Digitaler Nachlass und der letzte Wille

Digitaler Nachlass und der letzte Wille
So gut wie jeder hat ihn, aber kaum jemand kümmert sich zu Lebzeiten darum: Ein digitaler Nachlass besteht aus Zugängen zu E-Mail-Konten, E-Banking, Profilen auf sozialen Netzwerken und allen anderen Daten, die man so auf Computer, Tablet oder Handy gespeichert hat.
Personen, die zu Lebzeiten online aktiv waren, hinterlassen jede Menge digitaler Spuren, die mit ihrem Tod nicht einfach verschwinden. Für die Erb:innen kann das zu bürokratischen Herausforderungen und zusätzlicher emotionaler Belastung führen. Denn nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren durch Notar:innen eingeleitet, um das Vermögen und die Erbberechtigten festzustellen.
Treten diese ihr Erbe an, so geht auch der digitale Nachlass der Verstorbenen auf sie über. Falls keine Vorsorge hierfür getroffen wurde, müssen sie die Online-Aktivitäten der verstorbenen Person rekonstruieren, um gegebenenfalls Verträge und Mitgliedschaften kündigen zu können.
Mit einer Passwortliste vorsorgen
Vorsorge zu Lebzeiten erleichtert nicht nur das Dasein der eigenen Erbberechtigten. Sie unterstützt einen zu Lebzeiten auch dabei, die eigenen Online-Aktivitäten besser im Griff zu haben und bei all den Accounts und Online-Mitgliedschaften, die man heute so sammelt, nicht den Überblick zu verlieren. Denn die wichtigste Vorsorgemaßnahme ist die Erstellung einer Account- bzw. Passwortliste. Das heißt, dass Passwort, die verwendete E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Nutzernamen oder Kundennummer notiert werden. Und das für jeden Account bzw. jedes Portal, auf dem man sich persönlich registriert hat.
Häufig wird einem erst bewusst, bei wie vielen verschiedenen Diensten man sich persönlich registriert hat, wenn man versucht, diese zu erfassen. Dass Onlinebanking, die digitale Signatur oder auch Finanzonline ganz oben auf der Liste stehen, ist klar, dass auch Mailadressen oder Social Media Accounts, wie etwa Facebook oder WhatsApp angeführt werden sollten, ist einem vielleicht auch noch bewusst, aber was war da sonst noch so alles …?
Um eine vollständige Übersicht zu erhalten, kann ein Blick ins E-Mail-Postfach und in den Browserverlauf helfen.
Nachdem mehrere Parteien Recht auf Einsicht ins Testament haben, sollte man die Passwortliste separat vom Testament speichern. Am besten auf einem USB-Stick. Oder man druckt sie aus und bewahrt die Druckvariante an einem sicheren, nur den Erb:innen zugänglichen Ort auf.
Halten Sie in der Passwortliste am besten auch gleich fest, welche konkreten Wünsche Sie für die verschiedenen Netzwerke bzw. Accounts haben. Manche Dienste bieten die Möglichkeit, das direkt in den Nutzereinstellungen festzuhalten, bei einigen kann man auch einen eigenen Nachlasskontakt festlegen.
Und wenn nicht vorgesorgt wurde?
Schätzungen zufolge gibt es mittlerweile weltweit Milliarden verlassener Accounts im Netz, die darauf warten, geschlossen bzw. aufgelöst zu werden. Wenn Sie sich als Hinterbliebene auf die Online-Spurensuche begeben müssen, sind Sie also wahrlich nicht allein mit dieser Aufgabe.
Ein sinnvoller Ausgangspunkt, um Online-Aktivitäten nachzuvollziehen, ist das E-Mail-Postfach der verstorbenen Person. Nicht nur bekommt man durch personalisierte Mails einen ersten Überblick über bestehende Registrierungen bzw. aktive Accounts, oft hat man über erhaltene Mails auch gleich direkt die Möglichkeit, Passwörter zurückzusetzen und Accounts zu löschen.
Hat man keinen Zugriff auf den Mail-Account der verstorbenen Person bzw. deren Passwörter, so kann man z.B. Dokumente an den Kundenservice der verschiedenen Plattformen bzw. Serviceanbieter schicken, um Löschungen jener Accounts zu beantragen, von denen man weiß.
Oft gibt es standardisierte Verfahren mit vorgefertigten Antragsformularen, die den bürokratischen Aufwand deutlich minimieren. Meist braucht man für solche Löschungen die Sterbeurkunde, einen Personalausweis der beantragenden sowie der verstorbenen Person und das Testament beziehungsweise die Einantwortungsurkunde (offizieller Nachweis der Rechtsnachfolge).

Unterstützung und Infos
Neben Bestattungsunternehmen, die beratend zur Seite stehen können, findet man im Internet auch Hilfe in Form von Infomaterialien und Anleitungen.
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