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Anspruch auf Witwenpension?

Anspruch auf Witwenpension?

Unser Leben wird aktuell jedes Monat teurer. Die Lebenshaltungskosten steigen stetig, die Einkommen nicht bzw. bei weitem nicht im selben Ausmaß. Für viele Paare wäre das tägliche Überleben mit nur einem Einkommen bzw. einer Pension nicht mehr zu finanzieren.
Stirbt der geliebte Partner, so kommt in diesen Fällen zum unglaublich großen persönlichen Verlust noch der existenz- bedrohliche Verlust eines Einkommens dazu. Die Witwen- bzw. Witwerpension (im weiteren Text vereinfachend „Witwenpension“ genannt), soll diesen finanziellen Verlust ausgleichen helfen.

Voraussetzung: aufrechte Partnerschaft

Um Anspruch auf Witwenpension zu haben, muss eine aufrechte Partnerschaft bestanden haben. Eingetragene Partnerschaften sind Ehen gleichgestellt, bei nicht eingetragenen Lebensgemeinschaften besteht kein Anspruch.

Achtung: Wartezeit

Die Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit ist die für einen Pensionsanspruch erforderliche Mindestanzahl an Beitrags- bzw. Versicherungsmonaten.
Hat der/die Verstorbene bereits selbst eine Pension bezogen, gilt die Wartezeit als erfüllt. Das ist auch der Fall, wenn der/die Verstorbene zwar noch nicht in Pension war, aber mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung bzw. der freiwilligen Versicherung oder 300 Versicherungsmonate angesammelt hatte. Stirbt jemand vor seinem 50. Geburtstag, so muss er in den letzten zehn Jahren mindestens 60 Versicherungsmonate angesammelt haben. Ab einem Sterbedatum nach dem 65. Geburtstag müssen innerhalb der letzten 30 Jahre 180 Versicherungsmonate angefallen sein.
Stirbt jemand nach dem 50. aber vor dem 65. Geburtstag, so gilt eine Übergangsregelung: für jedes weitere Monat ist ein weiteres Versicherungsmonat erforderlich, allerdings wird der Zeitraum, in dem dieses Versicherungsmonat gesammelt werden musste, nicht nur um ein Monat nach vorne, sondern auch nach hinten verlängert.

Sicherung des Anspruchs

Witwenrente wird nicht automatisch gewährt: die Anspruchsberechtigten müssen einen Antrag stellen. Wurde bereits eine Pension bezogen, muss der Antrag beim Pensionsversicherungsträger gestellt werden, ansonsten dort, wo der Verstorbene in den vergangenen 15 Jahren versichert war.
Grundsätzlich reicht ein formloses Schreiben, Formulare und Dokumente können nachgereicht werden. Dem Formular sind Nachweise über Einkünfte des Verstorbenen und des Hinterbliebenen sowie Sterbeurkunde, Heirats- oder Partnerschaftsurkunde und die Staatsbürgerschaftsnachweise beizulegen.

Einschränkungen?

Auf die Dauer von 30 Monaten ist der Anspruch auf Witwenpension beschränkt,

  • wenn der/die Hinterbliebene zum Todeszeitpunkt des Partners noch keine 35 Jahre alt gewesen ist. (Ausnahmefall: mindestens 10 Jahre Ehedauer)
  • wenn der/die Verstorbene bei der Eheschließung bereits Pensionist oder älter als 65 Jahre (Männer) bzw. 60 Jahre (Frauen) war.

Wurde ein Kind in der Ehe geboren bzw. ist die Witwe zum Todeszeitpunkt schwanger, so gelten diese Beschränkungen nicht. Falls der/die Verstorbene bereits Pension bezogen hat, gelten abhängig vom Altersunterschied der Partner folgende Vorgaben zur Erreichung eines unbefristeten Pensionsanspruchs:

AltersunterschiedMindestdauer Ehe
bis zu 20 Jahre3 Jahre
20 bis 25 Jahre5 Jahre
Mehr als 25 Jahre10 Jahre

War der/die Verstorbene bereits älter als 65 Jahre (Mann) bzw. 60 Jahre (Frau) und hat noch keine Pension bezogen, so besteht bereits nach 2 Jahren Ehe oder eingetragener Partnerschaft unbefristeter Pensionsanspruch, falls der/die Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes des Partners das 35. Lebensjahr bereits vollendet hatte.

Bei einer neuen Verehelichung oder Verpartnerung wird der unbefristete Pensionsanspruch mittels einer einmaligen Abfertigung in Höhe der 35-fachen Witwenpension abgegolten.

Höhe und Auszahlung

Die Höhe der Witwenpension wird aus dem Verhältnis der Einkommen beider Partner berechnet. Berechnungsgrundlage sind die Bruttoeinkommen der letzten zwei Jahre. Maximal kann sie 60 % der Pension der/des Verstorbenen betragen. Ausgezahlt wird die Pension jeweils am 1. des Folgemonats.

Bei Unklarheiten nach einem Todesfall sollte man direkt mit der Pensionsversicherung Kontakt aufnehmen unter www.pv.at oder telefonisch unter 050 303.

Weitere Infos finden Sie auf:
www.arbeiterkammer.at
www.oesterreich.gv.at

Geschichte der Partnervermittlung

Geschichte der Partnervermittlung

Immer mehr Paare lernen sich über Partneragenturen oder eine der zahlreichen Datingplattformen und -apps kennen, die wie Schwammerl aus dem Boden schießen.Auch viele der österreichweit rund 500.000 alleinstehenden Seniorinnen und Senioren nutzen professionelle Unterstützung, um rasch und unkompliziert neue Kontakte knüpfen zu können.
Während Angebot und Nachfrage boomen, gibt es nur wenig Paare, die offen dazu stehen, die Hilfe Dritter in Anspruch genommen zu haben, um sich zu finden.

Dieses Stigma ist so alt wie die professionelle Partnervermittlung selbst und hat seinen Ursprung wohl in deren nicht wirklich unrühmlicher Geschichte …

Gewiefte Kupplerinnen in der Antike

Bereits der antike römische Dichter Ovid beschrieb in seinem Werk „Ars Amatoria“, deutsch: „Die Liebeskunst“, die Tätigkeit einer Kupplerin. In seinen Versen gab er anschaulich wieder, wie eine Kupplerin ein junges, hübsches, aber armes Mädchen in die wichtigsten Grundregeln der Partnersuche einweiht.

Was heißt denn keusch? Daß man der List Des Versuchers noch nicht begegnet ist. […]
Die Schönheit ist dir wohl eine Last? Gebrauche sie doch, da du sie hast! […]

Sei giftiger Honig, einschmeichelnder Trug Und denke, betrügest doch nie genug. Raubt einem die Eifersucht den Verstand, So presse Geschenke ihm aus der Hand! Bald leih dir auf ewig Gelder bar,
Bald führe zum Kaufen ihn in den Bazar! Ja, das ist ein bewährtes Ding,
Nur mußt du es befolgen flink […].

www.kirke.hu-berlin.de/ovid/amores/kupplerin.html

Generell war die Kupplerin beliebtes literarisches Motiv der Zeit. Schenkt man den großen Dichtern Glauben, so waren die Kupplerinnen der griechisch-römischen Antike ältere, derbe, aber auch ausgesprochen redegewandte Frauen, die junge Mädchen und auch verwitwete Frauen zu überreden versuchten, „Unzucht“ zu treiben. Im Gegenzug wurde ihnen dafür vor allem finanzieller Gewinn in Aussicht gestellt. Man könnte die Kupplerinnen der damaligen Zeit also durchaus als Zuhälterinnen bezeichnen.

Aufgeklärte Heiratsagenturen

Erst im 19. Jahrhundert, dem Zeitalter der Aufklärung, erhielt der Begriff der Kuppelei eine neue Bedeutung. Die neue Sicht auf den Menschen und dessen individuelle Freiheiten veränderte nach und nach auch die Sicht auf Partnerschaften und deren Zustandekommen.
Nun wurden sogar eigene Agenturen gegründet, um bürgerlichen Heiratswilligen eine „gute Partie“ zu vermitteln. Mit ihrem zunehmenden kommerziellen Erfolg wuchs allerdings auch die Kritik an den modernen Kupplern. Wohl in vielen Fällen nicht zu Unrecht warf man ihnen vor, mit dem Aufschwung der bürgerlichen Klasse Geld zu machen, und zwar vor allem auf Kosten der Frauen. Frauen würden zur Ware degradiert. Es gehe nicht vorrangig darum, einen passenden Partner zu finden, sondern möglichst viel ihrer Mitgift zu kassieren.

Diese Kritik spiegelt sich auch in zahlreichen Karikaturen und Spottliedern wider, in denen die ausgefuchsten Kuppler und Kupplerinnen einerseits und die blauäugigen Heiratswilligen andererseits beliebte Motive waren.
Der schlechte Ruf der Agenturen änderte allerdings nichts am guten Geschäft, das mit der Suche nach der Liebe zu machen war. Er bewirkte nur, dass dieses Geschäft nicht im Licht der Öffentlichkeit, sondern hinter verschlossenen Türen ausgeübt wurde.

Diskretion war eine der wichtigsten Tugenden, über die eine Vermittlungsagentur verfügen musste. So war es auch üblich, alle Unterlagen nach erfolgreicher Vermittlung zu vernichten. Das hat zur Folge, dass es zwar eine lange, sehr erfolgreiche Geschichte der Heiratsagenturen gibt, aber kaum Zeugnisse von den zahlreichen Menschen, die deren Leistung in Anspruch genommen haben.

Eines der wenigen erhaltenen Register einer Heiratsagentur aus den Jahren 1842 bis 1847 gibt einen Einblick in die tägliche Arbeit einer Heiratsagentur. Es lässt darauf schließen, warum die Diskretion durchaus auch im Sinne der Betreiber gewesen sein dürfte.
Bei den Stammdatenblättern der Männer fällt auf, dass jedes mit einer anderen Handschrift ausgefüllt wurde. Das heißt, die Männer haben ihre Daten selbst eingetragen.
Ganz anders die Stammdatenblätter der Frauen: Auf diesen fehlen Informationen, wie etwa Adresse oder Name, dafür ist allerdings auf jedem Blatt der Name jener Person angeführt, die den Namen der Frau an die Agentur verkauft hatte: Amme, Hausmädchen, Notar, Nachbar usw. Man kann davon ausgehen, dass mehr als die Hälfte der angeführten Frauen nicht einmal gewusst hat, dass zu ihr ein Stammdatenblatt existierte.

Jahrhundert – die Technik macht’s möglich!

Nach dem 2. Weltkrieg brach noch einmal ein regelrechter Boom in Sachen Partneragenturen aus. Anders als ihre Vorgänger legten die Agenturen nun deutlich mehr Wert auf die Qualität und Seriosität. Die Fragebögen wurden immer genauer, und man versuchte, durch Einsatz von Psychologie, Grafologie oder auch Astrologie für jeden Topf den passenden Deckel zu finden.
Den größten Einschnitt in der Entwicklung der Partnervermittlung brachte der Siegeszug der IT in den 1960ern. Die neue Elektronik wurde nun erfolgreich eingesetzt, um die optimal zueinander passenden Singles zusammenzubringen.
1995 startete die erste Partnerbörse im Internet – der Vorreiter von Tinder & Co.

Macht Gelegenheit Liebe?

Nun, das mag in einigen Fällen zutreffen, es erhöht allerdings die Erfolgschancen doch beträchtlich, wenn man nicht alles dem Zufall überlässt.
Sich gezielt auf die Suche nach einer neuen Liebe zu machen und dabei auch professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist keine Schande, sondern etwas, das Singles schon seit vielen Jahrhunderten erfolgreich praktizieren …

Achtung, Falle!
Auf kostenfreien Plattformen ohne Seriositätskontrolle sind auch zahlreiche Betrüger unterwegs. Mit gefälschten Profilen, sogenannten „Romance Scamming“, werden potenzielle Opfer angelockt. Anschließend wird Verliebtheit vorgegaukelt, um finanzielle Zuwendungen zu erhalten.

Willkommen im aktiven Ruhestand

Willkommen im aktiven Ruhestand

Für viele ist der Ruhestand ein lang ersehntes Ziel, auf das sie ihr ganzes Leben hin gearbeitet haben. Endlich haben sie mehr Freizeit, um all die Dinge zu tun, die sie lieben. Doch wenn der Tag der Pensionierung endlich da ist, kann er oft überraschend und sogar beängstigend sein. Der plötzliche Übergang von einem vollen Arbeitsleben zur Freizeitgestaltung kann einen echten ‚Pensionsschock‘ auslösen.

Das liegt einerseits an der plötzlich nicht mehr vorgegebenen Tages- bzw. Wochenstruktur. Viele haben das erste Mal in ihrem Leben die Möglichkeit, ihren ganz persönlichen Rhythmus zu finden und ihm auch zu folgen. Erstmals kann man sich in der Tagesgestaltung voll und ganz auf die eigenen Wünsche konzentrieren. Hat man sich allerdings über Jahrzehnte in vorgegebenen Strukturen bewegt und darin agiert und funktioniert, so kann diese Besinnung auf die eigenen Wünsche und Bedürfnisse ganz schön kniffelig sein.

Mit Ende des Erwerbslebens fallen außerdem nicht nur jede Menge Verpflichtungen und Herausforderungen weg, sondern auch Anerkennung und Wertschätzung. Viele fühlen sich plötzlich unnütz, sehen sich nicht mehr als wertvolles Mitglied der Gesellschaft, sondern auf deren Abstellgleis.
Verstärkt wird dieses Gefühl häufig noch durch den plötzlichen Wegfall der täglichen Sozialkontakte am Arbeitsplatz.

Aber hier ist die gute Nachricht: Der Ruhestand kann eine der aufregendsten Phasen des Lebens sein, wenn man die Gelegenheit nutzt, sich aktiv zu engagieren.

Bereicherung durch ehrenamtliche Arbeit

Schon Winston Churchill, ehemaliger Premierminister von Großbritannien, hat es gewusst: „Wir bestreiten unseren Lebensunterhalt mit dem, was wir bekommen, aber wir leben von dem, was wir geben.“

Wer all die Lebens- und Berufserfahrung, die er gesammelt hat, für andere einsetzen möchte, sollte ernsthaft überlegen, sich ehrenamtlich zu engagieren; entweder informell in der Nachbarschaftshilfe oder im Rahmen eines Vereins bzw. einer gemeinnützigen Hilfsinstitution wie der Caritas. Ausschlaggebend sollte sein, dass man einen Aufgabenbereich wählt, der einem besonders am Herzen liegt und Spaß macht.

Mit ehrenamtlicher Hilfe ist allen geholfen: sowohl denjenigen, die konkrete Unterstützung benötigen, als auch den Helferinnen und Helfern, die im Zuge ihrer Tätigkeit immer wieder aufs Neue erleben, dass sie alles andere als unnütz für die Gesellschaft sind. Dass sie mit all den Erfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die sie mitbringen, nach wie vor einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft leisten.

Die Entscheidung für die Freiwilligenarbeit bringt außerdem die Möglichkeit, sich neu auszuprobieren und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig hat man aber jederzeit die Möglichkeit, das Ausmaß seines Engagements selbst zu bestimmen und so etwaiger Überforderung entgegenzuwirken.

Man steht mitten im Leben, arbeitet aktiv an der Verbesserung der Lebenssituation anderer, die Unterstützung benötigen, knüpft neue soziale Kontakte und erhält dabei Anerkennung und Wertschätzung. Das erfüllt, hält aktiv und wirkt sich laut aktuellen Studien auch positiv auf die körperliche und geistige Gesundheit aus.

Auf folgenden Seiten finden Sie weitere Infos und Angebote zur Freiwilligenarbeit:
https://wien.volunteerlife.eu/home/freiwillig
www.freiwilligenboerse-noe.at
www.freiwillig-engagiert.at

Phishing 2.0

Phishing 2.0

Achtung! Die digitalen Betrüger sind „seriös“ geworden.

„Ihre offene Forderung mit der Nummer 23874 wurde trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen. Daher wird der Gerichtsvollzieher am 27.10.2023 vorsorglich Ihren Hausrat pfänden. Sie können das Pfändungsverfahren vermeiden, indem Sie den vollen Betrag sofort über diesen Zahlungslink bezahlen …!“ Absender: Finanzamt?
Mails und SMS dieser Art gehören mittlerweile zu in Österreich gängigen „Phishing“-Fällen.

„Phishing“ bedeutet, Nutzer durch Tricks dazu zu bringen, persönliche Daten wie Online-Banking-Passwörter preiszugeben. Dies geschieht oft durch betrügerische E-Mails oder Nachrichten, die zum Anklicken von Links oder Öffnen von Dateianhängen auffordern.

Die Cyberkriminellen werden immer gewiefter, sie haben gelernt, zu täuschen und zu tarnen. Oft verwenden sie Namen großer Unternehmen, täuschend echte Logos von Onlineanbietern, Banken, Kreditkartenfirmen oder Behörden sowie Absenderadressen, die offiziellen Mailadressen ähneln. Erschwerend kommt hinzu, dass bei den Zielpersonen Stress und dringender Handlungsdruck erzeugt wird, indem etwa die Sperre eines Accounts oder eine kostspielige Fristversäumnis angedroht wird.

Tipps gegen Phishing

In den Anfangszeiten von Online-Betrug waren Grammatik- und Rechtschreibfehler typische Warnsignale. Heute wird es immer schwieriger, die Echtheit von Nachrichten einzuschätzen. Umso wichtiger ist es, sich immer vor Augen zu halten, dass seriöse Banken, Kreditkarteninstitute oder Behörden nicht per Mail dazu auffordern, persönliche Daten bekannt zu geben.

  • Sie sind nicht sicher, ob eine Nachricht echt ist? Klicken Sie auf keine Links und öffnen Sie keine Anhänge, auch nicht, um nähere Informationen zu erhalten. Antworten Sie außerdem nie direkt auf verdächtige Nachrichten, sondern verschieben Sie diese in Ihren Spam-Ordner. Kontaktieren Sie anschließend direkt Ihren eigentlichen Anbieter bzw. eine offizielle Servicestelle!
  • Übermitteln Sie niemals vertrauliche Daten (Login-Daten etc.) per E-Mail, über Links, die Ihnen mitgeschickt werden, oder wenn angebliche Servicemitarbeiter Sie am Handy oder Festnetzanschluss anrufen.
  • Nützen Sie wenn möglich die Zwei-Wege-Authentifizierung, damit Betrüger selbst bei Passwortraub keinen Zugriff auf Ihren Account haben.
  • Installieren Sie Anti-Viren-Programme und Firewall auf Ihrem PC und Ihren Mobilgeräten und aktualisieren Sie diese laufend.

Wohlverdient dazuverdient?

Wohlverdient dazuverdient?

Wie kann man zusätzlich Geld verdienen, ohne die Pension zu schmälern?

Viele Pensionistinnen und Pensionisten fühlen sich noch fit genug, um ihr Know-how und ihre Kompetenzen auch nach Pensionseintritt weiterhin konstruktiv einzubringen. Andere suchen nach einem passenden Nebenjob, um die Pension aufzubessern. Doch was bedeutet das Weiterarbeiten für den Pensionsanspruch? Worauf muss man achten, um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen?

Alterspension & Nebenjob

Nach dem Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters von derzeit 60 Jahren bei Frauen und 65 Jahren bei Männern gibt es keine Zuverdienstgrenzen mehr. Wer eine Alterspension bezieht, kann unbegrenzt dazuverdienen, ohne damit die ihm zustehende Alterspension zu schmälern.

Ganz im Gegenteil kann der Zuverdienst sogar zu einer Pensionserhöhung führen. Dies ist der Fall, wenn das Gehalt, das man bezieht, über der Geringfügigkeitsgrenze von aktuell 500,91 Euro liegt. Ab dieser Entgelthöhe besteht eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung, die im Falle einer Alterspension die bestehenden Pensionsansprüche erhöht. Der sogenannte Höherversicherungsbetrag wird erstmals im Kalenderjahr nach Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit bei der Pensionsberechnung berücksichtigt.

Zuverdienst bei „Hacklerregelung“ und Korridorpension

Bei vorzeitiger Alterspension dank der Langzeitversicherungsregelung, die nach entsprechenden Arbeitsjahren den Pensionsbezug vor 65 Jahren bei Männern bzw. vor 60 Jahren bei Frauen ermöglicht, bzw. bei einer Korridorpension darf man nur geringfügig dazuverdienen.

Wer über die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro kommt, verliert die Pension für den gesamten Zeitraum der nicht geringfügigen Beschäftigung. Die in diesem Fall neu erworbenen Versicherungsmonate erhöhen den Pensionsanspruch bei Neuberechnung der Pension.

Geringfügig Beschäftigte haben ebenso wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Anspruch auf zwei Sonderzahlungen. Diese wirken sich nicht auf die Berechnungsbasis
für die geringfügige Beschäftigung aus. Das heißt, man darf 14 Mal im Jahr 500,91 Euro verdienen.

Wichtig ist allerdings, dass die Sonderzahlungen auch als solche
am Gehaltszettel ausgewiesen werden.

Zuverdienst bei Pension aus gesundheitlichen Gründen

Das ärztliche Gutachten bei Führerscheinerwerb gibt Auskunft darüber, ob bzw. in welchen Abständen eine regelmäßige amtsärztliche Nachuntersuchung erforderlich ist. Kann bei der amtsärztlichen Untersuchung keine Entscheidung getroffen werden, wird eine Beobachtungsfahrt durchgeführt: eine 30 bis 45 Minuten dauernde Fahrt im Beisein eines Amtsarztes und eines technischen Sachverständigen. Beobachtet werden dabei die Beherrschung des Fahrzeugs, das verkehrsangepasste, mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer umsichtige Fahren sowie die Kompensation gesundheitlicher Mängel.

Nach Antritt einer Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension muss die Erwerbstätigkeit erst einmal aufgegeben werden. Anschließend darf geringfügig dazuverdient werden, ohne den Pensionsanspruch zu verlieren. Liegt das Gehalt allerdings über der Geringfügigkeitsgrenze und übersteigt das monatliche Brutto-Gesamteinkommen aus Pension und Erwerbstätigkeit den Betrag von 1.357,72 Euro, so wird der die Grenze überschreitende Pensionsleistungsanteil stufenweise gekürzt: bei einem monatlichen Gesamteinkommen von 1.357,73 bis 2.036,66 Euro um 30 %, bei 2.036,67 Euro bis 2.715,43 Euro um 40 % und ab 2.715,44 Euro um 50 %.

Nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters muss die Pension in eine Alterspension umgewandelt werden. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Zuverdienstgrenze.

Achtung:
Zusätzliches Einkommen zur Pension kann dazu führen, dass Sie Einkommensteuer abführen müssen! Informieren Sie sich im Vorfeld bei der Arbeiterkammer oder in einer Steuerberatungskanzlei, worauf Sie achten müssen, um im Nachhinein keine böse Überraschung zu erleben.

Autofahren mit Behinderung

Autofahren mit Behinderung

Was tun, wenn körperliche Beeinträchtigungen die individuelle Mobilität einschränken?

Mobilität ermöglicht nicht nur die selbständige Bewältigung des Alltages, sondern auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der Führerschein ist für viele Menschen mit unfall-, erkrankungs- oder altersbedingten körperlichen Einschränkungen ein wichtiger Schlüssel zum Erhalt der persönlichen Mobilität und Unabhängigkeit.

Welche Auflagen und Vorschriften gibt es?

Eine ärztliche Untersuchung ist im Regelfall Grundvoraussetzung zum Beibehalt bzw. Erwerb des Führerscheins. Ergebnis dieser Untersuchung kann z.B. sein, dass jemand nur unter Einhaltung bestimmter Vorgaben zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet ist, etwa nur bei Benutzung von Körperersatzstücken oder Behelfen, wie Brillen, Sitzpolstern etc. Auch regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen können eine Auflage sein. Untersuchungsergebnis kann auch sein, dass nur Fahrzeuge mit bestimmten, klar definierten Merkmalen verwendet werden dürfen. In diesem Fall spricht man von einer bedingten Eignung.

Ist jemand laut ärztlichem Gutachten nur zum Lenken eines bestimmten Kraftfahrzeugs geeignet, so lautet die Bezeichnung „beschränkt geeignet“. In diesem Fall kann nur dieses Fahrzeug gefahren werden. Daher werden das amtliche Kennzeichen und die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs auch in den Führerschein eingetragen.

Welches Auto passt?

Die Wahl des richtigen Kraftfahrzeugs ist von persönlichen Bedürfnissen (Sitzhöhe, Anzahl und Größe der Türen etc.) sowie von den behördlich vorgeschriebenen, der Art der Körperbehinderung angemessenen Vorgaben abhängig.

Einige Hersteller bieten bereits werkseitig Modelle mit gewissen Adaptierungen an. Je nach Art und Grad der Behinderung können allerdings auch bei diesen Umbauten oder Ergänzungen notwendig sein. So kann beispielsweise der Widerstand einer herkömmlichen Servolenkung für manche Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung unüberwindbar sein.

Fahrzeuge, die durch nachträglich angebrachte Ein- und Vorrichtungen geeignet sind, die Körperbehinderung der lenkenden Person auszugleichen, werden offiziell als Ausgleichskraftfahrzeuge bezeichnet. Alle Umbauten müssen der zuständigen Behörde gemeldet und von dieser genehmigt werden. Die eingebauten Zusatzeinrichtungen werden außerdem im Zulassungsschein vermerkt.

Für den Neukauf bzw. die Adaptierung eines Fahrzeugs besteht unter gewissen Voraussetzungen
die Möglichkeit, beim Sozialministerium einen Zuschuss zu beantragen.
Nähere Informationen gibt es auf www.sozialministeriumservice.at.

Muss der Führerschein regelmäßig erneuert werden?

Das ärztliche Gutachten bei Führerscheinerwerb gibt Auskunft darüber, ob bzw. in welchen Abständen eine regelmäßige amtsärztliche Nachuntersuchung erforderlich ist. Kann bei der amtsärztlichen Untersuchung keine Entscheidung getroffen werden, wird eine Beobachtungsfahrt durchgeführt: eine 30 bis 45 Minuten dauernde Fahrt im Beisein eines Amtsarztes und eines technischen Sachverständigen. Beobachtet werden dabei die Beherrschung des Fahrzeugs, das verkehrsangepasste, mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer umsichtige Fahren sowie die Kompensation gesundheitlicher Mängel.

Erleichterungen im Straßenverkehr & finanzielle Unterstützung

Können Menschen ihre dauerhaften Einschränkungen mit einem Ausweisdokument, etwa einem Behindertenpass, nachweisen, so können unter bestimmten Voraussetzungen auch verschiedene Vorteile in Anspruch genommen werden. Zu

  • Parkausweis für Begünstigungen beim Halten und Parken
  • Behindertenparkplatz
  • Zuschuss oder zinsloses Darlehen für Anschaffung und Umbau eines Kraftfahrzeugs
  • Befreiung von motorbezogener Versicherungssteuer bzw. Kraftfahrzeugsteuer
  • Steuerfreibetrag
  • Kostenlose digitale Autobahnvignette
  • Befreiung von Parkgebühren
  • Ermäßigung bei Mautgebühren
  • Zuschuss oder Übernahme der
  • Gesamtkosten der Führerscheinausbildung

Nähere Infos auf: www.oesterreich.gv.at

Barrierefreies Wohnen

Barrierefreies Wohnen

Was nützt die schönste Wohnung oder das tollste Haus, wenn man sich nicht mehr ungehindert darin bewegen kann?

Bei Barrierefreiheit denken die meisten Menschen zuerst einmal nur an Rollstuhlfahrer. Tatsächlich steht der Begriff aber generell für die persönliche, von den individuellen Voraussetzungen abhängige Bewegungsfreiheit und eine Anpassung des Lebensraums an die eigenen Bedürfnisse. Diese senkt nicht nur drastisch das Unfallrisiko, sondern bringt auch ein Riesenplus an Lebensqualität.

Sicherheit braucht Platz

Ein wesentliches Kriterium für Barrierefreiheit ist das Zur-Verfügung-Stehen von ausreichend Platz. So sollten Türen eine Durchgangsbreite von mindestens 80 cm aufweisen, in zentralen Bereichen sollte eine Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m² verfügbar sein. Dieses Mindestausmaß an Bewegungsspielraum gewährleistet, dass man sich ungehindert von Raum zu Raum bewegen und auch wieder umdrehen kann.

Nach der Decke strecken?

Häufig wird bei Wohnräumen die dritte Dimension vergessen: die Höhe. Damit Bedienelemente für jeden zugänglich sind, sollten sie in einer Höhe von 80 bis maximal 110 cm platziert sein. Kästen bis unter die Zimmerdecke sind zwar ein wahres Platzwunder, sie zu füllen, macht aber nur Sinn, wenn auf den darin enthaltenen Inhalt auch jederzeit problemlos zugegriffen werden kann. Bei leichtem Packgut helfen Greifarme, deutlich praktikabler, aber auch teurer sind Garderoben- oder Schranklifte.

Zeit zum Kochen?

Zahlreiche technische Hilfsmittel, wie elektrische Liftsysteme oder höhenverstellbare, unterfahrbare Arbeitsplatten, ermöglichen Rollstuhlfahrern ergonomisches Arbeiten in der Küche.
Aber was kann man tun, wenn man erste Unsicherheiten beim Gehen bzw. Stehen bemerkt bzw. es an finanziellen Möglichkeiten fehlt, um teure Umbauten durchzuführen?

  • Ein einfacher Handlauf an der Arbeitsfläche erleichtert die Fortbewegung in der Küche.
  • Einhebelmischer, die seitlich oder an der Front der Arbeitsplatte angebracht sind, vereinfachen das Betätigen der Spüle.
  • Häufig gebrauchte Geräte, Utensilien und Geschirrteile sollten so verstaut werden, dass man sie gut erreichen kann.
  • Fällt längeres Stehen schwer, so kann mit Hilfe eines stabilen Sessels und eines beweglichen, aber stabilen Beistelltischs ein komfortabler Arbeitsplatz geschaffen werden.
  • Herd und Mikrowelle sollten sich zur Minimierung des Verletzungsrisikos wenn irgend möglich an gut zugänglichen Stellen befinden.

Auf sicherem Terrain?

Ältere Menschen sind laut aktueller Haushaltsunfallstatistik besonders häufig von Sturzunfällen betroffen. Rutschfeste Treppen sollten daher bei der sicheren Gestaltung des Zuhauses oberste Priorität haben. Mit selbstklebenden Haftstreifen oder speziellen Beschichtungen kann die Gefahr einfach und kostengünstig minimiert werden.

Gut sitzende, Halt gebende Schuhe sind auch in den eigenen vier Wänden ein Muss!

Zusätzlich sollten die Böden regelmäßig auf Beschädigungen und Stolperfallen überprüft werden. Zu letzteren gehören etwa auch herumliegende Kabel, rutschende Matten oder Teppichkanten, in die eingefädelt werden kann.

Gute Sicht?

Auch die Beleuchtungssituation sollte man kritisch unter die Lupe nehmen. Kann Licht eingeschaltet werden, ohne erst durchs Finstere tappen zu müssen? Und geben die vorhandenen Beleuchtungskörper ausreichend Licht?
Dank smarter Leuchtmittel können heute auch dunkle Ecken und Gänge einfach erhellt werden. Eine herkömmliche Stehlampe mit einem smarten Leuchtkörper, den man mit Fernbedienung ein- und ausschalten kann, ist eine kostengünstige, praktikable Lösung für mehr Licht und Sicherheit. Ebenfalls einfach umsetzbar und kostengünstig ist die Anbringung von LED-Leuchten mit Bewegungs- und Lichtsensoren. Sie gehen bei Bewegung im Dunkeln automatisch an und erhellen den nächtlichen Toilettengang.

Nass & rutschig

Einer der gefährlichsten Räume in jedem Heim ist das Badezimmer. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: In Nassräumen wird es rutschig, zusätzlich dazu setzt die feucht-warme Luft nach einem Bad oder einer Dusche dem Kreislauf zu. Die meist beengten Verhältnisse in Badezimmern stellen ein zusätzliches Problem dar. Auch hier gibt es einige Maßnahmen, die man für mehr Sicherheit setzen kann. So sollte etwa der Zugang zur Dusche optimalerweise ebenerdig sein, auch Badewannen gibt es in Ausführungen mit tiefen Eingangstüren. Wer sich aus finanziellen oder anderen Gründen nicht von seiner Badewanne mit hohem Einstieg trennen kann, sollte diese zumindest mit Hilfsmitteln sicherer machen: von Treppen zum sicheren Ein- und Aussteigen über Hocker für die Wanne bis hin zu kleinen Badewannenliften gibt es verschiedene Angebote.
Was auf keinen Fall fehlen sollte, sind strategisch positionierte Haltegriffe. Bei diesen ist aber unbedingt auf ausreichende Stabilität zu achten: Varianten mit Saugnapf- oder Doppelklebebandbefestigung mögen zwar einfach zu montieren sein, sie bieten aber keinen adäquaten Schutz, sondern täuschen diesen fälschlicherweise nur vor.

Umbauen oder Umziehen?

Einige Maßnahmen für barrierefreies Wohnen lassen sich nachträglich relativ einfach und kostengünstig umsetzen, andere sind nur schwer bzw. sehr kostenintensiv verwirklichbar. Sind für die Erhaltung bzw. Schaffung eines sicheren Heims größere Umbauten notwendig, die aber nicht im erforderlichen Maß möglich sind, so sollten Betroffene ernsthaft einen Umzug in Erwägung ziehen. Auch wenn der Gedanke anfangs noch so schwerfällt. Denn was nützt das schönste Zuhause, wenn man sich darin nicht mehr frei, selbständig und sicher bewegen kann?

Beachten Sie:
Beengte Bereiche bergen ein höheres Sturzrisiko. Rutschsicherheit ist bei Treppen Minimalvoraussetzung. Besonders beim Badezimmer auf Barrierefreiheit achten – hier besteht hohes Verletzungsrisiko.

Die letzten Wege

Die letzten Wege

Der Tod eines geliebten Menschen bringt neben Schmerz und Trauer auch noch zahlreiche organisatorische Todos, um die sich zumindest ein Hinterbliebener kümmern muss.

1. Formalakt: Totenbeschau

Ist jemand verstorben, so muss zuerst eine Totenbeschau durchgeführt werden: ein Arzt muss vor Ort offiziell den Tod feststellen, die Todesursache und den ungefähren Todeszeitpunkt bestimmen und die Anzeige des Todes, die auch die Todesbescheinigung enthält, sowie den Leichenbegleitschein ausstellen. Bei unklarer Todesursache kann die Anzeige des Todes nicht ausgestellt werden; der Leichnam wird für eine Obduktion ins nächstgelegene gerichtsmedizinische Institut oder Krankenhaus überstellt.

Tritt der Todesfall zu Hause ein, so kann man den Hausarzt oder die Rettung rufen. Bis zur Durchführung der Totenbeschau darf der Tote nicht verändert werden, also auch nicht gewaschen oder umgezogen. Nach Beendigung der Totenbeschau und Ausstellung der Anzeige des Todes sollte umgehend ein Bestattungsunternehmen verständigt werden. Dieses kümmert sich um den Abtransport des Leichnams. Bei Todesfällen im Krankenhaus, Pflegeheim, Pensionistenheim oder Hospiz wird die Totenbeschau direkt vom Institut organisiert. In der Regel meldet die jeweilige Institution den Todesfall auch beim zuständigen Standesamt. Details zur Vorgehensweise sollte man aber jedenfalls nochmals persönlich abklären.

Verträge mit Pensionisten- und Pflegeheimen enden mit Todeseintritt automatisch. Erben werden bereits bezahlte Entgelte anteilig zurückerstattet. In den meisten Pflegeanstalten gibt es eine Frist, innerhalb der die Räumlichkeiten des Verstorbenen geräumt werden müssen. Diese sollte man proaktiv erfragen und auch etwaige zusätzlich anfallende Kosten abklären.

Tritt der Tod an einem öffentlichen Ort ein, so wird der Verstorbene zur Totenbeschau in die lokale Leichenhalle gebracht. Bei unklarer Todesursache erfolgt die Überstellung in die Gerichtsmedizin oder das nächste Krankenhaus. Die nächsten Angehörigen werden von der zuständigen Sicherheitsbehörde informiert.

2. Formalakt: Anzeige des Todesfalls beim Standesamt

Spätestens am Werktag nach dem Todesfall muss dieser beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Neben dem Formular „Anzeige des Todes“ inklusive der Todesbescheinigung werden dabei folgende persönliche Dokumente des Verstorbenen benötigt:

  • amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis),
  • Geburtsurkunde,
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit oder Heimatschein,
  • etwaige Heirats- bzw. Partnerschaftsurkunde,
  • bei Geschiedenen Scheidungsurkunde bzw. -urteil.

Das Standesamt nimmt die Eintragung ins Zentrale Personenstandsregister (ZPR) vor, und das Verlassenschaftsgericht, die zuständige Gebietskrankenkasse, das Führerscheinregister und das Arbeitsmarktservice werden automatisch über den Todesfall informiert. Die Anzeige eines Todesfalles ist gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde bzw. eines Registerauszugs Tod fallen Gebühren in Höhe von insgesamt 9,30 Euro an (Stand: Oktober 2023). Erst nach Übergabe der Sterbeurkunde ans Bestattungsunternehmen kann die Bestattung erfolgen.

Das Standesamt nimmt die Eintragung ins Zentrale Personenstandsregister (ZPR) vor, und das Verlassenschaftsgericht, die zuständige Gebietskrankenkasse, das Führerscheinregister und das Arbeitsmarktservice werden automatisch über den Todesfall informiert.
Die Anzeige eines Todesfalles ist gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde bzw. eines Registerauszugs Tod fallen Gebühren in Höhe von insgesamt 9,30 Euro an (Stand: Oktober 2023).
Erst nach Übergabe der Sterbeurkunde ans Bestattungsunternehmen kann die Bestattung erfolgen.

3. Formalakt: Information weiterer Stellen über den Todesfall

Mit einer Kopie der Sterbeurkunde bzw. dem Registerauszug Tod müssen je nach persönlicher Lebenssituation noch weitere Stellen über den Todesfall informiert werden, zum Beispiel das Grundbuch, die Kfz-Zulassungsbehörde, Vermieter bzw. Mieter oder der Arbeitgeber, falls der Verstorbene noch in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis stand.
Auch Verträge, wie Strom, Gas, Telefon, Versicherungen, GIS etc., müssen um- bzw. abgemeldet werden.

Die Bestattung

Manche Menschen schließen bereits zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag ab und vereinbaren alle Details zur Beisetzung. Ist das nicht der Fall, müssen die Hinterbliebenen alle diesbezüglichen Fragen mit dem Bestatter ihrer Wahl klären: von der Art der Bestattung über den Ablauf der Zeremonie bis hin zur Formulierung der Traueranzeige.
Das zur Verfügung stehende Budget sollte man dabei nie aus dem Auge verlieren. Denn Liebe und Wertschätzung lassen sich wie schon zu Lebzeiten auch nach dem Tod nicht in Geld messen. Das Lieblingslied, das noch einmal gespielt wird, oder persönliche Worte an bzw. über den Verstorbenen, die während der Trauerfeierlichkeit vorgelesen werden, ermöglichen einen liebevollen persönlichen Abschied ohne Zusatzkosten.

Die Verlassenschaft

Last but not least steht noch das Verlassenschaftsverfahren an. Der vom Gericht dafür bestellte Notar lädt die Hinterbliebenen, meist den Besteller des Begräbnisses, zur Todesfallaufnahme ein. Im Zuge dieses Termins, bei dem nicht alle erbberechtigten Personen anwesend sein müssen, werden die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse des Verstorbenen erhoben und weitere notwendige Maßnahmen zur Abwicklung der Verlassenschaft geklärt.

Vererblich sind alle Vermögenswerte, Versicherungsansprüche, Zugangsrechte (z.B. E-Mail-Konten, Social-Media-Accounts, …) und teilweise auch Miet- und Pachtrechte. Aber Achtung: Auch Schulden sind vererblich!

Gibt es keine Vermögenswerte, so ist das Verlassenschaftsverfahren bereits mit der Todesfallaufnahme beendet.
Übersteigt der Wert der Verlassenschaft die Verbindlichkeiten bzw. die Begräbniskosten nicht, so wird das Verlassenschaftsverfahren durch einen Gerichtsbeschluss beendet. In diesem Fall wird die Verlassenschaft meist der Person, die das Begräbnis bezahlt hat, überlassen.

Ist das Vermögen des Verstorbenen höher als die Verbindlichkeiten, so wird ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt. Der Notar holt in diesem Fall alle notwendigen Infos zum Verlassenschaftsvermögen ein und organisiert einen Termin mit allen gesetzlichen bzw. testamentarischen Erben. Bei diesem können die potenziellen Erben das Erbe ablehnen oder eine unbedingte bzw. bedingte Erbantrittserklärung abgeben.

Nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. In diesem ist festgehalten, wer in welchem Ausmaß erbt. Mit diesem Beschluss können letzte Behördenwege, wie z.B. Grundbuchseintragungen durchgeführt werden.

Verantwortungsvolle Tierhaltung von Exoten

Verantwortungsvolle Tierhaltung von Exoten

Bei Hunden gibt es ihn schon seit Juli 2019: den Sachkundenachweis für neue Halterinnen und Halter. Seit 1. Jänner 2023 müssen auch Personen, die Amphibien, Reptilien oder Papageienvögel in ihrem Wiener Zuhause halten möchten, einen Spezialkurs absolvieren: einen Kurs zum Sachkundenachweis in Sachen Exoten-Kunde, kurz: Exotenkurs.

Innerhalb von mindestens vier Stunden werden zukünftigen Haltern exotischer Wildtiere grundlegende Kenntnisse zur artgerechten, sicheren und gesetzeskonformen Pflege der Tiere vermittelt. Sie werden auf die artgerechte Haltung und anspruchsvolle Pflege dieser kaltschnäuzig wirkenden, aber sehr sensiblen Tiere vorbereitet. Denn Liebe zur Spezies allein reicht nicht aus fürs Tierglück.
Um eine Überforderung der Halter und unnötiges Tierleid zu verhindern, sind auch jede Menge Verantwortungsbewusstsein und fundiertes Wissen zu den speziellen Bedürfnissen der tierischen Exoten nötig. Die artgerechte Erfüllung dieser Bedürfnisse, zum Beispiel in Sachen Raumtemperatur, Lichtverhältnisse oder auch Fütterung, kann nicht nur mit einigem Aufwand, sondern auch mit hohen Kosten verbunden sein. Mangelnde Kenntnis dieser Bedürfnisse und daraus resultierende persönliche und finanzielle Überforderung sind häufig Grund dafür, dass die Tiere schlussendlich einfach ausgesetzt werden.

Die Kurse sollen potenzielle Tierhalter vor der impulsiven Anschaffung von Exoten bewahren. Noch vor Kauf eines Tieres werden sie mit allen nötigen Informationen ausgestattet, um noch einmal in Ruhe und unter Berücksichtigung aller Fakten zu hinterfragen, ob sie überhaupt in der Lage sind, ein solches Tier zuhause zu halten.

Weitere wichtige Fragen vor Kauf eines Tieres:

Wer kann sich im Fall meiner Abwesenheit um das Tier kümmern? (Achtung: Manche Tiere bekommen Lebendfutter.)
Welche Regelungen sollte ich bei einem Tier mit sehr hoher Lebenserwartung vorsorglich treffen?

Meldung exotischer Tiere

Die Meldung der Haltung von Wildtieren nach § 25 des Tierschutzgesetzes war bereits vor dem 1. Jänner 2023 gesetzlich vorgeschrieben, seit 1.9.2022 muss auch verpflichtend gemeldet werden, wenn die Tierhaltung beendet wird. Nach Neuanschaffung eines Exoten hat man zwei Wochen Zeit, um den Kauf der MA 60 (Veterinäramt und Tierschutz) zu melden. Die Meldung, für die keine Kosten anfallen, kann online erfolgen. Im Zuge der Meldung muss der Sachkundenachweis vorgelegt bzw. hochgeladen werden.

Wichtige Infos zu den Kursen

  • Es gibt Exotenkurse für Reptilien und Amphibien sowie Exotenkurse für Papageienvögel.
  • Für den Besuch eines Kurses fällt unabhängig vom Anbieter eine Gebühr von 40 Euro an.
  • Ein Kurs dauert mindestens vier Stunden und umfasst die Themenbereiche Herkunft, Haltung und Pflege der sensiblen Tierarten, sicherer Umgang und sichere Verwahrung sowie rechtliche Bestimmungen.
  • Die Kursanmeldung erfolgt über www.exoten-kunde.at, dort gibt es auch detaillierte Informationen zum Thema.

Sie halten schon länger ein exotisches Tier, haben das aber bisher nicht gemeldet?
Besuchen Sie einen Exotenkurs und holen Sie die Meldung umgehend nach. Erfolgt keine Meldung, so können Strafen bis zu 3.750 Euro verhängt werden.

Käfer auf dem Speiseplan

Käfer auf dem Speiseplan

In einschlägigen TV-Reality-Formaten gehören sie zu den beliebtesten Ekelerregern: die Essensprüfungen, bei denen immer wieder auch Insekten auf dem Speiseplan stehen.
Entsprechend groß war die Aufregung, als Anfang dieses Jahres die Meldung durch die Medien ging, dass Hausgrillen in der EU in Lebensmitteln verwendet werden dürfen.

Seit Jänner 2023 haben Hausgrillen sowie Getreideschimmelkäferlarven EU-weit Lebensmittelstatus. Das heißt, sie dürfen als Lebensmittel in verschiedenen Varianten verwendet und verkauft werden: als Ganzes gefroren oder getrocknet und als Pulver. Hausgrillenpulver kann sich nun als Bestandteil in Brot, Keksen, Teigwaren, Suppen, Fleischersatzprodukten oder in Schokolade finden. Je nach Verwendung gibt es genau definierte Obergrenzen für die beigefügte Menge an Grillenpulver. Fleischersatzprodukte dürfen zum Beispiel max. 5 % Insektenpulver enthalten.

Buffalowurm, Wanderheuschrecke und die Mehlkäferlarve waren bereits vor den Hausgrillen als Lebensmittel zugelassen. Weitere acht Insektenarten warten aktuell auf die Freigabe.

Was macht die Hausgrille attraktiv?

Die Hausgrille, auch „Heimchen“ genannt, ist in Mitteleuropa weit verbreitet. Sie mag es warm und feucht, ist nachtaktiv und in Sachen Futter alles andere als wählerisch. Als Allesfresser ernährt sie sich sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Wird das Futter knapp, frisst sie sogar Textilien. All das macht ihre Züchtung einfach.

Warum überhaupt Insekten?

Allein in Österreich werden pro Kopf jährlich rund 59 kg Fleisch gegessen. Das sind mehr als 1,1 kg pro Person pro Woche. Laut Empfehlung des Gesundheitsministeriums sollten wir maximal ein Drittel davon zu uns nehmen. Der hohe Fleischkonsum schadet aber nicht nur unserem Körper, sondern auch der Umwelt. Denn bei der Produktion und Verarbeitung von Fleisch wird jede Menge Ressourcen verbraucht und ein hohes Maß an Treibhausgasen produziert. Aus diesem Grund und angesichts der zunehmenden Lebensmittelknappheit in ärmeren Ländern werden Alternativen für die Zukunft gesucht.

Einige Ernährungsexperten sehen Insekten als eine solche Alternative; auch die Welternährungsorganisation FAO lobt Insekten aufgrund ihres hohen Fett-, Eiweiß-, Vitamin- und Ballaststoffgehalts.
Hinzu kommt, dass Insekten nicht nur nahrhaft, sondern in der Produktion auch ressourcenschonend sind. Für ihre Zucht wird kaum Raum und nur wenig Wasser verbraucht. Und es werden kaum Treibhausgasemissionen verursacht.

Haben Sie gewusst, dass Hausgrillen zwölfmal weniger Futter brauchen als Rinder, um die gleiche Menge an Protein zu produzieren? Dieses Futter kann noch dazu aus Abfällen bestehen, die anderweitig nicht mehr verwertbar wären.

Es gibt allerdings auch Experten, die die Sinnhaftigkeit und Praktikabilität des Umstiegs auf Insekten als Proteinquelle in Frage stellen. Sie verweisen unter anderem auf Hülsenfrüchte als günstigere und unproblematischere, weil weniger polarisierende Eiweißquelle.

Insekten am Teller?

Nachdem sich die Expertenwelt uneinig ist, muss jeder für sich selbst entscheiden, ob Hausgrillen, Würmer, Heuschrecken und Käferlarven auf seinem Speiseplan stehen sollen. Die Lebensmittel-Kennzeichnungspflicht stellt sicher, dass wir diese Entscheidung auch wirklich treffen können. Enthält ein Lebensmittel Insekten, so muss nicht nur der Artenname auf der Zutatenliste angeführt sein, sondern auch die Form, in der sie beigemengt sind: als Ganzes am Stück oder zum Beispiel in Pulverform.

Wer zum Ergebnis kommt, auf keinen Fall Lebensmittel essen zu wollen, die Insekten enthalten, sollte hinkünftig auch darauf achten, ob sich die Bezeichnungen „E 120“ oder „E 904“ auf der Zutatenliste finden. „E 120“ steht für den aus ausgekochten und zerquetschten Scharlach-Schildläusen gewonnenen roten Farbstoff Karmin und ist seit 1959 für Lebensmittel zugelassen. Unter „E 904“ versteckt sich das Glanzmittel Schellack, ein von Schildläusen produziertes Harz. Es wird Lebensmitteln wie Schokolade oder Kaugummi hinzugefügt, um den Produkten Glanz zu verleihen und sie schöner aussehen zu lassen. Beide von Schildläusen gewonnenen Produkte sind seit vielen Jahren fixer Bestandteil unserer Lebensmittel. Und trotzdem ist wohl vielen Konsumenten nicht bewusst, warum ihre Nascherei gar so schön rot ist und glänzt.

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