Sodbrennen

Eine ältere Frau und ein Mann sitzen auf dem Sofa im Wohnzimmer und schauen in ihre Tablets.

Digitaler Nachlass und der letzte Wille

Eine ältere Frau und ein Mann sitzen auf dem Sofa im Wohnzimmer und schauen in ihre Tablets.

Digitaler Nachlass und der letzte Wille

So gut wie jeder hat ihn, aber kaum jemand kümmert sich zu Lebzeiten darum: Ein digitaler Nachlass besteht aus Zugängen zu E-Mail-Konten, E-Banking, Profilen auf sozialen Netzwerken und allen anderen Daten, die man so auf Computer, Tablet oder Handy gespeichert hat.

Personen, die zu Lebzeiten online aktiv waren, hinterlassen jede Menge digitaler Spuren, die mit ihrem Tod nicht einfach verschwinden. Für die Erb:innen kann das zu bürokratischen Herausforderungen und zusätzlicher emotionaler Belastung führen. Denn nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren durch Notar:innen eingeleitet, um das Vermögen und die Erbberechtigten festzustellen.
Treten diese ihr Erbe an, so geht auch der digitale Nachlass der Verstorbenen auf sie über. Falls keine Vorsorge hierfür getroffen wurde, müssen sie die Online-Aktivitäten der verstorbenen Person rekonstruieren, um gegebenenfalls Verträge und Mitgliedschaften kündigen zu können.

Mit einer Passwortliste vorsorgen

Vorsorge zu Lebzeiten erleichtert nicht nur das Dasein der eigenen Erbberechtigten. Sie unterstützt einen zu Lebzeiten auch dabei, die eigenen Online-Aktivitäten besser im Griff zu haben und bei all den Accounts und Online-Mitgliedschaften, die man heute so sammelt, nicht den Überblick zu verlieren. Denn die wichtigste Vorsorgemaßnahme ist die Erstellung einer Account- bzw. Passwortliste. Das heißt, dass Passwort, die verwendete E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Nutzernamen oder Kundennummer notiert werden. Und das für jeden Account bzw. jedes Portal, auf dem man sich persönlich registriert hat.
Häufig wird einem erst bewusst, bei wie vielen verschiedenen Diensten man sich persönlich registriert hat, wenn man versucht, diese zu erfassen. Dass Onlinebanking, die digitale Signatur oder auch Finanzonline ganz oben auf der Liste stehen, ist klar, dass auch Mailadressen oder Social Media Accounts, wie etwa Facebook oder WhatsApp angeführt werden sollten, ist einem vielleicht auch noch bewusst, aber was war da sonst noch so alles …?
Um eine vollständige Übersicht zu erhalten, kann ein Blick ins E-Mail-Postfach und in den Browserverlauf helfen.

Nachdem mehrere Parteien Recht auf Einsicht ins Testament haben, sollte man die Passwortliste separat vom Testament speichern. Am besten auf einem USB-Stick. Oder man druckt sie aus und bewahrt die Druckvariante an einem sicheren, nur den Erb:innen zugänglichen Ort auf.
Halten Sie in der Passwortliste am besten auch gleich fest, welche konkreten Wünsche Sie für die verschiedenen Netzwerke bzw. Accounts haben. Manche Dienste bieten die Möglichkeit, das direkt in den Nutzereinstellungen festzuhalten, bei einigen kann man auch einen eigenen Nachlasskontakt festlegen.

Und wenn nicht vorgesorgt wurde?

Schätzungen zufolge gibt es mittlerweile weltweit Milliarden verlassener Accounts im Netz, die darauf warten, geschlossen bzw. aufgelöst zu werden. Wenn Sie sich als Hinterbliebene auf die Online-Spurensuche begeben müssen, sind Sie also wahrlich nicht allein mit dieser Aufgabe.
Ein sinnvoller Ausgangspunkt, um Online-Aktivitäten nachzuvollziehen, ist das E-Mail-Postfach der verstorbenen Person. Nicht nur bekommt man durch personalisierte Mails einen ersten Überblick über bestehende Registrierungen bzw. aktive Accounts, oft hat man über erhaltene Mails auch gleich direkt die Möglichkeit, Passwörter zurückzusetzen und Accounts zu löschen.
Hat man keinen Zugriff auf den Mail-Account der verstorbenen Person bzw. deren Passwörter, so kann man z.B. Dokumente an den Kundenservice der verschiedenen Plattformen bzw. Serviceanbieter schicken, um Löschungen jener Accounts zu beantragen, von denen man weiß.

Oft gibt es standardisierte Verfahren mit vorgefertigten Antragsformularen, die den bürokratischen Aufwand deutlich minimieren. Meist braucht man für solche Löschungen die Sterbeurkunde, einen Personalausweis der beantragenden sowie der verstorbenen Person und das Testament beziehungsweise die Einantwortungsurkunde (offizieller Nachweis der Rechtsnachfolge).

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Ein Auto mit einem Blechschaden am rechten vorderen Scheinwerfer.

Parkschaden?!

Ein Auto mit einem Blechschaden am rechten vorderen Scheinwerfer.

Parkschaden?!

Es passiert schneller, als man denkt: Ein bisschen bei der Länge des Autos verschätzt oder kurz unaufmerksam, und schon ist der Schaden passiert! Wer nicht auch noch eine hohe Geldstrafe wegen Fahrerflucht zahlen möchte, sollte Parkschäden ohne unnötigen Aufschub der nächsten Polizeiinspektion melden.

Was tun im Fall der Fälle?

Dockt man beim Parkversuch an ein anderes Fahrzeug an, muss man anhalten, den Schaden überprüfen und gegebenenfalls auch die Kontaktdaten austauschen, um den Schaden abzuwickeln.
Ist der Geschädigte nicht vor Ort, was bei den meisten Parkschäden der Fall ist, sind Sie als Verursacher verpflichtet, die Polizei zu informieren. Dokumentieren Sie den Schaden am besten mit Ihrer Handykamera und melden Sie diesen bei der nächsten Polizeistation. Wer nur einen Zettel hinterlässt, begeht rechtlich gesehen Fahrerflucht. Und bei Fahrerflucht drohen Anzeige und hohe Geldstrafe.

Und was tun als Geschädigter?

Sie kommen zu Ihrem geparkten Fahrzeug und sehen, dass jemand es beschädigt hat? Dokumentieren Sie den Schaden mit Ihrer Handykamera und melden Sie ihn bei der nächsten Polizeistation. Denn auch bei entsprechendem Versicherungsschutz ist eine offizielle Anzeige des Parkschadens Voraussetzung für die Versicherungsleistung.

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Ein Mann hält sich die Hand vor dem Mund und verzieht sein Gesicht, da er Sodbrennen hat.

Sodbrennen

Ein Mann hält sich die Hand vor dem Mund und verzieht sein Gesicht, da er Sodbrennen hat.

Sodbrennen

Warum Sie lästiges Aufstoßen oder Magenbrennen nicht ignorieren sollten und was Sie dagegen tun können.

Was passiert im Körper?

Der Übergang zwischen Speiseröhre und Magen ist durch Muskeln verschlossen. Diese öffnen sich kurz, wenn vermischte Nahrung dort einlangt. Anschließend verschließen sie sich wieder, sodass der Mageninhalt nicht zurückfließen kann.
Nach einer üppigen Mahlzeit, manchmal aber auch ohne ersichtlichen Grund kann es vorkommen, dass sich der Verschluss am Mageneingang lockert bzw. ungewollt öffnet. Luft oder Magensaft können wieder nach oben in die Speiseröhre gelangen und diese reizen. Das Ergebnis ist Sodbrennen.

Was ist die eigentliche Ursache?

Meist wird die Magensäure für Sodbrennen verantwortlich gemacht. Das ist aber kein Zeichen der Übersäuerung, sondern ein Zeichen der richtigen Säure am falschen Platz. Tatsächlich können starker Druck auf den Magen oder ein fehlerhaft arbeitender Schließmuskel am Übergang zwischen Speiseröhre und Magen die Übeltäter sein.

Viele Betroffene machen die Erfahrung, dass Stress oder der Verzehr bestimmter Lebensmittel ihre Beschwerden verstärkt oder auslöst. So kommt es zum Beispiel nach fett-, säurehaltigem oder scharfem Essen, Kaffee- oder auch Nikotinkonsum häufiger zu Rückfluss vom saurem Mageninhalt in die Speiseröhre. Auch hastiges Essen, körperliche Anstrengung oder bestimmte Körperhal- tungen, etwa das Vorbeugen, können zu den unangenehmen Symptomen führen. Medikamente gegen Bluthochdruck oder die „Pille“ können die Beschwerden verstärken.

Genuss ohne unerwünschte Nebenwirkungen?

Wer öfter unter Sodbrennen leidet, sollte zuerst seine Ernährungsgewohnheiten hinterfragen. Langsames Essen und ausreichendes Kauen helfen, die Magensäure im Magen zu halten. Außerdem sollte man leichte Kost, viele kleine Mahlzeiten und Kräuter-Heiltees zu sich nehmen und sich abendlich „kurzhalten“. Auch der Verzicht auf Alkohol und säurefördernde Lebensmittel, wie fettiges Fleisch oder säurehaltiges Obst, schützen vor Sodbrennen.

Häufiges Sodbrennen kann zu einer Speiseröhrenentzündung oder zu „Barrett-Ösophagus“ führen. Letzteres ist eine krankhafte Veränderung der unteren Schleimhaut der Speiseröhre, bei der sich das Risiko für Speiseröhrenkrebs verzehnfacht. Daher sollten Sie sich, falls alle Maßnahmen gegen Sodbrennen nicht helfen, ärztlichen Rat holen. Neben einer Ernährungsumstellung oder Medikamenten kann bei sehr starken Beschwerden auch eine Anti-Reflux-Operation helfen. Bei dieser wird der obere Teil des Magens um das untere Ende der Speiseröhre gelegt und dort an Zwerchfell, Magen oder Speiseröhre festgenäht.

Sodbrennentagebuch
dass man eine Zecke niemals mit Öl oder Klebstoff beträufeln soll? Sie stirbt zwar, während ihres Todeskampfes pumpt sie allerdings noch eine hohe Zahl an Erregern ins Blut ihres Opfers.

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