, Gas, Telefon, Versicherungen, GIS etc., müssen um- bzw. abgemeldet werden.

Die Bestattung

Manche Menschen schließen bereits zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag ab und vereinbaren alle Details zur Beisetzung. Ist das nicht der Fall, müssen die Hinterbliebenen alle diesbezüglichen Fragen mit dem Bestatter ihrer Wahl klären: von der Art der Bestattung über den Ablauf der Zeremonie bis hin zur Formulierung der Traueranzeige.
Das zur Verfügung stehende Budget sollte man dabei nie aus dem Auge verlieren. Denn Liebe und Wertschätzung lassen sich wie schon zu Lebzeiten auch nach dem Tod nicht in Geld messen. Das Lieblingslied, das noch einmal gespielt wird, oder persönliche Worte an bzw. über den Verstorbenen, die während der Trauerfeierlichkeit vorgelesen werden, ermöglichen einen liebevollen persönlichen Abschied ohne Zusatzkosten.

Die Verlassenschaft

Last but not least steht noch das Verlassenschaftsverfahren an. Der vom Gericht dafür bestellte Notar lädt die Hinterbliebenen, meist den Besteller des Begräbnisses, zur Todesfallaufnahme ein. Im Zuge dieses Termins, bei dem nicht alle erbberechtigten Personen anwesend sein müssen, werden die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse des Verstorbenen erhoben und weitere notwendige Maßnahmen zur Abwicklung der Verlassenschaft geklärt.

Vererblich sind alle Vermögenswerte, Versicherungsansprüche, Zugangsrechte (z.B. E-Mail-Konten, Social-Media-Accounts, …) und teilweise auch Miet- und Pachtrechte. Aber Achtung: Auch Schulden sind vererblich!

Gibt es keine Vermögenswerte, so ist das Verlassenschaftsverfahren bereits mit der Todesfallaufnahme beendet.
Übersteigt der Wert der Verlassenschaft die Verbindlichkeiten bzw. die Begräbniskosten nicht, so wird das Verlassenschaftsverfahren durch einen Gerichtsbeschluss beendet. In diesem Fall wird die Verlassenschaft meist der Person, die das Begräbnis bezahlt hat, überlassen.

Ist das Vermögen des Verstorbenen höher als die Verbindlichkeiten, so wird ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt. Der Notar holt in diesem Fall alle notwendigen Infos zum Verlassenschaftsvermögen ein und organisiert einen Termin mit allen gesetzlichen bzw. testamentarischen Erben. Bei diesem können die potenziellen Erben das Erbe ablehnen oder eine unbedingte bzw. bedingte Erbantrittserklärung abgeben.

Nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. In diesem ist festgehalten, wer in welchem Ausmaß erbt. Mit diesem Beschluss können letzte Behördenwege, wie z.B. Grundbuchseintragungen durchgeführt werden.

Verantwortungsvolle Tierhaltung von Exoten

Verantwortungsvolle Tierhaltung von Exoten

Bei Hunden gibt es ihn schon seit Juli 2019: den Sachkundenachweis für neue Halterinnen und Halter. Seit 1. Jänner 2023 müssen auch Personen, die Amphibien, Reptilien oder Papageienvögel in ihrem Wiener Zuhause halten möchten, einen Spezialkurs absolvieren: einen Kurs zum Sachkundenachweis in Sachen Exoten-Kunde, kurz: Exotenkurs.

Innerhalb von mindestens vier Stunden werden zukünftigen Haltern exotischer Wildtiere grundlegende Kenntnisse zur artgerechten, sicheren und gesetzeskonformen Pflege der Tiere vermittelt. Sie werden auf die artgerechte Haltung und anspruchsvolle Pflege dieser kaltschnäuzig wirkenden, aber sehr sensiblen Tiere vorbereitet. Denn Liebe zur Spezies allein reicht nicht aus fürs Tierglück.
Um eine Überforderung der Halter und unnötiges Tierleid zu verhindern, sind auch jede Menge Verantwortungsbewusstsein und fundiertes Wissen zu den speziellen Bedürfnissen der tierischen Exoten nötig. Die artgerechte Erfüllung dieser Bedürfnisse, zum Beispiel in Sachen Raumtemperatur, Lichtverhältnisse oder auch Fütterung, kann nicht nur mit einigem Aufwand, sondern auch mit hohen Kosten verbunden sein. Mangelnde Kenntnis dieser Bedürfnisse und daraus resultierende persönliche und finanzielle Überforderung sind häufig Grund dafür, dass die Tiere schlussendlich einfach ausgesetzt werden.

Die Kurse sollen potenzielle Tierhalter vor der impulsiven Anschaffung von Exoten bewahren. Noch vor Kauf eines Tieres werden sie mit allen nötigen Informationen ausgestattet, um noch einmal in Ruhe und unter Berücksichtigung aller Fakten zu hinterfragen, ob sie überhaupt in der Lage sind, ein solches Tier zuhause zu halten.

Weitere wichtige Fragen vor Kauf eines Tieres:

Wer kann sich im Fall meiner Abwesenheit um das Tier kümmern? (Achtung: Manche Tiere bekommen Lebendfutter.)
Welche Regelungen sollte ich bei einem Tier mit sehr hoher Lebenserwartung vorsorglich treffen?

Meldung exotischer Tiere

Die Meldung der Haltung von Wildtieren nach § 25 des Tierschutzgesetzes war bereits vor dem 1. Jänner 2023 gesetzlich vorgeschrieben, seit 1.9.2022 muss auch verpflichtend gemeldet werden, wenn die Tierhaltung beendet wird. Nach Neuanschaffung eines Exoten hat man zwei Wochen Zeit, um den Kauf der MA 60 (Veterinäramt und Tierschutz) zu melden. Die Meldung, für die keine Kosten anfallen, kann online erfolgen. Im Zuge der Meldung muss der Sachkundenachweis vorgelegt bzw. hochgeladen werden.

Wichtige Infos zu den Kursen

  • Es gibt Exotenkurse für Reptilien und Amphibien sowie Exotenkurse für Papageienvögel.
  • Für den Besuch eines Kurses fällt unabhängig vom Anbieter eine Gebühr von 40 Euro an.
  • Ein Kurs dauert mindestens vier Stunden und umfasst die Themenbereiche Herkunft, Haltung und Pflege der sensiblen Tierarten, sicherer Umgang und sichere Verwahrung sowie rechtliche Bestimmungen.
  • Die Kursanmeldung erfolgt über www.exoten-kunde.at, dort gibt es auch detaillierte Informationen zum Thema.

Sie halten schon länger ein exotisches Tier, haben das aber bisher nicht gemeldet?
Besuchen Sie einen Exotenkurs und holen Sie die Meldung umgehend nach. Erfolgt keine Meldung, so können Strafen bis zu 3.750 Euro verhängt werden.

Liebe geht durch den Magen

Liebe geht durch den Magen

Der magische Speiseplan für einen prickelnden Abend.

Sie haben Ihr ganzes Herzblut in die Gestaltung eines gelungenen Dinners for two gelegt, mit Liebe eingekauft und mit Gefühl gekocht, und der Abend endet trotz aller Bemühungen nur mit einem vollen Bauch und ohne jedes erotische Knistern? – Vielleicht haben Sie ja einfach nur zu den falschen Zutaten gegriffen …

Schon in der Antike hat man nach Mitteln und Wegen gesucht, die Potenz und Lust von Mann und Frau zu steigern. Aphrodite, die griechische Göttin der Liebe, wurde zur Namenspatronin für Hilfsmittelchen jeglicher Art, denen eine positive Auswirkung auf das Liebesleben nachgesagt wird: die Aphrodisiaka.

Essen mit allen Sinnen

Nahrungsmittel, die immerhin im Zentrum des lustvollen Aktes des Essens stehen, gehörten von Beginn an zu den beliebtesten Aphrodisiaka. Bis heute wird so manchem Gemüse oder Gewürz eine besondere Wirkung auf Begierde und Lustempfinden nachgesagt. Wissenschaftliche Untersuchungen konnten keine unmittelbare Wirkung von Aphrodisiaka belegen. Tatsächlich gibt es allerdings Lebensmittel, wie zum Beispiel die Gewürze Chili und Ingwer, die den Kreislauf anregen und die Durchblutung fördern. Ein Ergebnis, das bei einer lustvollen Begegnung durchaus von Nutzen sein kann.

Andere Lebensmittel punkten aufgrund ihrer Form, die die Fantasie anregt und in richtiger Atmosphäre lustvoll stimmt: Der Spargel als Phallus-Symbol, die Avocado als Sym- bol für den männlichen Hodensack oder auch die Feige als Symbol des weiblichen Geschlechts zählen zu jenen Lebensmitteln, die ihren Ruf als Aphrodisiaka ihrer eindeutig zweideutigen Form zu verdanken haben.

Manche Lebensmittel verfügen über Inhaltsstoffe, die in gewisser Weise beim Liebesspiel bzw. beim Liebeswerben unterstützen. So enthalten zum Beispiel Sellerie und Trüffel Androstenol, einen Stoff, der auch im Männerschweiß vorkommt. Meeresfrüchte wie Austern, Venusmuscheln, Hummer und Kaviar enthalten große Mengen an Eiweiß und Zink. Diese regen die Produktion des männlichen Sexualhormons Testosteron an. Dies ist allerdings nicht der einzige Grund für die aphrodisierende Wirkung, die man diesen in unseren Breitengraden exotischen Lebensmitteln nachsagt.
Nicht zuletzt ist es wohl auch das besondere Ambiente, in dem diese besonderen Lebensmittel gegessen werden, die man sich nicht täglich „gönnt“ und daher auch besonders lustvoll genießt.

Aphrodisiaka einst und jetzt

In der Geschichte der Aphrodisiaka gelten exotische, schwer erschwingliche Lebensmittel schon seit jeher als besonders lustfördernd. Dieser Tatsache haben es auch unsere Kartoffeln und Tomaten zu verdanken, dass sie im 16. und 17. Jahrhundert, als sie frisch in unseren Breiten „gelandet“ waren, als Aphrodisiaka galten.
Auch Alkohol wird gern als Aphrodisiakum eingesetzt. Er enthemmt und schafft es somit, kurzfristig Lust zu wecken. Zu viel davon macht allerdings müde und führt beim Mann oft zu Erektionsstörungen. Als Ersatz empfiehlt sich ein vitaminreicher alkoholfreier Cocktail, der fit und vital macht.
Kakao und Schokolade enthalten Serotonin, auch bekannt als „Glückshormon“. Wie der Name schon sagt, macht dieser Botenstoff des Gehirns glücklich und zufrieden. Allerdings sollte man sich darauf beschränken, diese nur als Appetitanreger einzusetzen, zu viel davon macht nämlich träge und müde.

Anregender Fenchel, enthemmender Lauch oder Dill, stimulierender Ingwer, auflockernde Marillen, erotische Erdbeeren, Energie spendende Trauben, berauschende Muskatnuss, aufmunternder Kerbel, luststeigernde Minze, belebender Rosmarin, verführerischer Zimt – für welche Bestandteile und Gewürze Sie sich bei Ihrem persönlichen erotischen Menü auch immer entscheiden mögen: Am wichtigsten ist es, die richtige Atmosphäre für einen genussvollen Abend zu zweit zu schaffen.
Wenn Sie dann noch darauf achten, dass leichte Gerichte serviert werden, kann eigentlich nichts mehr schief gehen. Denn schwer Verdauliches sorgt beim Mann dafür, dass das Blut zum Magen strömt. Um die Früchte Ihres gelungenen Abendessens bei Kerzenschein ernten zu können, ist dieses allerdings an anderer Stelle gefragt …

Willkommen in der WG!

Willkommen in der WG!

In einer Wohngemeinschaft leben – ist das nicht nur etwas für StudentInnen?

Betreutes Wohnen für SeniorInnen ist ein relativ „junges“ Wohnkonzept, das für gewöhnlich als Zwischenstufe zwischen einer Betreuung in den eigenen vier Wänden und – falls es nötig werden sollte – Pflegeheimen gilt. Im Vordergrund steht nicht die umfassende medizinische Versorgung der BewohnerInnen, sondern vielmehr die Bereitstellung eines optimierten Lebensumfeldes, also gewissermaßen „Dauer-Urlaub“.

Eine Pflege durch Fachpersonal ist im Normalfall nicht im Angebot inbegriffen und muss stattdessen über mobile Dienste wie Caritas oder Hilfswerk abgedeckt werden. Auch daran ist abzulesen, an wen sich das Angebot richtet, denn: Wer intensive Pflege benötigt, ist mit einem Pflegeheim oder einer 24-Stunden- Hilfe in den eigenen vier Wänden aller Wahrscheinlichkeit nach bes- ser beraten als mit einer betreuten Wohneinheit. Das zeigt auch die Statistik: Die meisten BewohnerInnen befinden sich in Pflegestufe 1 bis max. 3, das Durchschnittsalter liegt bei rüstigen 70 Jahren. Neuankömmlinge sind noch einmal etwas jünger, nämlich um die 65. Bei einer drastischen Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes empfiehlt sich die Übersiedlung in ein Pflegeheim. Von einem Tag auf den anderen aus der WG hinausgeworfen wird aber natürlich niemand.

Fast alles inklusive …

Ein eigenes Haus zu besitzen ist nach wie vor der Traum vieler ÖsterreicherInnen, den sich viele im Laufe ihres Lebens auch erfüllen. Und wie das eben mit Träumen so ist, fällt es schwer, sie wieder loszulassen. Das kann zu Problemen führen, wenn das frühere Traumdomizil mit fortschreitendem Alter plötzlich nicht mehr bewältigbare Herausforderungen an seine BewohnerInnen stellt: Die Gartenarbeit wird beschwerlich, notwendige Reparaturen können nicht mehr selbstständig durchgeführt werden, und warum in aller Welt hat man beim Bau nicht bedacht, dass all die vielen Räume auch regelmäßig gesäubert werden müssen?
Objektiv gesehen ist die beste Lösung, sich im Guten von seinem Heim zu trennen und sich eine praktischere Bleibe zu suchen. Und genau hier kommt betreutes Wohnen ins Spiel. Den BewohnerInnen wird zur Verfügung gestellt, was sie wirklich brauchen – und das ohne unerwünschten Schnickschnack, aber auch ohne Einschränkungen. Denn ein hohes Ausmaß an Selbstbestimmung wird als essenziell betrachtet. Damit die Kosten im überschaubaren Bereich bleiben, sind die Domizile meistens eher klein; der Standard besteht aus einem Zimmer mit eigenem Badezimmer. Dabei handelt es sich aber nur um das private Reich, in das man sich zurückziehen kann – die allgemein zugänglichen Bereiche, in denen sich die BewohnerInnen – ganz wie in einer „richtigen“ WG – treffen können, kommen noch dazu. Wem das etwas zu viel „Gemeinschaft“ und zu wenig „Privatleben“ ist, der kann auch nach einer Wohneinheit Ausschau halten, bei der die eigene Stube geräumiger ist. Das schlägt sich dann allerdings auch in einer höheren Miete nieder.

Stichwort: Miete

Mehr Platz für mehr Geld – so weit, so wenig überraschend. Mit welchen Kosten muss also gerechnet werden? Miete und Betriebskosten bewegen sich im Normalfall im unteren Bereich dessen, was für Wohnungen der entsprechenden Größe üblich ist, dazu kommen noch Pauschalen für Betreuungsleistungen. Für ein Domizil mit 45 Quadratmetern muss man je nach Bundesland mit einem monatlichen Aufwand von etwa 600 bis 900 Euro rechnen – ohne Zusatzleistungen, aber auch abzüglich allfälliger Beihilfen.

Da betreutes Wohnen keinen gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegt, lässt sich keine allgemeine Aussage über die Qualität bzw. die Ausstattung betreuter Wohneinrichtungen treffen. Ein Lokalaugenschein ist daher unabdingbar. Meist ist es auch kein Problem, die BewohnerInnen bzw. potenziellen MitbewohnerInnen kennenzulernen, denn immerhin ist gegenseitige Sympathie eine wichtige Basis für das Zusammenleben.

Wohneinheiten können auf Wunsch auch zu zweit bezogen werden. Dann empfiehlt es sich aber wahrscheinlich wirklich, nach einer etwas größeren betreuten Wohnung Ausschau zu halten – es sei denn, man möchte sich fühlen wie zu Studentenzeiten.

Unerfreuliche WG-Nebenwirkungen wie etwa die bei jungen Leuten üblichen Streitereien, wer denn nun mit dem Putzen an der Reihe ist, fallen dank der Reinigungsdienste auf jeden Fall weg!

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