
Parkschaden?!
Es passiert schneller, als man denkt: Ein bisschen bei der Länge des Autos verschätzt oder kurz unaufmerksam, und schon ist der Schaden passiert! Wer nicht auch noch eine hohe Geldstrafe wegen Fahrerflucht zahlen möchte, sollte Parkschäden ohne unnötigen Aufschub der nächsten Polizeiinspektion melden.
Was tun im Fall der Fälle?
Dockt man beim Parkversuch an ein anderes Fahrzeug an, muss man anhalten, den Schaden überprüfen und gegebenenfalls auch die Kontaktdaten austauschen, um den Schaden abzuwickeln.
Ist der Geschädigte nicht vor Ort, was bei den meisten Parkschäden der Fall ist, sind Sie als Verursacher verpflichtet, die Polizei zu informieren. Dokumentieren Sie den Schaden am besten mit Ihrer Handykamera und melden Sie diesen bei der nächsten Polizeistation. Wer nur einen Zettel hinterlässt, begeht rechtlich gesehen Fahrerflucht. Und bei Fahrerflucht drohen Anzeige und hohe Geldstrafe.
Und was tun als Geschädigter?
Sie kommen zu Ihrem geparkten Fahrzeug und sehen, dass jemand es beschädigt hat? Dokumentieren Sie den Schaden mit Ihrer Handykamera und melden Sie ihn bei der nächsten Polizeistation. Denn auch bei entsprechendem Versicherungsschutz ist eine offizielle Anzeige des Parkschadens Voraussetzung für die Versicherungsleistung.

- Um zu bemerken, wenn man einen Parkschaden verursacht, sollte man das Autoradio beim Ein- und Ausparken leiser stellen. Das ist übrigens sogar
- gesetzlich vorgeschrieben.
- Für eine rasche und problemlose Abwicklung mit der Versicherung sollte man einen Europäischen Unfallbericht im Auto haben. Wer ein bereits mit den eigenen Daten ausgefülltes Exemplar im Auto aufbewahrt, erleichtert sich im Fall der Fälle die Unfallaufnahme.

