
Achtung vor Taschendieben
Ob im Gedränge öffentlicher Verkehrsmittel, auf belebten Einkaufsstraßen oder an einem beliebten Touristen-Hotspot: Taschendiebstahl gehört zu den häufigsten Alltagsdelikten. Mit meist ganz simplen Tricks ziehen flinke Langfinger ihren Opfern im wahrsten Sinne des Wortes das Geld aus der Tasche.
Achtung: Falle!
Taschendieb:innen arbeiten meist in kleinen Gruppen. Sie sind unauffällig gekleidet und nutzen gerne größere Menschenansammlungen, um unbemerkt an ihr Ziel zu kommen. Hat eine Brieftasche erst einmal den Besitzer gewechselt, wird sie oft direkt an einen Komplizen weitergegeben, um den unmittelbaren Tatbeweis zu erschweren.
Eine beliebte Methode ist der Rempel-Trick: Mit einem Rempler wird die Aufmerksamkeit gezielt auf eine Körperstelle gelenkt, um währenddessen ungehindert an einer anderen zuzulangen. Dass etwas fehlt, bemerkt das Opfer häufig erst viel später.
Ablenkungsmanöver sind generell eine beliebte, weil erfolgreiche Taktik. Oft sind es ganz simple Methoden, wie etwa die Frage nach der Uhrzeit oder dem richtigen Weg, die zur Brieftasche des Opfers führen. Manche Langfinger sind auch kreativer und sorgen etwa durch zu Boden gefallene Münzen für Tohuwabohu, das sie für ihre Zwecke nutzen.
Wie kann ich mich bzw. meine Wertsachen am besten schützen?
Voraussetzung für einen Diebstahl ist körperliche Nähe. Passen Sie also vor allem im Gedränge auf Ihre Wertgegenstände auf. Diese sind am sichersten, wenn Sie sie nahe am Körper in verschlossenen Innentaschen tragen.
Und seien Sie generell vorsichtig, wenn eine fremde Person sehr nahe an Sie herantritt – egal, wie freundlich und harmlos diese auf Sie wirkt.
Stoffbeutel oder Papiersack sind für den sicheren Transport von Wertsachen nicht geeignet. Ein einfacher Schnitt reicht, um rasch an die Beute zu kommen.
Bis man darauf reagieren kann, sind die schnittigen Langfinger bereits über alle Berge.
Taschen mit Wertsachen sollten generell so getragen werden, dass die Taschenöffnung zum Körper gewendet ist. Umhängetaschen, die am Rücken baumeln, oder äußere Fächer an Rucksäcken, die für alle außer die Rucksackträger selbst einfach zu öffnen sind, stellen eine regelrechte Einladung für Langfinger dar.
Der diebstahlsicherste Rucksack und die stabilste Tasche sind allerdings nutzlos, wenn man sie nicht im Blick hat. Kurz zum Aus- bzw. Anziehen in der Garderobe abgestellt, im Lokal unbeachtet an der Stuhllehne baumelnd oder im Einkaufswagen scheinbar sicher deponiert, während man links und rechts nach den gewünschten Produkten sucht, sind sie leichtes Ziel.
Was, wenn es doch passiert?
Zunächst einmal am wichtigsten: Ruhe bewahren! Was passiert ist, ist passiert. Nun schützt ein kühler Kopf vor größerem Schaden.
- Erster Schritt ist die Sperre von Bankomat- und Kreditkarten entweder über die Sperrhotline der Bank oder übers Onlinekonto. Für den Fall der Fälle macht es Sinn, die Hotlinenummer im Handy einzuspeichern.
- Gleich anschließend sollte Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Hier erhält man auch wichtige Infos zur weiteren Vorgehensweise in Bezug auf gestohlene Dokumente.
- Die Beantragung eines neuen Führerscheins oder Reisepasses sind auch nur mit Bestätigung einer Diebstahls- bzw. Verlustanzeige möglich. Diese gilt übrigens für die Dauer von vier Wochen auch als vorläufiger Führerscheinersatz.
- Den Verlust der e-Card kann man direkt bei der e-Card Serviceline unter 050 124 33 11 melden. Die gestohlene Karte wird daraufhin automatisch gesperrt und eine neue ausgestellt und postalisch zugeschickt.
- Medizinische Behandlungen sind bis zur Zustellung der neuen e-Card auch ohne möglich. Schildern Sie kurz den Sachverhalt und nennen Sie Ihren Krankenversicherungsträger und Ihre Versicherungsnummer. Ist die neue e-Card schließlich bei Ihnen eingelangt, müssen Sie damit nochmals zum jeweiligen Gesundheitsträger, damit die erfolgten Leistungen ordnungsgemäß nachgetragen werden können.
- Mitgliedskarten oder auch Zeitkarten für Öffis oder Museen können meist gegen ein geringes Entgelt ersetzt werden.

Sie wollen sich für den Fall der Fälle finanziell absichern?
Manche Versicherungen bieten diese Möglichkeit zum Beispiel über ein Zusatzpaket zur Haushaltsversicherung. In diesem Fall wird bei Vorliegen der Bestätigung einer polizeilichen Diebstahlsanzeige der entstandene Schaden bis zur Höhe des in der Polizze festgesetzten Betrages ersetzt. Das macht den Vorfall zwar nicht angenehmer und reduziert auch nicht den organisatorischen Aufwand, garantiert aber zumindest einen teilweisen Kostenersatz.

