Verantwortungsvolle Tierhaltung von Exoten

Bei Hunden gibt es ihn schon seit Juli 2019: den Sachkundenachweis für neue Halterinnen und Halter. Seit 1. Jänner 2023 müssen auch Personen, die Amphibien, Reptilien oder Papageienvögel in ihrem Wiener Zuhause halten möchten, einen Spezialkurs absolvieren: einen Kurs zum Sachkundenachweis in Sachen Exoten-Kunde, kurz: Exotenkurs.

Innerhalb von mindestens vier Stunden werden zukünftigen Haltern exotischer Wildtiere grundlegende Kenntnisse zur artgerechten, sicheren und gesetzeskonformen Pflege der Tiere vermittelt. Sie werden auf die artgerechte Haltung und anspruchsvolle Pflege dieser kaltschnäuzig wirkenden, aber sehr sensiblen Tiere vorbereitet. Denn Liebe zur Spezies allein reicht nicht aus fürs Tierglück.
Um eine Überforderung der Halter und unnötiges Tierleid zu verhindern, sind auch jede Menge Verantwortungsbewusstsein und fundiertes Wissen zu den speziellen Bedürfnissen der tierischen Exoten nötig. Die artgerechte Erfüllung dieser Bedürfnisse, zum Beispiel in Sachen Raumtemperatur, Lichtverhältnisse oder auch Fütterung, kann nicht nur mit einigem Aufwand, sondern auch mit hohen Kosten verbunden sein. Mangelnde Kenntnis dieser Bedürfnisse und daraus resultierende persönliche und finanzielle Überforderung sind häufig Grund dafür, dass die Tiere schlussendlich einfach ausgesetzt werden.

Die Kurse sollen potenzielle Tierhalter vor der impulsiven Anschaffung von Exoten bewahren. Noch vor Kauf eines Tieres werden sie mit allen nötigen Informationen ausgestattet, um noch einmal in Ruhe und unter Berücksichtigung aller Fakten zu hinterfragen, ob sie überhaupt in der Lage sind, ein solches Tier zuhause zu halten.

Weitere wichtige Fragen vor Kauf eines Tieres:

Wer kann sich im Fall meiner Abwesenheit um das Tier kümmern? (Achtung: Manche Tiere bekommen Lebendfutter.)
Welche Regelungen sollte ich bei einem Tier mit sehr hoher Lebenserwartung vorsorglich treffen?

Meldung exotischer Tiere

Die Meldung der Haltung von Wildtieren nach § 25 des Tierschutzgesetzes war bereits vor dem 1. Jänner 2023 gesetzlich vorgeschrieben, seit 1.9.2022 muss auch verpflichtend gemeldet werden, wenn die Tierhaltung beendet wird. Nach Neuanschaffung eines Exoten hat man zwei Wochen Zeit, um den Kauf der MA 60 (Veterinäramt und Tierschutz) zu melden. Die Meldung, für die keine Kosten anfallen, kann online erfolgen. Im Zuge der Meldung muss der Sachkundenachweis vorgelegt bzw. hochgeladen werden.

Wichtige Infos zu den Kursen

  • Es gibt Exotenkurse für Reptilien und Amphibien sowie Exotenkurse für Papageienvögel.
  • Für den Besuch eines Kurses fällt unabhängig vom Anbieter eine Gebühr von 40 Euro an.
  • Ein Kurs dauert mindestens vier Stunden und umfasst die Themenbereiche Herkunft, Haltung und Pflege der sensiblen Tierarten, sicherer Umgang und sichere Verwahrung sowie rechtliche Bestimmungen.
  • Die Kursanmeldung erfolgt über www.exoten-kunde.at, dort gibt es auch detaillierte Informationen zum Thema.

Sie halten schon länger ein exotisches Tier, haben das aber bisher nicht gemeldet?
Besuchen Sie einen Exotenkurs und holen Sie die Meldung umgehend nach. Erfolgt keine Meldung, so können Strafen bis zu 3.750 Euro verhängt werden.

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