Reparaturbonus

200 Euro Förderung für die Reparatur von Haushaltsgeräten

Sie möchten etwas gegen den verschwendenden Ressourcenverbrauch tun – wissen aber nicht wie? Ein einfacher Schritt für alle ist es, die eigenen Haushaltsgeräte reparieren zu lassen, anstatt sofort ein neues zu kaufen. Elektro- und Elektronikgeräte reparieren zu lassen, ist ökologisch, praktisch und mit der Reparaturbonus-Förderung für private Haushalte sehr günstig.

Was kann ich reparieren lassen?

Grundsätzlich wird die Reparatur von fast allen Elektro- und Elektronikgeräten im privaten Haushalt gefördert, also alles was ein Kabel, Batterie oder Akku und/oder Stecker hat. Darunter fallen normalerweise alle elektronischen Haushaltsgeräte. Also egal ob Staubsauger, Waschmaschine oder Wasserkocher. Aber natürlich kann der Bon auch für Unterhaltungselektronik genutzt werden wie TV-Geräte, Stereoanlagen und Laptops. Zusätzlich kann auch ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur gefördert werden. Dabei werden bis zu 30 Euro aus dem Fördertopf finanziert.

Wie funktioniert der Reparaturbonus?

Grundsätzlich können 50 % der Reparaturkosten durch den Bonus bezahlt werden, allerdings ist der Betrag mit 200 Euro gedeckelt. In der Praxis bedeutet das: Bei einer Reparatur mit Gesamtkosten von 400 Euro werden 200 Euro übernommen und 200 Euro selbst bezahlt.
Bei höheren Reparaturkosten wird nur der gedeckelte Betrag von 200 Euro übernommen und der Rest ist selbst zu zahlen. Bei geringeren Kosten der Reparatur werden immer 50 % übernommen und die andere Hälfte selbst gezahlt.

Dabei ist es unerheblich wie sich die Summe der anfallenden Kosten zusammensetzt. Übernommen werden also sowohl die Arbeitszeit (inkl. Anfahrtskosten), die Materialkosten, die Versandkosten bei Material und Ersatzteilbestellungen als auch die Arbeitszeit für Erstellung des Kostenvoranschlages.

Wie kann ich den Bonus einlösen?

Auf www.reparaturbonus.at können Privatpersonen in ganz Österreich den Reparaturbonus anfordern. Nach Anmeldung kann jeweils für ein zu reparierendes Gerät ein Bon genutzt werden.

Wichtig: Die Einlösefrist des Reparaturbonus beträgt drei Wochen und dieser verfällt danach. Der Bonus kann auch nicht im Nachhinein beantragt werden.
Wenn ein Reparaturbon abgelaufen ist, kann jedoch ein neuer beantragt und genutzt werden. Sie können somit mehrere Bons gleichzeitig nutzen, allerdings nur für unterschiedliche Geräte.
Der Reparaturbonus kann beantragt werden, solange Fördermittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31.12.2023.
Einlösbar ist der Bonus nur bei registrierten Partner-Betrieben die an der Förderaktion beteiligt sind. Diese können unter www.reparaturnetzwerk.at für Wien abgerufen und nach der gesuchten Kategorie gefiltert werden.

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